IHK-Global Business Ausgabe 05/2022

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Stephanie Palm (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 44 vom Januar 2022 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

RUSSLAND Fünftes Sanktionspaket in Kraft

ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Ausstellen von Ausfuhrdoku- menten zu tun hat, muss mit einer Vielzahl von Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich hinter all diesen Abkürzungen? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Begriffe aus Zollrecht, Exportkontrol - le und Umsatzsteuer und stellen die zuständigen Behörden und Ministe- rien vor. Zugelassener Ausführer Zulassungsbedürftige Vereinfachung im Ausfuhrverfahren, bei der die Ge- stellung außerhalb des Amtsplatzes

automatisch mit bewilligt ist und der Ausführende die Waren in seinem Betrieb oder an zugelassenen Lager- orten anstatt bei der Ausfuhrzollstelle gestellen kann. Zugelassener Empfänger Zulassungsbedürftige Vereinfa- chung im gemeinschaftlichen/ge- meinsamen Versandverfahren, bei der der Empfangende die Waren direkt in seinem Betrieb oder einem anderen festgelegten Ort in Emp- fang nehmen und dort anstatt bei der Bestimmungszollstelle gestellen kann. GHANA Diagonale Kumulierung Mit Zustandekommen des Wirt- schaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der Europäischen Union und den WPA-Staaten der Entwick- lungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) kann nun die diagonale Kumulie- rung seit dem 1. April 2022 auch mit Ghana angewendet werden. Zoll/IHK

Als Reaktion auf den russischen Militärangriff auf die Ukraine und die brutalen Aggressionen gegenüber der Zivilbevölkerung hat die EU ein 5. Sanktionspaket beschlossen, welches am 8. April 2022 veröffentlicht wurde. Inhaltlich wurden folgende zusätzli- chen Maßnahmen festgelegt:  Finanzsanktionen gegen weitere Personen und Unternehmen (inzwischen über 1.000)  Transportverbot für russische und belarussische Speditionsunterneh- men in der EU

 Hafenanlegeverbot für russische Schiffe in der EU  Erweiterung des Ausfuhrverbots für bestimmte High-Tech-Güter (technologische und militärische Stärkung/Sicherheitstechnik)  Ausfuhrverbot von bestimmten Gütern und Technologien zur Stär- kung der industriellen Kapazitäten Russlands  Einfuhrverbot für Kohle  Einfuhrverbot für bestimmte Güter wie etwa Holz, Düngemittel, Kaviar RUSSLAND Keine WTO- Meistbegünstigung mehr Russland hat zum 16. März 2022 den Most-Favoured-Nation-Sta- tus innerhalb der WTO verloren. Diese Maßnahme wurde von der EU in Kooperation mit den Staaten der G7 und weiteren Verbündeten beschlossen. Dies hat zur Folge, dass Russland von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienst- leistungsverkehr nunmehr systema- tisch ungleich behandelt werden kann. In bestimmten Ländern werden russische Importe nun mit erhöhten Zöllen belegt – etwa in Kanada und Neuseeland mit 35 Prozent. DIHK/IHK RUSSLAND EU passt Stahlschutzquoten an Die EU hat die Einfuhrkontingen- te im Rahmen der EU-Stahl- schutzmaßnahmen angepasst. Nach der Einführung von Einfuhrverboten für Stahl aus Weißrussland und Russland werden die Quoten, die diesen beiden Ländern zuvor zugeteilt waren, anteilig auf andere Ausfuhrlän- der umverteilt. Die Einfuhrverbote für Stahl aus Russland und Weißrussland sehen eine dreimonatige Übergangs- frist vor, um bestehende Verträge

 Ausschluss russischer Unterneh- men von der Teilnahme an öffent- lichen Aufträgen und von europäi- schen Geldern Die Sanktionen der EU gegen Russland sind mittlerweile sehr weitreichend und unübersichtlich. Auf unserer Internetseite haben wir ein Prüfsche- ma hinterlegt, welches den Umgang mit den Sanktionen erleichtert. EU/IHK Alle Informationen zu den Sanktionen finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/russland abzuwickeln. Während des Übergangs- zeitraums dürfen alle Waren, die in diesen Ländern im Rahmen von Verträgen gekauft wurden, die vor dem Stichtag geschlossen wurden – ein- schließlich Nebenverträgen, die für die Ausführung bestehender Verträge erforderlich sind – weiterhin in die EU eingeführt werden. DIHK/ IHK EUROPÄISCHE UNION Sanktionsinformationen im EU-Portal Access2Markets Das EU-Portal Access2Markets wurde aktualisiert und enthält nun für alle betroffenen Länder Informationen zu den EU-Sanktionen. Für Russland ist auch ein Leitfaden beigefügt. Zusammenfassend enthält die Access2Markets-Plattform nun Informationen über: • EU-Sanktionen, die in Form eines Haftungsausschlusses für alle Dritt- länder abgedeckt sind, unabhängig davon, ob es sich um Exporte aus der EU oder Importe in die EU handelt. • Sanktionen von Drittländern, die ein Verbot von Einfuhren aus der EU in diese Länder vorsehen. Diese sind in den Ausfuhrdatensätzen für „Verfah- ren und Formalitäten“ erfasst. DIHK/IHK ZumAccess2Markets-Portal der EU: trade.ec.europa.eu/access-to-markets/ de/home

WEBINAR

20. MAI 2022 IHK-Erklärung Für die Ausstellung eines Ursprungs- zeugnisses im handelspolitischen Ursprung werden bei Handelswaren Nachweise über den Ursprung der Ware benötigt. Innerhalb der EU kann der Nachweis mit der von der IHK-Organisation geschaffenen IHK-Erklärung geführt werden. Im Einzelnen werden behandelt: • Wann wird eine IHK-Erklärung als Nachweis anerkannt? • Aufbau des Formulars • Bescheinigung der IHK-Erklärung • Nachweise • Korrektes Ausfüllen des Formulars

BAFA Verlängerung

von Allgemeinen Genehmigungen

Alle Allgemeinen Genehmigun- gen (AGGs) des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden bis zum 31. März 2023 verlängert, mit einigen Änderungen in den begüns- tigten Länderkreisen. So wurde in der AGG Nr. 17 der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele um die Russische Föderation reduziert. In den AGGs Nr. 18 und Nr. 25 wurde der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele um die Länder Äthiopien, Burkina Faso und Marokko reduziert. In der AGG Nr. 19 wurde der Kreis der begünstig- ten Bestimmungsziele um die Länder Burkina Faso, Elfenbeinküste, Eritrea, Jemen, Liberia, Saudi-Arabien, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate reduziert. Allgemeine Genehmigungen bieten den Ausführern den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungs- sicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmi- gung. BAFA/ IHK

VIETNAM Beitritt zum Carnet- Verfahren

Ab dem 1. Mai 2022 wird Vietnam das Carnet ATA-System einführen und den Carnet-Betrieb aufnehmen. Der Anwendungsbereich umfasst Waren, die bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltun- gen verwendet werden. DIHK/ IHK

TERMIN UND UHRZEIT: Freitag, 20. Mai 2022, 10:00 bis 11:00 Uhr

TEILNAHMEENTGELT: 30 Euro für Mitglieder 50 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMMUNDANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/ event/153131668 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar. ihk24.de

ANSPRECHPARTNER Oliver Falk 0621 1709-223 oliver.falk@rhein- neckar.ihk24.de

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