TIPPS
Gesellschaftsrecht: Änderung zum Jahreswechsel
RECHT & STEUERN
AM 1. JANUAR 2024 tritt das Personengesellschaftsmoder- nisierungsgesetz in Kraft. Damit werden teils neue Regeln für die GbR eingeführt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Eintragung der GbR in das neu geschaffene Gesell- schaftsregister erforderlich oder sinnvoll ist. Die Eintra- gung im Gesellschaftsregister wird für manche GbR zur
Voraussetzung, um handlungsfähig zu bleiben. Zwei Kern- stücke der Reform sind die Regelung der Rechtsfähigkeit der GbR als Außengesellschaft und das neue Gesellschafts- register für die eGbR.
ihk.de/rhein-neckar/personengesellschaftsrecht
Geldwäsche: Meldepflicht für Unternehmen BIS ZUM 1. JANUAR 2024 müssen sich alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegeset- zes (GwG) fallen, im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersu- chungen (FIU) registrieren. Betroffen sind zum Beispiel alle Güterhändler, Immobilienmakler sowie bestimmte Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. Güterhänd- ler ist jeder, der gewerblich Güter veräußert oder erwirbt; ihk.de/rhein-neckar/geldwaesche Betriebsfeiern: Welche Kosten steuerfrei sind BETRIEBSFEIERN SIND VERANSTALTUNGEN auf betrieb- licher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Sie dienen den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander zu fördern und ein gutes Betriebsklima zu pflegen und werden über- wiegend im Interesse des Arbeitsgebers veranstaltet. Ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Per-
unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung (§ 1 Abs.9 GwG). Die Rechtsform ist unerheb- lich. Über das FIU-Portal müssen bei einem Geldwäsche- verdacht Meldungen abgegeben werden, außerdem stellt die FIU dort für verschiedene Branchen wichtige Typolo- giepapiere zur Verfügung (unter anderem Immobilien).
sonalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Die „üblichen Kosten“ für die Veranstaltung sind steuer- und sozialfreie Betriebsausgaben. In Zahlen: Zwei mal jährlich sind Auf- wendungen bis 110 Euro pro Betriebsveranstaltung und Arbeitnehmer steuerfrei. ihk.de/rhein-neckar/betriebsveranstaltungen
IHK Magazin Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Redaktion Matthias Schmitt (verantw.), Annegret Rupp L1,2, 68161 Mannheim Tel.: 0621 1709 - 213 Fax.: 0621 1709 - 5213 E-Mail: presse@rhein-neckar.ihk24.de Weitere Autoren Stefanie Ball, Sabine Braun, Marion Brenner, Dr. Stefan Burkhardt, Ulla Cramer, Kira Hinderfeld, Dr. Gabriele Koch-Weithofer Neuigkeiten über Ihr Unternehmen ihk.de/rhein-neckar/firmennachrichten informiert Sie.
Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- Belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: adressupdate@rhein-neckar.ihk24.de Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK Rhein-Neckar. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als
IHK Rhein-Neckar Haus der Wirtschaft Mannheim L 1, 2
Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH
68161 Mannheim Tel.: 0621 1709 - 0 Fax: 0621 1709 - 5511
Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 E-Mail: medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com
E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de Haus der Wirtschaft Heidelberg Hans-Böckler-Straße 4 69115 Heidelberg Tel.: 06221 9017 - 0 Haus der Wirtschaft Mosbach Oberer Mühlenweg 1/1 74821 Mosbach Tel.: 06261 9249 - 0 Haus der Berufsbildung Walter-Krause-Straße 11 68163 Mannheim Datenschutzrechtliche Informationen ihk.de/rhein-neckar/datenschutz
Mitglied der IHK. ISSN 1868-7008 Erscheinungsdatum: 20. November 2023
Anzeigenleitung Andrea Albecker
Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 45 vom Januar 2023 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de
50
IHK Magazin Rhein-Neckar 08 | 2023
ihk.de/rhein-neckar
Made with FlippingBook Learn more on our blog