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Musikseminare/ Fachschaftstreffen MINT: 50,– EUR für Stipendiaten/ 110,– EUR für Ehemalige
Initiativseminare, die von Stipendiatinnen und Stipendiaten organisiert werden: keine Teilnahmebeiträge.
Initiativsseminare im Ausland: individueller Teilnahmebeitrag.
Bei allen Seminaren sind die Fahrtkosten selbst zu tragen. Sollten Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, sprechen Sie bitte spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn mit Ihrer Referentin bzw. Ihrem Referenten; in diesem Fall bemühen wir uns um eine individuelle Lösung.
Für digitale Seminare wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.
Stornierungsbedingungen Die erteilten Seminarzusagen sind für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten ver- bindlich. Sollten Sie aus wirklich wichtigem Grund an einem Seminar nicht teilneh- men können oder Terminüberschneidungen bei der Seminarplatzvergabe feststel- len, bitten wir um frühzeitige Abmeldung von der Veranstaltung im Portal „campus. kas.de“ unter „Mein Campus >> Meine Veranstaltungen“. Diese Regelung gilt auch für erteilte Seminarzusagen an Stipendiatinnen und Stipendiaten, die vor Seminar- beginn aus der Förderung ausscheiden. Bis 6 Wochen vor Beginn eines Seminars („Stornofrist“) können Sie von Ihrer Teilnahme bzw. von der Warteliste ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bei einer Absage eines zugesagten Platzes ab 6 Wochen vor dem Beginn eines Seminars verlangen wir einen Nachweis, warum Sie verhindert sind. • Sofern Sie außerhalb der Stornofrist vom zugesagten Seminarplatz zurücktreten, müssen Sie unmittelbar nach der Stornierung im Portal eine Mail an campus.vam@kas.de und an Ihre betreuende Referentin oder Ihren betreuen- den Referenten senden, den Grund nennen und ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung der Hochschule über eine kurzfristig angesetzte, nicht verschiebbare Pflichtprüfung beifügen. • Gehen von Ihrer Seite keine Information über die Gründe für die Absage und eine entsprechende Bescheinigung ein, erhalten Sie von uns eine schriftliche Ankündi- gung, dass außerhalb der Frist abgesagt wurde und wir einen schriftlichen Nach- weis (von der Hochschule oder dem Arzt / der Ärztin) erwarten. Sie haben nach Zu-
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