74
Hundewissen
Was ist eigentlich… Es gibt Hunde, die als gefährlich eingestuft werden - im Volksmund auch als „Kampfhunde“ bekannt. Je nach Bundesland gelten andere Vorschriften, was man bei der Haltung beachten muss. Ein kleiner Überblick Text Sophie-Claire Wieneke
D er Tag beginnt wie jeder andere auch in der Wilhelmsburger Grundschule in Hamburg. Am Montag, den 26. Juni 2000, spielt der kleine Volkan mit seinen Schulkameraden auf dem Hof. Gegen Mittag geht der 23-jährige Ibrahim K. mit Gipsy, einer Staffordshire-Bullterrier-Hündin, und Zeus, einem Pit- bull-Staffordshire-Mischling, am Schulgelände vorbei. Beide Hunde sind nicht angeleint. Plötzlich, so berich- ten Augenzeugen, sprinten die Hunde los, überwinden eine 1,50 Meter hohe Backsteinmauer, die das Schulge- lände umgibt, und stürzen sich auf den sechsjährigen Volkan. Gipsy und Zeus lassen erst von dem Jungen ab, als Polizisten sie mit Schüssen niederstrecken. Volkan stirbt noch vor Ort an
sind also unterschiedlich. Generell werden Listenhunde in zwei Kategorien unterteilt: Hunde der Kategorie eins gelten als „unwiderlegbar gefährlich“. Das Gesetz geht davon aus, dass sie aufgrund ihrer genetischen Veranla- gung eine Gefahr für ihr Umfeld darstellen, dabei spielt es keine Rolle, wie der Hund sozialisiert und erzogen wurde. Listenhunde der Kategorie eins dürfen weder aus dem Ausland eingeführt noch gezüchtet werden. In Bayern gelten die strengsten Auflagen – hier ist auch deren Haltung verboten. Listenhunden der zweiten Ka- tegorie wird zumindest ein gesteigertes Aggressionspo- tenzial zugeschrieben. Deshalb müssen Halter bestimm- te Auflagen erfüllen: Sie müssen volljährig sein und ein unauffälliges Führungs- zeugnis vorlegen. Zu-
schweren Bissverletzun- gen im Kopf- und Hals- bereich. Aus diesem schreckli- chen Grund entsteht die Rasseliste: Innerhalb we- niger Tage legt der Ham- burger Senat eine der schärfsten Hundeverord- nungen der Bundesrepu- blik vor. In Rekordzeit gibt es neue Gesetze in Bund und Ländern mit dem Ziel, das Halten von
20 Hunderassen stehen in Bayern laut Kampfhundeverordnung auf der Rasseliste – es ist bundesweit die umfangreichste. Rund 100 dieser Listenhunde hat das Tierheim München in den vergangenen drei Jahren in Nachbar- oder andere Bun- desländer, die keine eigene Liste führen, vermittelt. Dazu gehören Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein.
dem ist ein sogenannter Sachkundenachweis nö- tig. Dieser bescheinigt grundlegende Kenntnis- se über das artgerechte Halten von Hunden. Auch für die Tiere selbst gibt es Regeln: Listenhunde müssen ab dem sechsten Lebens- monat einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden – das
sogenannten Kampfhunden so gut wie unmöglich zu machen. Seitdem gilt in Deutschland für Bullterrier, Pit- bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staf- fordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Ras- sen ein generelles Einfuhrverbot. Für alle anderen Hunderassen entscheidet jedes Bundesland selbst, ob es sie auf einer eigenen Liste führt – die Bestimmungen
besagt die sogenannten Maulkorb- und Leinenpflicht. Und dann gibt es noch den Wesenstest, bei dem Zwei- und Vierbeiner in unterschiedlichen Alltagssituationen getestet werden. Wie reagiert der Hund, wenn er von fremden Menschen umzingelt und bedrängt wird? Oder wenn eine schreiende Person auf ihn zustürmt? Ein Gutachter beobachtet Hund und Mensch und erstellt ein
Made with FlippingBook flipbook maker