ASIEN-PAZIFIK
INDONESIEN Vorversandkontrollen für Halal-Produkte geplant
mittel, Getränke, Arzneimittel, Kosmetika, chemische und biologische Erzeugnisse, Produkte der Gentechnik sowie weitere Konsumgüter. Die Vorgaben gelten zudem für bestimmte Dienstleistungen entlang der Lieferkette, etwa Schlachtung, Verarbeitung, Lagerung, Verpackung, Ver- trieb, Verkauf und die Bereitstellung der Produkte. Die Verordnung schreibt vor, dass Produkte, die nach Indonesien eingeführt, dort vertrieben oder gehandelt werden, die Anforderungen der Halal-Zertifizierung erfüllen müssen. Die geplanten Vorversandkontrollen umfassen Dokumentenprüfungen und physische Inspek- tionen. Geprüft sollen unter anderem Halal-Zertifikate beziehungsweise Registrierungen, Warentarifnummern, Produktionsdaten, Kennzeichnungen sowie mögliche Kontaminationsrisiken. Nach erfolgreicher Prüfung soll eine von der indonesi- schen Halal-Behörde BPJPH zugelassene Inspektionsstelle einen elektronischen Konformitätsbericht (LPPH) ausstel- len. Der Bericht gilt jeweils nur für eine einzelne Sendung und soll künftig bei der Zollanmeldung über das „Indone- sia National Single Window (SINSW)“ vorliegen. Für Zertifizierer, Exporteure und Importeure ist mit einem deutlich höheren administrativen Aufwand zu rechnen. Offen ist insbesondere, welche Prüfstellen von den indonesischen Behörden für die Durchführung der Vorversandkontrollen anerkennen werden. GTAI/IHK
Strengere Vorgaben für den Import von Halal-Produk- ten: Neben der bestehenden Halal-Zerti- fizierung sollen Waren künftig bereits vor dem Versand im Ur- sprungs- oder
Verladeland kontrolliert werden.
Indonesien hat bei der WTO einen Verordnungsent- wurf zur Kontrolle von Halal-Importen notifiziert. Danach sollen entsprechende Waren zukünftig zusätzlich zur bestehenden Halal-Zertifizierung einer sendungsbezo- genen Vorversandkontrolle im Ursprungs- oder Verlade- land unterzogen werden. Die Regelung gilt für alle Waren und Dienstleistungen, für die nach der indonesischen Verordnung Nr. 42/2024 schrittweise eine verpflichtende Halal-Zertifizierung eingeführt wird. Betroffen sind unter anderem Lebens-
AUSTRALIEN Neues Prioritätssystem für Fachkräftevisa
den Lehrberufen zählen unter anderem Lehrer, Schul- leitungen, Hochschuldozenten und Beschäftigte in der Kinderbetreuung dazu. Zu den priorisierten Bauberufen gehören unter anderem Bauleitende, Architekten, Bauinge- nieure, Elektriker, Schweißer und Kranführer. Australische Arbeitgeber müssen durch die Neuregelung bei der Rekrutierung aus dem Ausland mit längeren Warte- zeiten rechnen und sollten daher auch bereits in Austra- lien lebende Kandidaten berücksichtigen. Die internatio- nale Rekrutierung bleibt für hochspezialisierte Tätigkeiten jedoch wichtig, wenn geeignete Fachkräfte vor Ort fehlen. Bei langen Bearbeitungszeiten müssen Antragsteller zu- dem auf die Gültigkeitsfristen etwa von Gesundheitsunter- suchungen, Führungszeugnissen, Pässen oder Sprachtests achten. Die eingereichten Unterlagen müssen während des gesamten Antragsverfahrens aktuell sein. GTAI/IHK Detaillierte Informationen auf der Website des australi- schen Department of Home Affairs: immi.homeaffairs.gov.au
Australien ordnet die Bearbeitung von Fachkräftevisa neu. Mit der am 25. Juli 2026 in Kraft getretenen Ministerial Direction 119 (MD-119) gilt ein neues Prioritä- tensystem. Es betrifft unter anderem das Skills-in-Demand- Visa (Subclass 482) und das Employer Nomination Scheme Visa (Subclass 186). Die Einstufung beeinflusst insbesondere die Bearbeitungszeiten der Anträge. Die Anträge werden in fünf Prioritätsstufen eingeteilt: Priorität 1 gilt für Antragstellende aus Polizei und Verteidi- gung, die sich bereits in Australien befinden. Priorität 2 betrifft Anträge aus diesen Bereichen aus dem Ausland. Priorität 3 umfasst Gesundheitswesen, Bildung und Bau, sofern sich die Antragstellenden bereits in Australien aufhalten. Priorität 4 gilt für alle anderen beruflichen Visaanträge von Personen in Australien. Priorität 5 betrifft sämtliche übrigen Anträge aus dem Ausland. Die Einstufung richtet sich nach der australischen Berufsklassifikation ANZSCO. Im Gesundheitsbereich werden unter anderem Ärzte, Pflegekräfte, Psychologen, Sozialarbeiter und bestimmte Pflegeberufe priorisiert. Bei
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