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Eintritt und Austritt

Eintritt und Austritt

seelsorgerlichen Gespräch geht es nicht um eine Glaubensprüfung. Die Verfahren sind jedoch in der katholi- schen und evangelischen Kirche so- wie in den einzelnen Landeskirchen unterschiedlich. In der katholischen Kirche stellt der Ortsgeistliche die je- weilige Person dem zuständigen Bi- schof oder bevollmächtigten Geistli- chen der jeweiligen Landeskirche vor. Es folgt eine kleine Aufnahmefeier mit Pfarrer oder Pfarrerin und zwei Zeug(inn)en im feierlichen Rahmen, eventuell im Gottesdienst. In der evan- gelischen Kirche erfolgt die Aufnahme bei dem/der Geistlichen der betreffen- den Ortsgemeinde. Die Wiederauf- nahme kann auf Wunsch in einem Gottesdienst begangen werden.

zulegen, kann er ohne größere Erklä- rung aus der Gemeinschaft der Musli- minnen und Muslime austreten . Wenn der- bzw. diejenige sich zu einer Ge- meinde zugehörig bzw. nicht mehr zugehörig fühlt, wird dies dem Ge- meindevorstand mitgeteilt und der Ein- bzw. Austritt wird auf diese Weise in der Gemeinde bekannt. Meist ist für Ein- bzw. Austritt eine Be- scheinigung für die staatlichen Behör- den notwendig (so z. B. in der Bundes- republik Deutschland).

Judentum Das Judentum ist keine

missionarische Religion. Manche Religionsvertreter/-innen stehen Über- trittswilligen skeptisch bis ablehnend gegenüber und können darauf verwei- sen, dass von Nicht-Juden lediglich die Einhaltung der sieben noachidischen Gebote (s. Teil I) gefordert wird, nicht aber eine formelle Konversion. Prinzi- piell steht Nichtjuden jedoch ein Über- tritt zum Judentum ( Gijur ) offen. Die Konversion ist in der Regel ein mehrjähriger Prozess, der von intensi- ven Studien geprägt ist und der von ei- nem Rabbiner oder einer Rabbinerin begleitet wird. Auf aus- drücklichen Wunsch der übertrittswil- ligen Person und auf Empfehlung des Rabbiners bzw. der Rabbinerin wird

Islam Der Eintritt in die muslimi-

Eintritt und Austritt

sche Gemeinschaft erfolgt durch das Aussprechen des Glaubenszeugnisses vor zwei Zeugen: „Aschhadu an la ilaha illallah wa aschhadu ana mohammadan rasullu‘llah“ (Ich bezeuge, dass es kei- nen Gott gibt außer Gott und ich bezeu- ge, dass Muhammad der Gesandte Got- tes ist). Im Islam spricht der Gläubige also kein Bekenntnis, sondern legt ein Zeugnis ab für das, was er glaubt.

Christentum Eintritt

Austritt Der Austritt erfolgt durch eine einfa- che Erklärung, die je nach Bundesland vor dem Amtsgericht oder dem Stan- desamt abgegeben werden muss. Wiedereintritt Ein Wiedereintritt erfolgt nach einem oder mehreren geistlichen Gesprä- chen mit einem Geistlichen der ge- wünschten Ortsgemeinde. In dem

Grundsätzlich gilt, dass man in jeder christlichen Kirchengemeinde Mit- glied der christlichen Kirche werden kann. Mitglied wird man durch die Taufe. Die Taufe gilt ein Leben lang und erlischt auch nicht bei einem Kir- chenaustritt. Bereits Getaufte werden bei einem Wiedereintritt in die Kirche nicht noch einmal getauft.

Wenn ein Mensch sich nicht mehr in der Lage sieht, ein solches Zeugnis ab-

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