IHK-Magazin Ausgabe 7/2023

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TIPPS

TIPPS

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind nach dem Hinweisgeber- schuztgesetz (HinSchG) verpflichtet mind. einen internen Meldekanal einzurichten. Kommen Sie Ihrer Pflicht des Hinweis- geberschutzgesetzes bereits nach?

FÖRDERUNG Geld für Klimaschutz und Energiewende

NOTFALLVORSORGE Handeln, bevor es zu spät ist Verlust der Handlungsfähigkeit: Nur ein Risiko von sehr vielen, das sich durch eine plötzliche und ungeplante Nachfolgeregelung ergeben kann.

UNTER- NEHMENS- FÜHRUNG

UMWELT & ENERGIE

Ziel, zur Erreichung der Klima- schutzziele der Bundesregierung beizutragen, soll durch die Stei- gerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie durch die Reduktion der Emis- sionen fluorierter Treibhausgase erreicht werden. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem die Anlage sich befindet, oder ein von diesem beauftragtes Ener- giedienstleistungsunternehmen. Die Antragstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor Beginn der Maßnahme. 5. Energieeffizienz in der Wirtschaft Das Programm richtet sich an Unternehmen und gliedert sich in vier Module. Unter anderem werden investive Maßnahmen zur Erhö- hung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Techno- logien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizien- ten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche An- wendung. Im Modul „Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-An- lagen, deren Wärme zu über 50 Pro- zent für Prozesse, das heißt zur Her- stellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen bezuschusst.

ES GIBT MEHRERE FÖRDERPRO - GRAMME, mit denen der Staat Unter- nehmen bei nachhaltigen Konzepten unterstützt:

Haben Sie für Ihren Lebenspartner und eventuell für Ihre Kinder Vorsorge ge- troffen? Existieren Ehevertrag, Erbvertrag oder Testament, die alle die aktuelle Unter- nehmenssituation berücksichtigen? Detailfragen beim Testament: Gibt es ein Testament oder finden die gesetz- lichen Regelungen Anwendung? Wie wird das Unternehmen auf die Erben aufgeteilt? Wie hoch sind die Pflicht- teilansprüche der Erben und existiert ausreichend sonstiges Vermögen, um diese zu befriedigen? Gibt es Regelun- gen, welcher Erbe welches Vermögen erhalten soll? Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Liquiditätsabfluss aufgrund der Auszahlungen von Erbansprüchen oder gibt es Pflichtteilsverzichtverträge? Beim Liquiditätsabfluss sollten Sie auch eventuell anfallende Erbschaftssteuern berücksichtigen. Existiert ein Gesellschaftsvertrag und welche Regelungen enthält er bezüglich der Geschäftsführung? Wer leitet das Unternehmen in einer eventuell notwendigen Übergangsphase? Gibt es einen Beirat zum Schutz Ihres Unternehmens? Wer weiß über die aktuell anstehenden Aufträge, die besten Kunden und wichti- ge langfristige Projekte Bescheid? Hat außer Ihnen noch jemand Banken- vollmachten und einen Überblick über alle Konten? Wer kommt an Schlüssel, Passwörter, Codes und Co.?

Energiekonzepte, Energie- effizienz und erneuerbare

1.

Energien In sechs verschiedenen Themen- Modulen fördert die Bundesregie- rung Vorhaben von Unternehmen, die auf den effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen sowie die Reduktion von Emissionen ab- zielen. Ansprechpartner ist das Bundesamt für Wirtschaft und Aus- fuhrkontrolle.

In nur wenigen Schritten zu Ihren Meldekanälen mit dem Hinweisgeberportal der Bundesanzeiger Verlag GmbH.

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Bundesförderung effiziente Gebäude

2.

02651

96200

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt die Umrüstung von Gebäuden zu mehr Energie- effizienz und erneuerbarer Energien, beispielsweise den Einsatz neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Rech

Vereint in Trauer, zer- stritten wegen Geld? Nicht selten kommt es unter Erben zu Unstimmigkeiten.

STAHL HALLEN Andre -Michels.de

Di über

Bundesförderung Klima- freundlicher Neubau

3.

Für

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat bei der Bundesförderung „Effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neu- bau“ die Finanzierung und Förde- rung von Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohnge- bäuden und Nichtwohngebäuden in Deutschland aufgelegt. 4. Kälte- und Klimaanlagen Mit dem Förderprogramm wird der Einsatz von Klimaschutz-Technolo- gien in der Kälte- und Klimatechnik gefördert, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen. Das

E s muss nicht gleich jemand sterben. Eine kleine Unachtsamkeit, eine missglückte Operation: Was ist, wenn der Geschäfts- führer ins Koma fällt? Es gibt eine Vielzahl von Fragen, die Unternehmer klären sollten, damit sie sicher sein können, dass der Betrieb – wenn dieser plötzliche Notfall eintritt – den Umständen entsprechend geregelt weiter geht. Die wichtigsten sind: Wem schenken Sie das Vertrauen, Ihr Unternehmen weiterzuführen? Wer würde im Notfall überhaupt einsprin- gen wollen? Gibt es jemanden aus der Fami- lie oder lieber eine externe Regelung?

Wenn jede Minute zählt: Am 25. Oktober erfahren Sie, wie Sie Ihren Betrieb auf den Notfall vorbereiten.

Anzeigen- Hotline

ANSPRECH- PARTNERIN

07221/2119-17

Constanze Dräger-Maier

06221 9017-678 constanze.draeger- maier@rhein-neckar. ihk24.de

Sie brauchen Unterstützung in Fragen der Material- und/oder Ressourceneffizienz? Das IHK-KEFF+-Team berät: ihk.de/rhein-neckar/keffplus

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2023

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