MENA/AFRIKA
ÄGYPTEN Einfuhr von Solartechnik vereinfacht
Künftig genügt in zwei Fällen eine vereinfachte Sichtprüfung der Ware und der Begleitdokumente: • Die Produkte stammen von einem bei der ägyptischen Einfuhrkontroll- behörde GOEIC (Organization for Export and Import Control) regist- rierten Hersteller. • Der Sendung liegt ein beglaubigtes Inspektions- und Audit-Zertifikat einer anerkannten akkreditierten Stelle bei, das unter anderem Prüf- ergebnisse und einen Konformitäts- nachweis nach ägyptischen Normen enthält. Die GOEIC behält sich jedoch weiter- hin Stichprobenkontrollen vor. Die Be- hörde betont, dass die Erleichterungen keine Ausnahme von den Qualitätsan- forderungen darstellen, sondern einem risikobasierten Kontrollansatz folgen. Nach Angaben der GOEIC sollen die neuen Verfahren die Freigabezeiten in den Häfen verkürzen, Kosten für wie- derholte Prüfungen reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen. GTAI/IHK Mitteilung der GOEIC: goeic.gov.eg/en/media-center/ news/1511
Weniger Bürokratie: Für die Einfuhr von Solaranlagen nach Ägypten reicht künftig in bestimmten Fällen eine vereinfachte Sichtprüfung aus.
Regelung ergänzt die Resolution Nr. 486/2025, mit der Solartechnik besonderen Einfuhranforderungen unterstellt wurde. Betroffen sind unter anderem Photovoltaikmodule, Solarthermieanlagen, Wechselrichter, Solarbatterien sowie zugehörige Komponenten.
Ägypten hat die Prüfverfahren für die Einfuhr von Solaranla- gen und Solarkomponenten verein- facht. Grundlage ist die ministerielle Resolution Nr. 32/2026 des Ministe- riums für Investitionen und Außen- handel, die am 16. August 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die
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