IHK-Global Business Ausgabe 8-9/2026

MENA/AFRIKA

RUANDA Umsatzsteuer für digitale Dienstleistungen

• die Dienstleistung in Ruanda konsu- miert wird, • die Zahlungsmethode oder die Zah- lungsdaten auf Ruanda hinweisen, • die Identifikationsmerkmale des Dienstleistungsempfängers, beispiels- weise die Internetadresse, die Län- dervorwahl der SIM-Karte oder die Wohnadresse, auf Ruanda hinweisen. Ausländische Unternehmen, die in Ruanda eine digitale Dienstleistung er- bringen, müssen sich entweder bei der ruandischen Finanzbehörde (Rwanda Revenue Authority, RRA) umsatzsteuer- lich registrieren oder einen steuerlichen Vertreter vor Ort benennen. Bis jeweils zum 15. ist eine monatliche Umsatz- steuererklärung abzugeben. Wurde ein Vertreter benannt, übernimmt dieser die Aufgabe. Die Registrierung ist on- line über das MyRRA Portal möglich. Versäumt ein ausländisches Unter- nehmen trotz Verpflichtung die steuerliche Registrierung, behält, das Finanzinstitut, das die Zahlung ab- wickelt, die Steuer ein und führt sie an die Finanzbehörde ab. GTAI/IHK

Der Begriff digitale Dienstleistungen ist nach ruandischen Recht weit ge- fasst und beinhaltet unter anderem • Softwareprogramme, • Plattformen, die den Anbieter und den Empfänger verbinden, etwa bei der Vermittlung von Fahrdiensten, • Online-Glücksspielaktivitäten, • Suchmaschinen-Dienste, • den Verkauf oder die Lizenzierung von Daten, • Abonnements für Online-Zeitschrif- ten oder Magazine, • Online-Bilder, -Texte und -Informa- tionen, • Online-Datenbanken, • Online-Bildungsprogramme, • das Streamen und Herunterladen von Musik und Filmen, • Webhosting sowie die Fernwartung von Programmen und Geräten, • politische, kulturelle, künstlerische, sportliche und wissenschaftliche Sendungen, • Waren und Dienstleistungen, die über elektronische oder digitale Marktplätze bereitgestellt werden. Unter die Steuerpflicht fallen nur Dienstleistungen, die in Ruanda er- bracht wurden. Eine Dienstleistung gilt als in Ruanda erbracht, wenn • der Dienstleistungsempfänger sich in Ruanda befindet und von der Dienstleistung profitiert,

Neues Umsatzsteuerrecht: In Ruanda sind künftig zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig.

Mit dem Ministerial Order vom 29. April 2026 hat Ruanda detaillierte Vorschriften zur umsatz- steuerlichen Behandlung von online erbrachten Waren und Dienstleistun- gen geschaffen. Erstmals werden auch ausländische Dienstleistungserbringer in das System der Umsatzsteuerregist- rierung und -erhebung einbezogen. Die neuen Regeln sind für betroffene Unternehmen ab 1. August 2026 verpflichtend.

Website der Ruanda Revenue Authority (RRA): rra.gov.rw/en/home

MyRRA Portal:

myrra.rra.gov.rw

SÜDAFRIKA Neuer Hub für KI und Rechenzentren

Südafrika baut seine Position als digitales Dreh- kreuz Afrikas aus. Die im Rechenzentrum von Africa Data Centres in Kapstadt betriebene Cassava AI Factory zählt laut aktueller TOP500-Liste zu den leistungsstärksten Supercomputern weltweit. Microsoft investiert zudem weitere 329 Millionen US-Dollar in den Ausbau seiner Rechenzentrumsinfrastruktur. Zusammen mit bereits zugesagten 1,2 Milliarden US-Dollar unter- streicht dies Südafrikas Rolle als digitaler Knotenpunkt Afrikas. Von Südafrika aus plant Cassava Technologies gemein- sam mit NVIDIA die Ausweitung seiner KI-Infrastruktur

nach Nigeria, Kenia, Ägypten und Marokko. Der Aufbau lokaler Hochleistungsrechenkapazitäten („Sovereign AI“) soll Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Afrika einen unabhängigen Zugang zu KI-Rechenleistung ermöglichen. Gleichzeitig sollen KI-Anwendungen stärker auf lokale Sprachen, regionale Daten und die spezifischen Bedürfnisse afrikanischer Märkte ausgerichtet werden, um die Entwicklung eines eigenständigen digitalen Ökosys- tems zu fördern. GTAI/IHK TOP500-Liste der leistungsstärksten Computer weltweit: top500.org/lists/top500/list/2026/06

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IHK Global Business 08-09/2026

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