MeinHaus&Grund_Wohnträume

RATGEBER 47

finanziellen Möglichkeiten immer ein relevanter und letztlich entscheidender Aspekt. Das Einfamilienhaus in Stadtnä- he ist derzeit oftmals kaum bezahlbar. Gemeinden und Kommunen haben den gesellschaftlichen Wandel in vielen Fällen verschlafen und schaffen erst nach und nach attraktiven Wohnraum mit einer funktionierenden Infrastruktur, welcher das Wohnen abseits der grö- ßeren Städte reizvoll macht. Wenn man sein Leben mit weniger Platz gestalten kann und möchte, so stellt ein Tiny House gegebenenfalls bei Beachtung der vorstehenden Ausführungen eine interessante Alternative dar.

nach eine Zulassung und muss regelmä- ßig zur Hauptuntersuchung. Wer dann seinen nächsten Lieblingsplatz gefun- den hat, muss dennoch die öffentlich- rechtlichen Regeln zu Übernachtung, Parken, etc. einhalten. Oftmals wird hierbei auch die bereits angesprochene Möglichkeit eines Stellplatzes auf einem Campingplatz genutzt, insofern dieser bereits auf ein Tiny House ausgerichtet ist. Wird das mobile Tiny House jedoch dauerhaft zur Bewohnung genutzt, so wird auch dann eine Baugenehmigung erforderlich. Für wen ist ein Tiny House demnach geeignet? Die Beantwortung dieser Fra- ge hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Ausschlaggebend dürfte zunächst natürlich der eigene Lebensstil sein. Ein Tiny House ist regelmäßig eben auch genau das: ein kleines Haus. Demnach muss man mit weniger Platz auskom- men wollen und können. Viele Interes- senten führen nach einer Besichtigung an, dass Sie sich in einem Tiny House zu beengt und auch zu eingeschränkt fühlen und dass oftmals notwendiger Stauraum fehlen würde. Viele Mini- malisten, die sich vielleicht auch von unnötigem Ballast befreien möchten, spricht diese Art zu wohnen jedoch ge- rade an. Zudem sind natürlich auch die

erfüllen. Es muss an die öffentliche Versorgung sowie an das Straßennetz angeschlossen sein. Zudem muss ein solches Modulhaus den baurechtlichen Vorgaben in Bezug auf Raumhöhe, Fluchtwege, etc. entsprechen. Diese

Rechtstipp

Es gibt Anforderungen für dauerhaftes Wohnen

Tiny House nur klein oder auch oho? Viele Menschen finden es in Zeiten hoher Immobilienpreise reizvoll, sich als Alternative zum klassischen Einfamilienhaus ein sogenanntes Tiny House zuzulegen. Die Vortei- le liegen augenscheinlich auf der Hand: Überschaubarkeit, Kostener- sparnis und mögliche Mobilität sind oftmals Argumente, die für ein Haus in dieser Ausgestaltung sprechen können. Dennoch sind viele Aspekte und insbesondere auch mögliche Einschränkungen bei der Entschei- dung relevant, die vor dem Kauf beachtet werden sollten. Nachfol- gend sollen nicht nur die tatsächli- chen Vor- und Nachteile für ein Tiny House, sondern insbesondere auch die rechtlichen Voraussetzungen angeführt werden. Es ist kleiner und damit auch günstiger. Oder weit gefehlt? Bei den Anschaf- fungskosten gibt es selbstverständlich erhebliche Unterschiede. Dies hängt von Größe, Bauweise und natürlich auch von der Ausstattung ab. Durchschnitt- lich ist ein Tiny House zwischen 22 und 25 Quadratmeter groß. Ein Fertigbau- satz ist ab etwa 5.000 Euro erhältlich. Menschen, die mit wenig Wohnraum auskommen, können sich für weniger als 15.000 Euro ein kleines, aber bereits schlüsselfertiges Tiny House mit einer Wohnfläche von acht Quadratmete n

Vorgaben sind den Tiny-House-Her- stellern zumeist bekannt, so dass diese bereits bei der Bestellung des Hauses vorbereitet und umgesetzt werden können. Um vorab zu klären, ob Ihr gewünschtes Miniaturtraumhaus auch eine Baugenehmigung erhält, ist es durchaus empfehlenswert, eine Bauvor- anfrage bei der zuständigen Baubehör- de zu stellen. Für viele Nutzer ist jedoch gerade der Umstand attraktiv, dass ihr Tiny House mobil bzw. fahrbar ist. So ist man nicht für mehrere Jahre auf einen Wohnbe- reich festgelegt, sondern hat ähnliche Freiheiten wie sie ein Wohnmobil oder Campingwagen mit sich bringen. In diesem Fall muss das Tiny House jedoch vor allem zunächst für den Straßenver- kehr zugelassen sein. Es benötigt dem-

Eine Alternative stellt zudem die Anmie- tung eines für ein Tiny House geeigne- ten Stellplatzes auf einem Campingplatz dar. Doch natürlich sind auch in rechtlicher Hinsicht Besonderheiten zu beachten. Es ist in Deutschland nicht möglich, ein Tiny House ohne Baugenehmigung ein- fach auf ein Grundstück zu stellen. Bei einer dauerhaften Bewohnung benöti- gen Sie zumeist immer eine Baugeneh- migung. Denn in diesem Fall wird das Tiny House als genehmigungspflichtiges Gebäude eingestuft. Problematisch können hier die Vorgaben eines Bebau- ungsplans oder zugehöriger Planungs- satzungen sein. Denn diese schreiben die Ausgestaltung eines Baugebiets in relativ engen Richtlinien vor, sodass ein Tiny House abgelehnt werden könnte, wenn es sich nicht in ein Wohngebiet einfügt. Ein zur dauerhaften Bewohnung ge- nutztes und immobiles Tiny House muss zudem weitere baurechtliche Auflagen

leisten. Ein bezugsfertiges Tiny House mit 15 bis 35 Quadratmeter Wohnfl - che kostet zwischen 25.000 und 65.000 Euro. Nach oben sind je nach Ausstat- tungswünschen preislich natürlich keine Grenzen gesetzt. Hinzu kommt jedoch, letztlich wie bei einer Immobilie auch, dass man auch ein Grundstück, bzw. einen entspre- chenden Stellplatz benötigt. Und auch hierbei können die Kosten erheblich variieren, was insbesondere von der Lage (ländliche Gegend oder Stadtnä- he) sowie Größe und Region abhängt. Neben der klassischen Variante des Grundstückskaufs gibt es in mehreren Regionen mittlerweile auch sogenannte „Tiny House Villages“. Diesen liegen unterschiedliche Kostenmodelle zugrun- de. Zum Beispiel kann sich der Tiny- Village-Bewohner mit einer Einlage in Höhe von 50.000 Euro an einem Projekt beteiligen und zahlt dann ca. 250 Euro Pacht monatlich. Bei anderen Varianten zahlt der Tiny-House-Bewohner eine jährliche Pacht im vierstelligen Bereich.

André Wilm Rechtsanwalt Haus & Grund Schleswig-Holstein

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