Toolbox Religion

Informationen zur Glaubenspraxis

Religiöse Rituale/Alltagsrituale/Feste

nur einmal eine sättigende Mahlzeit und zweimal einen kleinen Imbiss zu sich nehmen. Fleischkonsum ist an diesen Tagen verboten. Sonntags wird das Fasten unterbrochen. Dem Absti- nenzgebot müssen alle Gläubigen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr fol- gen, dem Fastengebot alle Volljähri- gen bis zum Beginn des 60. Lebens- jahres. In der Fastenzeit sollte in erster Linie auf Fleisch und Alkohol verzichtet wer- den. Viele Katholikinnen und Katholi- ken entsagen in dieser Zeit sämtlichen Genussmitteln, z. B. Kaffee oder Süßig- keiten. Andere schränken alltägliche Gewohnheiten wie Fernsehen ein und meiden Disco- und Kneipenbesuche. Orthodoxe Kirche: Für orthodoxe Gläubige sind Fastentage nur Empfeh- lungen und kein Gebot. Allerdings werden die Fastenregeln sehr streng gehalten. 50 Tage strenges Fasten, das 7 Wochen vor Ostern beginnt. Die An- zahl der Mahlzeiten und deren Gehalt soll eingeschränkt werden (kein Fleisch, kein Öl, kein Alkohol, nur zwei Mahlzeiten am Tag). Es gibt auch eine Weihnachtsfasten- zeit vom 15. November bis zum 24. Dezember (3 Wochen leichtes, 3 Wo- chen mildes Fasten). Mildes Fasten be- deutet den Verzicht auf Fleisch. Sams- tags und sonntags wird das Fasten um eine Stufe gelockert.

Krankheit, Schwangerschaft und Al- tersschwäche, die mit Ersatzleistungen wie z. B. der Speisung von Armen ab- gegolten werden können. Am Ende des Ramadan feiern die Mus- liminnen und Muslime das so genannte ’Id-ul-fitr , vielfach auch Ş ekerbayram , Ramazanbayram oder Zuckerfest ge- nannt. Pilgerfahrt Etwa zweieinhalb Monate später fin - det jedes Jahr die Pilgerfahrt ( Ha ğğ ) nach Mekka statt. Am Ende dieser Pil- gerfahrt feiern die Musliminnen und Muslime in der ganzen Welt das Op- ferfest ( ’Id-ul-Adha oder Kurban Bay- ram ). Dieses Fest erinnert an die Opfe- rungsvision Ibrahims (Abrahams) und der Ablehnung des Menschenopfers durch Gott. Die Musliminnen und Muslime tragen bei der Hadsch ein besonderes Pilger- gewand, das sie bis zu ihrem Tod auf- bewahren. Die meisten von ihnen wer- den auch in diesen Tüchern beerdigt. Beerdigung Die Beerdigung erfolgt nach der To- tenwaschung in einem Grab, wobei der/die Tote mit dem Kopf nach Mekka gebettet wird, in das Pilgergewand ge- hüllt. Es ist theologisch gesehen wün- schenswert, die Beerdigung so schnell als möglich zu vollziehen.

Evangelische Kirche: Hier gibt es eine vorösterliche Fastenzeit auf freiwilli- ger Basis. Die Initiative „Sieben Wo- chen Ohne“ ermuntert Gläubige die vorösterliche Zeit zu nutzen, um all- tägliche Gewohnheiten zu unterbre- chen (welche dies sind, ist den Gläu- bigen überlassen, so z. B. Fernsehen, Computerspiele, Süßigkeiten). Insgesamt dient die Fastenzeit der in- neren Einkehr, der Schulung des Geis- tes, der Besinnung auf das Wesentli- che im Leben und der stärkeren Verbindung mit Gott.

Es ist üblich Knaben zu beschneiden, allerdings geschieht dies bei verschie- denen Ethnien zu unterschiedlichen Zeitpunkten: Die Zeitspanne reicht vom 7. Tag nach der Geburt bis hin zum 7. Geburtstag. Das Beschneiden von Mädchen ist im Islam mit keinem Textzeugnis zu belegen. Weit verbreitet ist auch die Sitte, dem Kind nach 40 Tagen den Kopf zu sche- ren ( Aqiqa ), das Gewicht der Haare in Gold aufzuwiegen und dieses an die Armen zu verteilen. Sowohl bei der Beschneidung als auch bei der Aqiqa wird ein Essen sowohl für die Gäste als auch für die Armen gegeben. Eine neuere Sitte vor allem in Europa ist es, eine besondere Feier zu veran- stalten, wenn das Kind zum ersten Mal durchgefastet hat, gleich ob es sich da- bei um einen Tag oder um den gesam- ten Monat Ramadan handelt. Fasten Im Monat Ramadan fasten alle Musli- minnen und Muslime, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, d. h. sie nehmen keine Nahrung und keine Flüssigkeiten zu sich, sie rau- chen nicht und enthalten sich des Ge- schlechtsverkehrs. Zudem wird es als wichtig angesehen, besonders in die- ser Zeit auf die eigene Wortwahl und das Benehmen zu achten. Es gibt Aus- nahmeregelungen vom Fasten z. B. bei

Islam Es gibt zahlreiche Rituale,

die zwar nicht unbedingt im Koran ih- ren Ursprung haben, die aber durch viele Traditionen und Überlieferungen mit übernommen worden sind. Diese Möglichkeit, ’Urf und ’Ada (Brauch und Sitte) mit zu übernehmen, ergibt sich aus dem islamischen Rechtsden- ken, das dieses Instrumentarium zu- lässt, wenn die jeweilige Lebensart nicht dem Koran widerspricht. Rituale im Kindesalter Meist wird einem Neugeborenen der Adhan (Gebetsruf) leise ins Ohr geru- fen. Bei manchen Gruppierungen wird die abgetrennte Nabelschnur des Neu- geborenen vergraben.

84

85

Made with FlippingBook - Online catalogs