ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
ZOLL Carnet ATA: Der „Reisepass für Waren“ wird volldigital
EU Mercosur Abkommen vorläufig anwendbar Am 27. Februar 2026 hat die EU die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens angekündigt, nachdem Uruguay und Argentinien das Abkommen ratifiziert hatten, Brasilien und Paraguay folgten mit der Ratifizie‑ rung und Notifizierung im März 2026. Die vorläufige Anwendung kann am ersten Tag des zweiten Monats nach der Notifizierung erfolgen. Damit wird das Abkommen am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Der Zollabbau wird in mehreren Stufen erfolgen: die 1. Stufe wird 2027 umgesetzt. Der Abkom‑ menstext wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. EU/IHK
Sicherheiten üblicherweise in Landes‑ währung zu leisten wären. Vom Papierdokument zur digitalen Lösung Bereits heute können Carnets über die Plattform www.e-ata.de elektro‑ nisch beantragt werden. Gemeinsam mit der Internationalen Handelskam‑ mer (ICC) treiben die Industrie- und Handelskammern die vollständige Digitalisierung des gesamten Prozes‑ ses voran – von der Antragstellung bis zum Re-Import der temporär einge‑ führten Waren. Ein wichtiger Meilen‑ stein ist bereits gesetzt: Zum 1. Juni 2026 führen die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte König‑ reich und Norwegen das volldigitale Carnet ein. Anstelle eines Papier‑ dokuments erhalten Nutzer künftig einen QR-Code, der an den Zollstellen elektronisch ausgelesen wird – ganz ohne physische Unterlagen. Schrittweise weltweite Einführung bis 2027 Weitere Staaten werden nach und nach folgen. Ziel der ICC ist es, das di‑ gitale Carnet bis 2027 weltweit zu eta‑ blieren. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich ausfallen. Gleichzei‑ tig weist die DIHK darauf hin, dass es während der Umstellung zu einzelnen Unregelmäßigkeiten kommen kann – bittet aber schon jetzt um Verständnis für mögliche Anlaufprobleme einer so weitreichenden Digitalisierung. Ein wichtiger Schritt in Richtung moderner Handelsprozesse Mit der Einführung des volldigitalen Carnets beginnt für Unternehmen und Zollbehörden eine neue Ära der Mobili‑ tät von Waren. Schnellere Prozesse, we‑ niger Bürokratie und eine vollständig digitale Abwicklung sorgen künftig für eine spürbare Entlastung – und ma‑ chen den internationalen Austausch ein gutes Stück effizienter. IHK
Für Unternehmen, die Waren nur vorübergehend in ein Land außerhalb der EU verbringen, gehört das Carnet ATA seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Vereinfachungsinst‑ rumenten im Zollbereich. Ob Berufsausrüstung für einen Service‑ einsatz, Messegut für internationale Fachveranstaltungen oder sogar Pferde für sportliche Wettbewerbe – das Carnet dient als „Reisepass für Waren“ und macht viele klassische Zollformalitäten überflüssig. Nun steht diesem etablierten Verfahren ein bedeutender Schritt in die Zukunft bevor: die vollständige Digitalisierung. Vereinfachte Abfertigung statt klassischer Verzollung Das Carnet ermöglicht es Unter‑ nehmen bestimmte Waren vorüber‑ gehend in Drittstaaten einzufüh‑ ren, ohne eine reguläre Verzollung vornehmen zu müssen. Während im herkömmlichen Verfahren eine „Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung“ notwendig wäre, pro‑ fitieren Carnet-Nutzer von deutlich schnelleren Abläufen. An den aus‑ ländischen Zollstellen müssen keine Barsicherheiten hinterlegt werden – ein Vorteil, der sich besonders bei Ländern bemerkbar macht, in denen
USA Oberstes Gericht kippt Zölle – neue Zölle folgen
Der US-Supreme Court hat entschieden, dass die auf dem
International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) basierenden Zusatzzölle die verfassungsmäßigen Kompetenzen der Regierung über‑ schreiten. Die darauf gestützten Zölle der letzten Monate verlieren damit ihre Wirkung (auch der 15 Prozent Zollsatz für Waren aus der EU). In der Folge setzte die US-Zollbehörde diese Zölle aus. Unmittelbar danach führte Präsident Trump einen weltweiten Basiszollsatz von zehn Prozent zusätz‑ lich zum regulären Zollsatz auf Basis von Section 122 des Trade Act ein, der rechtlich zulässig sind. Für Waren, die ab dem 24. Februar 2026 zum freien Verkehr in den USA abgefertigt werden, gilt nun ein zusätzlicher Einfuhrzoll von 10 Prozent. Diese Maßnahme ist auf 150 Tage befristet und soll voraus‑ sichtlich bis 24. Juli 2026 gelten, sofern sie nicht vorher geändert oder verlän‑ gert wird. Offen ist derzeit, wie mögli‑ che Rückerstattungen bereits gezahlter Abgaben – auch für ausländische Unternehmen – praktisch erfolgen können. GTAI/IHK
Das Carnet ATA wird vollständig digitalisiert abruf- und verwaltbar.
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IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
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