Skriptum Verfassungsrecht 2026

Die Amtsbezeichnungen werden so wie im B-VG und im L-VG formuliert und im Sinn der beiden Verfassungsurkunden gilt, dass sie Frauen und Männer in glei- cher Weise erfassen und die Verwendung der geschlechtsspezifischen Form im konkreten Fall selbstverständlich geboten ist.

Kopier- und Vervielfältigungsverbot : Da die Darstellung über die Wiedergabe von Gesetzestexten und Standardlehrs- ätzen wesentlich hinaus geht, darf kein Teil des Skriptums in irgendeiner Form ohne ausdrückliche Zustimmung reproduziert, elektronisch gespeichert, verar- beitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Mag. a Dr. in Astrid Perner

Salzburg, am 23. Februar 2026

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