IHK-Global Business Ausgabe 05/2023

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Dr. Gabriele Koch-Weithofer (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 45 vom Januar 2023 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter - nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

GROSSBRITANNIEN Neues Einfuhrsystem

ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Ausstellen von Ausfuhrdoku - menten zu tun hat, muss mit einer Vielzahl von Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich hinter all diesen Abkürzungen? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Begriffe aus Zollrecht, Exportkontrolle und Umsatzsteuer und stellen die zu - ständigen Behörden und Ministerien vor. A.TR (Warenverkehrsbescheinigung) Warenverkehrsbescheinigung im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei. Präferenznach - weis, dass sich Waren im freien Ver- kehr der EU oder der Türkei befinden (Freiverkehrsnachweis), durch Vor - lage entfallen Regelzölle im Rahmen der Zollunion. ACI – Advanced Cargo Information Ägyptisches Zollsystem für die Ein - fuhr von Waren. Importierende in Ägypten müssen sich in „Nafeza“ (National Single Window System for Foreign Trade) und Exportierende in CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister) registrieren. Das System vergibt eine ACID-Num - mer (Advanced Cargo Information Declaration); diese muss bei der Ankunft auf den Dokumenten ange - bracht werden, damit diese eindeutig zugeordnet werden können. Dieses neue Genehmigungsverfahren be- trifft zunächst den Schiffsfrachtver - kehr, andere Versendungsarten, wie etwa Luftfracht sollen nachziehen.

Die britische Regierung hat das Border Target Operating Model veröffentlicht, das ab Oktober 2023 neue Zollformalitäten und Zoll- kontrollen für den Warenimport vorsieht. Das bedeutet zum: • 31. Oktober 2023: Ausfuhrgesund- heitszeugnisse und Pflanzengesund- heitszeugnisse werden für tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko eingeführt, die aus der EU nach Großbritannien ein- geführt werden. • 31. Januar 2024: An der Grenze wer- den Dokumentenprüfungen sowie Warenkontrollen eingeführt für tieri- sche und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko, die aus der EU nach Großbritannien importiert werden. Das Border Target Operating Model wird für Einfuhren aus dem Rest der Welt eingeführt. Gesundheitsbescheini- gungen für Waren mit geringem Risiko und eine Voranmeldung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko sind nicht mehr erforderlich. • 31. Oktober 2024: Sicherheitserklä- rungen sind für EU-Einfuhren er- forderlich. Parallel dazu wird durch Nutzung des Single Trade Windows des Vereinigten Königreichs die Duplizierung von Voranmeldedaten- sätzen so weit wie möglich beseitigt. Die Umsetzung des vollständigen Zollregimes für Waren aus der EU soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird es keine Unter- schiede mehr zwischen Einfuhren aus der EU und Drittstaaten geben. DIHK/IHK

BAFA Genehmigungen verlängert

Das BAFA hat die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 und Nr. 30 bis zum 31. März 2024 ohne inhaltliche Änderungen verlän- gert. Das Amt weist darauf hin, dass danach keine weitere Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 (Brexit) beabsichtigt ist. BAFA/IHK

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