DOGStoday

Hundewissen

3. 2022

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Dieses richtet sich nach der Gebührenordnung für Tier- ärzte, soweit keine abweichende schriftliche Vereinba- rung getroffen wurde. Ein Erfolg der Behandlung wie eine Genesung oder Heilung ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt einen medizinischen Fehler macht, eine falsche Diagnose stellt oder sich nicht ausreichend über Therapi- en und Behandlungsmethoden informiert und diese den- noch anwendet. Dann ist er schadensersatzpflichtig. Ebenso wenn er nicht ausreichend vor Beginn auf Vor- und Nachteile sowie mögliche Risiken hingewiesen hat. Die Beweislast liegt beim Patientenbesitzer. WER BEKOMMT DEN HUND NACH EINER TRENNUNG? Bei der Trennung von Ehepaaren wird der Hund laut gängiger Rechtsprechung wie ein Haushaltsgegenstand behandelt, obwohl er das natürlich nicht ist. Gehört ein Hund einem Ehegatten alleine, weil er ihn beispielswei- se schon vor der Beziehung erworben hatte oder ihn ge- erbt oder von einem Dritten geschenkt bekommen hat, dann kann er ihn mitnehmen oder seine Herausgabe verlangen. Gehört der Hund aber beiden Ehepartnern, wird es schwieriger. Kommt es zu einer Scheidung, spielt eine Rolle, bei wem der Hund während der Tren- nung war, ob es an den Hund gewöhnte Kinder gibt, bei wem diese leben sowie welcher der Partner genügend Zeit für das Tier hat. Ein generelles gesetzliches Um- gangs- oder Sorgerecht für Haustiere gibt es nicht.

im Fahrgastraum, muss er durch ein geeignetes Hunde- Sicherungsgeschirr mit Gurt angeschnallt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gurte nicht einschneiden und der Hund sich nicht strangulieren kann. MÜSSEN HUNDE IM WALD AN DIE LEINE? Auch im Bundesjagdgesetz ist keine generelle Leinen- pflicht für Hunde verankert, außer das Wild wird in seinen Zufluchts-, Brut- und Wohnstätten gestört. In Tollwut-Sperrbezirken und zu Brut-, Setz- und Auf- zuchtzeiten sind Hunde jedoch an der Leine zu führen. Grundsätzlich muss der Hund in Rufweite des Halters sein und zuverlässig hören. Ob und in welchem Fall ein Jäger einen wildernden Hund erschießen darf, wird in den verschiedenen Landesjagdgesetzen unterschiedlich beschrieben. Das Landgericht Lüneburg verurteilte bei- spielsweise einen Jäger zu Schadensersatz, der zwei vermeintlich wildernde Hunde erschoss. Er dürfe zwar Hunde erschießen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vor- liege. Der Jäger müsse allerdings den Beweis erbringen, dass die Hunde auch wirklich gewildert hätten. Und das konnte der Waidmann nicht nachweisen. WAS GILT BEIM TIERARZTBESUCH? Wenn ein Hund tierärztlich untersucht und behandelt wird, dann schließen Hundehalter und Tierarzt einen stillschweigenden Vertrag. Der Tierarzt verpflichtet sich, den Hund fachgerecht zu behandeln, der Hundehalter, das Honorar für die geleisteten Dienste zu bezahlen.

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