Vorbereitung: Check und weg!
Jetzt kann es aber losgehen oder etwa nicht? Fast! An eines solltest du noch denken: Expertinnen und Experten raten dringend dazu, mit dem künftigen Arbeit- geber einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, in dem Ablauf und Inhalt des Prakti- kums, Dauer, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Höhe der Vergütung (falls das Praktikum bezahlt ist), Kündigungsvoraussetzungen und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall festgelegt werden.
Wer ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum im Ausland macht oder über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder eine seiner Partnerorganisationen wie IAESTE in ein freiwilliges Praktikum vermittelt oder währenddessen gefördert wird oder als Azubi das Praktikum im Rahmen des Erasmus+-Programms absolviert, kann ein Versicherungs- paket buchen, das neben der Auslandskrankenversicherung auch eine Un- fall- und eine Haftpflichtversicherung beinhaltet. Mehr Informationen hierzu findest du auf der Website des DAAD unter der Rubrik Versicherungen: www.daad.de/versicherung > Im Ausland.
Tipp Viele Studierende, Azubis sowie Schülerinnen und Schüler, die längere Zeit im Ausland unterwegs sind, beantragen den sogenannten internationalen Studierendenausweis (Interna- tional Student Identity Card – ISIC). Mit ihm erhältst du zahl- reiche Vergünstigungen, zum Beispiel in Museen oder beim Übernachten in Hostels. Du kannst den Ausweis online unter www.isic.de beantragen.
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