04 | 2026 IHK Global Business
EU / INDONESIEN Was bringt das Freihandelsabkommen? SEITE 4
INDIEN Kfz-Fertigung wächst SEITE 13
ZOLL Carnet ATA wird volldigital SEITE 18
EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, für unsere Unternehmen eröffnen sich der‑ zeit vielversprechende Perspektiven: Nach dem Mercosur‑Abkommen im Mai dieses Jah‑ res wird Anfang 2027 das Freihandelsabkom‑ men mit Indonesien in Kraft treten. Es sendet ein starkes Signal für neue Wachstumschan‑ cen im internationalen Geschäft. Indonesien mit seinen über 280 Millionen Einwohnern zählt zu den dynamischsten Volkswirtschaften Südostasiens. Für viele Branchen dürfte das Abkommen den Zugang zu einem Zukunfts‑ markt deutlich erleichtern. Die globale Dynamik ist auch in Indien sicht‑ bar: Dort investieren Automobilhersteller und Zulieferer massiv in zusätzliche Produktions‑ kapazitäten, gestützt auf langfristige Wachs‑ tumsprognosen und eine steigende Binnen‑ nachfrage. Dass auch der europäische Binnenmarkt wei‑ terhin Potenzial bietet, zeigte sich zuletzt auf der MECSPE in Bologna, Italiens größter Messe für Innovationen in der Fertigungsindustrie. Zehn Unternehmen aus Baden-Württemberg präsentierten dort innovative Lösungen für Automation und Robotik und knüpften wert‑ volle Kontakte für den italienischen Markt. Auch im Zollbereich gibt es wichtige Fort‑ schritte: Das Carnet ATA, der bewährte „Reisepass für Waren“, wird künftig vollständig digital. Für Unternehmen, die Waren vorüber‑ gehend in ein Land außerhalb der Europäi‑ schen Union verbringen, bedeutet dies eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe. Ich wünsche Ihnen eine inspirierende Lektüre! Herzlichst Ihre
10 Italien:
Erfolgreiche Beteiligung auf der MECSPE
11 USA:
Datenschutz wird strenger
Hee-Kyung Choi Märkte Asiens
16 Tunesien:
Ehrgeizige Ziele bei den Erneuerbaren
2
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
INHALT
IHK Global Business 04 | 2026
FOLGEN SIE UNS AUF LINKEDIN!
International
Bleiben Sie mit uns zu außenwirt - schaftlichen Themen up-to-date und tauschen Sie sich mit uns aus – schnell, aktuell und persönlich.
linkedin.com/showcase/ihk- rhein-neckar-international
#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar
15 Australien / EU Freihandelsabkommen steht
TITELTHEMA
4 EU / Indonesien Welche Vorteile bietet das Freihandelsabkommen?
MENA/AFRIKA
DIE ZAHL
16 Tunesien Ehrgeizige Ziel bei den Erneuerbaren
33% DER DEUTSCHEN UNTERNEHMEN
EUROPA
8 Finnland Ve rtiefung der Wasserstoff - kooperation vereinbart 9 Polen E-Mobilität gewinnt an Fahrt 10 Italien
ZOLL & RECHT
verschieben geplante Investitionen in den USA, 17 Prozent wollen sie ver - ringern und nur 17 Prozent möchten sie erhöhen. Trumps Zollpolitik wirkt nicht als Investitions-Booster.
18 Zoll Carnet ATA: Der „Reisepass für Waren“ wird volldigital 18 EU Me rcosur-Abkommen vorläufig anwendbar 18 USA Oberstes Gericht kippt Zölle – neue Zölle folgen 19 USA Pr üfung neuer Zölle – US-Partner einbinden 19 Webinar Zo lltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen
Zehn Unternehmen aus der Region zeigen Flagge auf der MECSPE 2026
QUELLE: IHK-UMFRAGE „GOING INTERNATIONAL 2026“
AMERIKAS
11 USA Datenschutz wird strenger 11 USA / Kanada We binar: Zertifizierung und Zulassung von Maschinen für USA & Kanada 12 Mexiko Vi el Potenzial in der Medizintechnik
O-TON DES MONATS
„Die aktuelle geopolitische Lage macht mehr denn je deutlich, dass wir in Europa in allen Bereichen enger kooperieren müssen. Das bilaterale Vertragswerk ist in diesem Sinne ein wichtiger Baustein.“ Winfried Kretschmann, Minister- präsident von Baden-Württemberg, zur Unterzeichnung eines umfassen- des Pakets von Abkommen zur Vertie- fung und Ausweitung der Beziehun- gen zwischen der EU und der Schweiz am 2. März 2026 in Brüssel
ASIEN-PAZIFIK
13 Indien Kfz-Fertigungskapazitäten wachsen Webinar-Reihe: Export von Waren und Dienstleistungen nach Indien 14 Taiwan KI-Gesetz in Kraft 14 Südkorea Militärisches Engagement mit
RUBRIKEN
17 Veranstaltungen 19 Impressum
und in Europa 15 Kasachstan Au tomobilbranche auf der Überholspur
ihk.de/rhein-neckar/international
3
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
EU / INDONESIEN
Wichtiges Tor nach Indo- nesien: Der Hafen Tanjung Priok bei Jakarta. Etwa 15.000 Unternehmen aus der EU ex- portieren bereits heute nach Indonesien – künftig profitie - ren sie von deutlich besseren Wettbewerbsbedingungen.
Welche Vorteile bietet das Freihandelsabkommen?
Nach fast zehn Jahren Verhandlungen steht es kurz vor dem Ziel: Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien soll Anfang 2027 in Kraft treten. Es wäre das bislang umfassendste europäische Handelsabkommen mit einem Staat Südostasiens – Welche Chancen ergeben sich daraus?
Wo bestanden bislang Handelshemmnisse? Die Europäische Union listet aktuell eine Reihe von Han‑ delshemmnissen in Indonesien auf, die sich nachteilig auf europäische Unternehmen auswirken. Besonders betroffen sind deutsche Unternehmen durch restriktive Ein- und Ausfuhrbestimmungen, lokale Zertifizierungsvorschriften sowie Local-Content-Vorgaben. Vor allem erhebt Indonesien hohe Zölle auf wichtige deutsche Exportprodukte – etwa 50 Prozent auf Autos, bis zu 15 Prozent auf Maschinen, bis zu 25 Prozent auf Chemikalien und bis zu 15 Prozent auf Pharmazeutika. In den vergangenen zehn Jahren wurden die Zollsätze für verschiedene Waren erhöht, die mit indonesischen Pro‑ dukten konkurrieren, darunter Elektronik, Fräsmaschinen, Chemikalien, Kosmetika, Arzneimittel und Spirituosen.
Hee-Kyung Choi, IHK Rhein-Neckar
Mit einem Wirtschaftswachstum von 5,1 Prozent im Jahr 2025 erreichte Indonesien mit der viertgrößten Bevölke‑ rung der Welt bereits zum vierten Mal in Folge ein Plus von über 5 Prozent. Im Jahr 2024 umfasste der Warenhandel zwischen der EU und Indonesien ein Volumen von über 27 Milliarden Euro. Die EU importierte Waren im Wert von 17,5 Mil‑ liarden Euro aus Indonesien, exportierte jedoch lediglich 9,8 Milliarden Euro. Indonesien war damit der fünftgrößte EU‑Handelspartner unter den ASEAN‑Staaten, während die EU für Indonesien nur auf Rang 33 lag. Das geplante Freihandelsabkommen soll diese Ungleichgewichte verrin‑ gern und den Marktzugang deutlich erleichtern.
4
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
EU / INDONESIEN
UNSER TIPP: Über das Portal „Access2Mar‑ kets“ der EU-Kommission erhalten Sie mit Ihrer Warentarifnummer Informationen zum aktuellen Zollsatz und bestehenden Handels‑ hemmnissen. Das Portal finden Sie unter: trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de Von welchen Vorteilen können Unternehmen in Zukunft profitieren? Ein zentraler Bestandteil des Abkommens ist der Abbau von Importzöllen. Vorgesehen ist die Abschaffung von über 98 Prozent aller Zolltarifpositionen, wobei bereits zum Zeit‑ punkt des Inkrafttretens rund 80 Prozent zoll‑ frei sein sollen. Besonders Branchen wie die Automobilindustrie, der Maschinenbau und die Chemieindustrie erhalten dadurch einen privilegierten Zugang zum Inselstaat. Vor allem Maschinen und chemische Erzeugnisse profitieren unmittelbar nach Inkrafttreten von der Zollfreiheit.
Mehr Chancen für Dienstleistungen: Der erweiterte Marktzugang stärkt unter anderem IT- und Telekom - munikationsunter- nehmen. Gleichzei- tig erleichtert das Abkommen den digitalen Handel.
600 MILLIONEN EURO an Zöllen werden europäische Ex- porteure jährlich durch das Frei- handelsabkommen einsparen. QUELLE: EU-KOMMISSION
Wann werden welche Zölle abgeschafft? Der Zollabbau erfolgt nach sogenannten Zoll‑ abbaukategorien („staging categories“). Diese Kategorien legen fest, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Zeitraum ein Zollsatz reduziert oder vollständig abgeschafft wird. Folgende Kategorien sind vorgesehen: Kategorie A: Der Zoll wird mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abgeschafft. Kategorie B3: Der Zoll wird schrittweise re‑ duziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des dritten Jahres nach Inkrafttreten. Kategorie B5: Der Zoll wird schrittweise re‑ duziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des fünften Jahres. Kategorie B7: Der Zoll wird schrittweise re‑ duziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des siebten Jahres. Kategorie C: Der Zoll wird schrittweise redu‑ ziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des zehnten Jahres. Kategorie D: Der Zoll wird schrittweise redu‑ ziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des fünfzehnten Jahres. Die konkreten Zollabbauverpflichtungen sind im sogenannten Zollabbauplan des Abkommens festgelegt. Für jede einzelne Warentarifnummer (HS-Code) werden dort der aktuelle Zollsatz sowie die jeweilige Zollabbaukategorie ausgewiesen. UNSER TIPP: Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien sind im Abkommenstext im „Annex 2-A – Elimination of Customs Duties“ zu finden: circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438- 40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/e986f- baa-73b7-4223-b883-de64111b1edf/de- tails?open=true
Außenhandel Baden-Württemberg mit Indonesien 2025 Aus- und Einfuhr nach Produktgruppen (in Millionen Euro) – Top 5
120,1
Ausfuhr
Einfuhr
81,2
48,2
41,7
37,3
24,2
22,8
21,1
18,1
16,6
11,8
10,7
0,1
0,05
2,8
0,1
QUELLE: DESTATIS
5
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
EU / INDONESIEN
Welche weiteren Vorteile gibt es? Auch der Dienstleistungssektor wird vom erwei‑ terten Marktzugang profitieren. Durch das Abkom‑ men soll die Erbringung von Dienstleistungen in Schlüsselsektoren wie IT und Telekommunikation durch europäische Unternehmen ermöglicht wer‑ den. Darüber hinaus schafft das Abkommen klare Regeln für den digitalen Handel zwischen den beiden Parteien. Sie sorgt für freien Datenverkehr ohne unnötige Lokalisierungspflichten, stärkt den Datenschutz und verbietet Zölle auf digitale Über‑ tragungen. Die EU und Indonesien stärken zudem mit ihrem Abkommen den Schutz und die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten, um Innovation zu fördern, Handelshemmnisse abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit beider Seiten zu sichern. Das Abkommen umfasst zentrale Schutzrechte wie Ur‑ heberrechte, Marken, Designs, Patente, Geschäftsge‑ heimnisse und Pflanzensorten. Besonders hervor‑ gehoben wird der hohe Schutz für 221 geografische Angaben aus der EU und 72 aus Indonesien, was hochwertigen Agrar- und Lebensmittelprodukten einen exklusiven Markenschutz bietet und deren Exportchancen verbessert. Die nächsten Schritte Nach Abschluss der Rechtsförmlichkeitsprüfung müssen der Europäische Rat und das EU-Parla‑ ment dem ausgehandelten Text noch zustimmen. Sobald auch Indonesien das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten. Beide Parteien streben ein Inkrafttreten des Abkommens bis Anfang 2027 an. Wir halten Sie auf unserer Website auf dem Lau- fenden. Dort finden Sie auch den vollständigen englischen Abkommenstext sowie Details zu den Abbaustufen der Zölle auf EU- und indonesische Ursprungswaren: ihk.de/rhein-neckar/eu-indonesien
Welche Produkte profitieren besonders? Nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft den aktuellen Zollsatz sowie die geplante Zollabbaukategorie für ausgewählte Produktgruppen. Zollsatz auf EU-Waren: Produktgruppe Produkt Warentarif- nummer Aktueller Zollsatz (in Prozent)
Kate- gorie
Pharmazeutika
Antibiotika Arzneimittel
30032000 5
A
Chemikalien
Schmiermittel
34031111
5
A
Maschinen
Wasserpumpen
84132010 10
A
Schleifmaschinen 84602200 5
A
Motoren (in Fahr- zeugen der Position 8701)
85115031
10
A
Kraftfahrzeuge
Personenkraftwagen 87039092 50
B5
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
87042126 50
B5
Zollsatz auf indonesische Waren:
Tierische und pflanzliche Fette und Öle
Palmöl feste Fraktionen, raffiniert
15119011
12,8
A
Lebensmittel
Kakaopulver, ungesüßt
18050000 8
B5
Textilien
IHRE ANSPRECHPARTNER:
Bindegarne oder Pressengarne
56072100 12
A
Hee-Kyung Choi Märkte Asiens 0621 1709-134 hee-kyung.choi@rhein-neckar.ihk24.de Oliver Falk Bereichsleiter Recht International 0621 1709-223 oliver.falk@rhein-neckar.ihk24.de
Schuhe
Schuhe, wasserdicht
64011000 17
A
Maschinen
Kugellager, Außendurchmesser 30 Millimeter
84821010 8
A
6
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
EU / INDONESIEN
Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr ist der prä‑ ferenzielle Ursprung der Ware. Die Ursprungsregeln stellen sicher, dass nur Produkte mit ausreichender Wertschöpfung in der EU oder in Indonesien von den Zollpräferenzen profitieren. Die produktspezifischen Ursprungsregeln sind in Chapter 3 - „Rules of Origin and Origin Procedures” festgelegt. Dort zu finden sind die gängigen Regeln wie der Positionswechsel oder eine Wertschöp‑ fungsregel zwischen 40 und 55 Prozent. In man‑ chen Fällen auch ein spezifischer Produktionspro‑ zess. Als Ursprungsnachweis wird ausschließlich die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten gemäß „Anhang 3 C“ dienen. Der Wortlaut lautet: „The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No ... (4)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ... (5) preferential origin.“ Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrie‑ rung als REX („Registrierter Ausführer“) vorgese‑ hen. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die Ur‑ sprungsregeln für ausgewählte Produktgruppen.
Produkt
Warentarif- nummer
Ursprungsregel
Wasserpumpen
84132010 Positionswechsel oder Wertschöp- fungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
Schleifmaschinen
84602200 Positionswechsel oder Wertschöp- fungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
85115031 Positionswechsel oder Wertschöp- fungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
Motoren (in Fahrzeugen der Position 8701)
87039092 Wertschöpfungsregel von 45 Prozent (Ex Works) 87042126 Wertschöpfungsregel von 45 Prozent (Ex Works)
Personenkraft- wagen
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
Chemikalien – Schmiermittel
34031111
Eine Änderung der Partikelgröße, Iso- merentrennung oder biotechnologische Verarbeitung wird durchgeführt oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
Arzneimittel – Antibiotika
30032000 Eine Änderung der Partikelgröße, Iso- merentrennung oder biotechnologische Verarbeitung wird durchgeführt oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
ANZEIGE
Patentrecherche leicht gemacht Praxisseminarreihe
Lernen Sie: • Grundlagen der Patentrecherche • Vertiefte Recherche und KI • Erfolgreiche Recherchestrategien • Patent- und Wettbewerberüberwachung
Informationen zur Anmeldung und den einzelnen Terminen: www.pmz-bw.de/veranstaltungen
Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg | Willi-Bleicher-Straße 19 | 70174 Stuttgart | www.pmz-bw.de | pmz@rps.bwl.de | Tel. 0711 123-2558
EUROPA
FINNLAND Vertiefung der Wasserstoff- kooperation vereinbart
Gemeinsame Wasserstoffstrategie: Deutschland und Finnland wollen Infra- struktur, Investitionen und industrielle Kooperationen stärken.
um die nationalen Wasserstoffmärkte und Investitionen in Wertschöpfungsketten in beiden Ländern zu ermög‑ lichen. Hierzu wollen beide Länder die aktive Zusammen‑ arbeit in EU-Schlüsselprogrammen vorantreiben, die auf eine ausgewogene Entwicklung wichtiger Infrastrukturen und Wasserstoffzentren („hydrogen valleys“) abzielen. Übertragungsnetzbetreiber und Projektentwickler sollen bei der Umsetzung der PCI-Pipeline-Projekte im Ostsee‑ raum unterstützt und die Umsetzung ermöglicht werden. Die Partner wollen sich zudem beim Aufbau grenzüber‑ schreitender Wasserstoffpipelinenetze im Ostseeraum enger abstimmen und Anrainer wie Estland, Lettland, Litauen und Polen einbeziehen. Finnland zählt auch wegen seines preisgünstigen Stroms aus erneuerbaren Quellen zu den wettbewerbsfähigsten Produktionsstandorten für sauberen Wasserstoff in der EU. Bis 2030 will das Land einen Anteil von etwa zehn Prozent der EU-weiten Wasserstoffproduktion stellen. So könnte Finnland für Deutschland zum wichtigen Wasserstoffliefe‑ ranten im Ostseeraum avancieren. Deutschen Lösungsanbietern bietet die Entwicklung Chancen als Technologielieferant. „Deutsche und finnische Unternehmen arbeiten seit mehreren Jah‑ ren gemeinsam an Wasserstoffprojekten. Finnische Pilotprojekte nutzen viele deutsche Technologien, darüber hinaus laufen in Finnland bereits mehrere Ent‑ wicklungsprojekte deutscher Unternehmen“, sagt der Geschäftsführer der AHK Finnland Dr. Jan Feller. Er erwartet, dass die Erklärung Investitionsentscheidungen beschleunigt. AHK/GTAI/IHK
Deutschland und Finnland wollen den Ausbau von Wasserstoffinfrastruktur und Technologien wie Elektrolyseuren vorantreiben und günstige Investitionsbe‑ dingungen schaffen, um gemeinsame Wasserstoff-Wert‑ schöpfungsketten aufzubauen. Eine Arbeitsgruppe soll industrielle Kooperationen fördern. Akteure beider Länder, darunter Übertragungsnetzbetreiber, Regulierungsbehör‑ den, Geldgeber und potenzielle Wasserstoffabnehmer sowie Produzenten sollen zusammengebracht werden. Das haben Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, und Sari Multala, finnische Ministerin für Klima und Umwelt, am 18. Februar 2026 in einer Absichts‑ erklärung vereinbart. Die Voraussetzungen seien günstig, um „einen effizienten Energiemarkt für saubere Energie und verwandte Ener‑ gieprodukte im Ostseeraum“ innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu schaffen, so die Präambel. Finnland habe großes Potenzial für die Produktion erneuerbarer Energien, und Deutschland habe Speicherkapazität. Konkret sollen „wettbewerbsfähige Investitionsbedingun‑ gen für die Produktion erneuerbarer oder anderer saube‑ rer Energien für die Wasserstoffproduktion sowie für die Herstellung von Wasserstoffderivaten wie synthetischem Methan, Ammoniak und anderen Chemikalien und zugehö‑ rigen Technologien“ geschaffen werden. Auch Industrie und andere Energiesektoren, die erneuerbare oder andere saubere Energien nutzen, werden demnach entsprechend den nationalen Präferenzen und dem Energiemix gefördert. Beide Länder möchten einen Wasserstoffmarkt im Ostseeraum und entsprechende Infrastruktur aufbauen,
8
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
EUROPA
POLEN E-Mobilität gewinnt an Fahrt
Steigende Fahrzeugver‑ käufe, neue Investitionen und Förderprogramme machen den polnischen Automobil‑ markt für deutsche Unterneh‑ men in mehreren Segmenten interessant. Das gilt besonders für E-Mobilität, Nutzfahrzeuge und Komponenten. Während die Pkw-Produktion wegen schwächerer Auslandsmärkte zurückgeht, entwickeln sich Absatz und einzelne Investi‑ tionsvorhaben positiv. Der polnische Pkw-Markt ver‑ zeichnete 2025 ein Rekordjahr. Die Neuzulassungen stiegen um 8,3 Prozent auf 597.435 Fahrzeuge. Auch deutsche Hersteller profitierten von der starken Nachfrage. Volkswagen legte um 11,8 Prozent zu und behauptete mit 42.932 Neu‑ zulassungen den dritten Platz unter den meistverkauften Marken. BMW steigerte seine Verkäufe um 15,4 Prozent und rückte auf Platz vier vor. Zu den wichtigsten Gründen für das Marktwachstum zählen die robuste Konjunktur, ein stabi‑ ler Arbeitsmarkt und steigende Einkommen. Besonders dynamisch ent‑ wickelte sich die Elektromobi‑ lität. Noch nie erreichten rein batterieelektrische Pkw in Polen einen so hohen Anteil an den Neuzulassungen wie 2025. Erstmals verfügten 7,2 Prozent aller neuen Fahrzeuge über einen reinen Elektroantrieb; die Verkäufe stiegen auf 43.311 Fahrzeu‑ ge. Auch deutsche Marken konnten ihren Absatz deutlich erhöhen. Audi etwa steigerte seine Verkäufe von Elektro‑ autos um 231,2 Prozent auf 3.375 Fahrzeuge. Auch die Ladeinfrastruktur wurde weiter ausgebaut. Laut dem technischen Prüfamt
Elektrifizierung im Nahverkehr: Polens Städte investieren verstärkt in emis- sionsfreie Busse. EU-Mittel sollen den Ausbau 2026 weiter beschleu- nigen.
zulassungsstärksten Marken. Besonders erfolgreich läuft die Elektrifizierung im Busverkehr: Die Verkäufe rein batterieelekt‑ rischer Busse stiegen 2025 um 75,4 Prozent auf 342 Fahr‑ zeuge. Städte und Gemeinden können zwischen Februar und April 2026 insgesamt 160 Mil- lionen Euro aus einem EU- Programm für emissionsfreie Busse beantragen. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Städte mit mehr als 100.000 Einwoh‑ nern zudem nur noch emis‑ sionsfreie Busse bestellen. Auch deutsche Hersteller investieren weiter in Produk‑ tionsstandorte in Polen. Volks‑ wagen investiert rund 350 Mil‑ lionen Euro in sein Werk bei Poznań, um dort ab 2027 den batterieelektrischen Trans‑ porter Crafter zu produzieren. MAN Truck & Bus plant, sein Werk in Niepołomice bis 2030 auszubauen. Mercedes er‑ richtet bei Wrocław eine neue Produktionshalle für Kasten‑ wagen des Typs Sprinter. Hinzu kommt das Volkswagen- Joint-Venture PowerCo, das in Nysa eine Fabrik für Batterie‑ teile baut. GTAI/IHK
UDT stieg die Zahl der Lade‑ punkte 2025 um ein Drittel auf 7.427. Der Ausbau wird zusätzlich durch gesetzliche Vorgaben und Förderprogram‑ me gestützt. Eigentümer von Nichtwohngebäuden müssen je nach Zahl der Parkplätze Ladesäulen errichten; bei Neu‑ bauten gelten besonders stren‑ ge Anforderungen. Auch für Wohngebäude gibt es verbind‑ liche Vorgaben zur Vorberei‑ tung von Ladepunkten. Gleich‑ zeitig bauen die Netzbetreiber ihre Anschlusskapazitäten aus, auch dank EU-Geldern. Das schafft Geschäftsmöglichkei‑ ten für Anbieter von Ladein‑ frastruktur, Netztechnik und Gebäudetechnik. Auch im Nutzfahrzeug‑ segment entwickelte sich der Markt positiv. Die Neuzulas‑ sungen von Lkw stiegen 2025 um 6,7 Prozent auf 29.979 Fahrzeuge. Volvo lag bei den Zulassungen vorn, MAN und Mercedes-Benz legten ebenfalls zu. Im Bussegment stiegen die Neuzulassungen um 16,6 Prozent auf 2.683 Fahrzeuge. Mercedes-Benz und MAN gehörten zu den
7,2 PROZENT
der neuen zugelas- senen Pkw in Polen waren 2025 rein batterieelektrisch. QUELLE: GTAI
9
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
AWAETUitReOl PA
ITALIEN Zehn Unternehmen aus der Region zeigen Flagge auf der MECSPE 2026
identifiziert und gezielt an den Stand eingeladen. Die Rückmeldungen der Unternehmen fielen entsprechend po‑ sitiv aus: Die Gesprächsqualität war hoch, das Interesse der italienischen Anwender deutlich spürbar und viele Gespräche führten zu realistischen Anknüpfungspunkten für zukünftige Kooperationen. Insgesamt erwies sich der Firmen‑ gemeinschaftsstand als hocheffiziente Plattform, um den in Europa zweit‑ größten Industriestandort besser zu erschließen, neue Geschäftskontakte aufzubauen und konkrete Projekte anzubahnen. Das Fazit fällt eindeutig aus: Ge‑ meinschaftsstände bieten kleinen und mittleren Unternehmen eine wirksame und zugleich ressourcen‑ schonende Möglichkeit zur interna‑ tionalen Markterschließung. IHK
Nach drei intensiven Messetagen waren sich die zehn Aussteller einig, dass der italie- nische Markt viel Potenzial hat und der Firmengemeinschaftsstand auf der MECSPE ein sehr gutes Instrument ist, um dieses Potenzial auszuschöpfen.
Technics, Schmid & Wezel und SICK – repräsentierten ein breites Spektrum baden württembergischer Kompetenz in der industriellen Automatisierung. Gerade dieser Sektor trifft in Italien auf großes Interesse: Das zeigte sich insbesondere an der hohen Besucher‑ frequenz der Themenhalle für Auto‑ matisierung und Robotik, in der sich auch der Gemeinschaftsstand befand. Die Unternehmen profitierten hier von maximaler Sichtbarkeit, verstärkt durch das offene und einladende Standkonzept, das spontane Fachge‑ spräche erleichterte. Ein zentrales Element des Messeauf‑ tritts waren die im Vorfeld organisier‑ ten B2B-Gespräche. Die italienischen Geschäftspartner wurden anhand der individuellen Kooperationsanfor‑ derungen der Aussteller im Vorfeld
Vom 4. bis 6. März 2026 nutzten zehn Lösungsanbieter aus den Bereichen Automation und Robotik die Gelegenheit, ihre Produkte und Technologien auf dem von der IHK Rhein Neckar organisierten Firmen‑ gemeinschaftsstand auf der MECSPE in Bologna zu präsentieren. Die MECSPE – Italiens größte Fachmesse für Innovationen in der Fertigungsin‑ dustrie – zog in diesem Jahr über 60.000 Fachbesucher an und bot damit ideale Voraussetzungen für die Unternehmen aus dem Südwesten, ihre Sichtbarkeit auf dem italieni‑ schen Markt zu erhöhen. Die zehn ausstellenden Unternehmen – abp Antriebstechnik, FIBRO Rundti‑ sche, Georg Schlegel, HDAO Controls, KMS Automation, LAS Lean Assembly Systems, Replique, RSG Automation
Im intensiven Gespräch mit potenziellem Kooperationspartner: Das Mannheimer Start-Up Replique GmbH.
10
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
AMERIKAS
USA Datenschutz wird strenger Zu Beginn des Jahres ist der Flickenteppich des US-Datenschutzrechts gewachsen: Mit dem Indiana Consumer Data Protection Act, dem Kentucky Consumer Data Protection Act und dem Rhode Island Data Transpa‑ rency and Privacy Protection Act traten drei weitere Datenschutzgesetze in Kraft. Damit gelten nun in 20 US-Bundesstaaten umfassende Datenschutzgesetze, die mehr als 50 Prozent der US-Be‑ völkerung (rund 184 Millionen Menschen) betreffen. Die Gesetze gewähren Betroffenen unter anderem Auskunfts-, Lösch- und Berichtigungsrechte sowie Widerspruchsrechte gegen Datenverkauf und zielgerichtete Werbung. 2026 verschärft sich zudem die Durchsetzung. In mehre‑ ren Staaten, darunter Kalifornien und Colorado, entfallen Nachbesserungsfristen, sodass Bußgelder sofort verhängt werden können. Darüber hinaus rücken sensible Daten und der Schutz Minderjähriger stärker in den Fokus: Änderungen in Oregon und Connecticut untersagen sowohl den Verkauf präziser Geolokalisierungsdaten sowie Daten von unter 16-Jährigen ohne ausdrückliche Einwilligung. Da die Regelungen stets angepasst oder erweitert werden können, sollten sich Unternehmen regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen in jenen Bundesstaaten, in denen sie geschäftlich tätig sind, informieren. Der US State Privacy Legislation Tracker bietet hierbei einen ers‑ ten Überblick über bestehende und angekündigte Daten‑ schutzbestimmungen, deren Anwendungsbereiche und Einzelheiten. GTAI/IHK
Aktuelle Regeln im Blick behalten: Auch deutsche Firmen können in den Anwendungsbereich einzelstaatlicher Datenschutzgesetze fallen.
Den US State Privacy Legislation Tracker können Sie online abrufen: iapp.org/resources/article/us-state-privacy-legislation-tracker
WEBINAR
21. APRIL 2026 Zertifizierung und Zulassung von Maschinen für USA & Kanada
TERMIN UND UHRZEIT: Dienstag, 21. April 2026, 14:00 bis 16:00 Uhr, online TEILNAHMEENTGELT: 120 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 180 Euro pro Person für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/usa-kanada-maschinen IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Kathrin Fausel 0621 1709-226
Maschinen und Anlagen „Made in Germany“ sind in den USA und Kanada besonders begehrt.
Doch die Voraussetzungen hinsichtlich Einfuhr, Sicherheit und Inbetriebnahme von Maschinen unterscheiden sich in Nordamerika grundlegend von den in Deutschland und Europa bekannten Standards und Zulassungsverfahren. In unserem Webinar erfahren Sie, welche Normen, Zerti - fizierungen und Sicherheitsprüfungen bei der Lieferung von Maschinen und elektrischen Anlagen zu beachten sind. Unsere Experten zeigen anhand zahlreicher Praxisbeispiele auf, wie Zulassungsverfahren ablaufen, welche Behörden zu- ständig sind und wie Sie Fallstricke vermeiden. Sie erfahren zudem, wie Sie das Produkthaftungsrisiko durch die Einhal - tung gängiger Standards deutlich reduzieren können. Auch können individuelle Fragestellungen diskutiert werden.
kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de
11
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
AMERIKAS
MEXIKO Viel Potenzial in der Medizintechnik
digital einzureichen (DIGI‑ PRIS). Dies erleichtert den Genehmigungsprozess und hat den Vorteil, dass Anträge rund um die Uhr eingereicht werden können. Über die Aufnahme in den „Compendio“ entscheidet der Rat für Gesundheitsangelegen‑ heiten (Consejo de Salubridad General, CSG), der dem Ge‑ sundheitsministerium (Secre‑ taría de Salud) unterstellt ist. Dies ist laut Branchenvertre‑ tern vor allem für innovative Produkte ein langwieriger Pro‑ zess, der zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen kann. Somit ist die time-to-market-Phase in Mexiko sehr lang, denn insgesamt liegt der gesamte Zulassungs- und Aufnahme‑ prozess für neue Produkte bei drei bis vier Jahren, wenn man an den öffentlichen Sektor ver‑ kaufen will. Große Bedeutung kommt in Mexiko den regelmäßigen, konsolidierten Einkäufen ver‑ schiedener Regierungsstellen (Compra Consolidada del Sec‑ tor de Salud del Gobierno de México) zu. Die Gesundheits‑ kassen IMSS, IMSS Bienestar und ISSTSE, das Gesundheits‑ ministerium, die mexikanische Marine, der Erdölkonzern Pemex und andere Organisa‑ tionen schreiben ihren Bedarf gemeinsam aus. Die nächste öffentliche Ausschreibung wird noch für dieses Früh‑ jahr erwartet, geliefert werden muss 2027. Unter der Regie‑ rung Sheinbaum hat sich das System der gesammelten, öf‑ fentlichen Einkäufe erheblich verbessert. Für die kommende Ausschreibungsrunde wird erwartet, dass Unternehmen, die auch über eine Produktion in Mexiko verfügen, bevorzugt werden. GTAI/IHK
contra Riesgos Sanitarios) zu verschlanken. Bislang bereitet COFEPRIS den Anbietern von Medizintechnik aufgrund lang‑ samer Genehmigungsverfah‑ ren häufig Schwierigkeiten. Für Hersteller von Medizin‑ technik ist das öffentliche Ge‑ sundheitssystem ein schwieri‑ ges, wenn auch ein potenziell lukratives Umfeld. Rund 70 bis 80 Prozent der medizin‑ technischen Geräte werden in Mexiko von öffentlichen Ein‑ richtungen abgenommen. Um mit den Trägern ins Geschäft zu kommen, ist neben der all‑ gemeinen Produktzulassung bei COFEPRIS eine Aufnahme in den staatlichen Einkaufs‑ katalog (Compendio Nacional de Insumos para la Salud) notwendig, der rund 15.000 Medizinprodukte umfasst. COFEPRIS bietet inzwischen an, den Antrag auf Zulassung eines neuen Medizinprodukts
Bis zum Jahr 2029 soll das Marktvolumen für
Der mexikanische Medizintechnik- markt wächst dyna- misch, angetrieben durch die steigende Lebenserwartung, eine Zunahme chronischer Er- krankungen und den Ausbau des Gesundheitswe- sens.
Medizintechnik in Mexiko auf rund 12,4 Milliarden US-Dollar (US$) ansteigen, so Angaben des Marktforschungsinstituts BMI. Das ist rund ein Drittel mehr als 2024. Die jährliche Wachstumsrate soll im Schnitt bei etwa 5,5 Prozent liegen. Damit entwickelt sich Mexikos Medizintechnikmarkt aller Voraussicht nach dynamischer als das allgemeine Wirtschafts‑ wachstum des Landes. Im Februar 2026 kündigte das Finanzministerium im Zuge des Plan México bis 2030 Investitionen von über 20 Milliarden US$ in die Gesundheitsinfrastruktur an. Gleichzeitig sieht der Plan México vor, die Prozesse für die Zulassung und den Import von Medizinprodukten bei der Behörde COFEPRIS (Comisión Federal para la Protección
20,4 MILLIARDEN US$ an öffentlichen und privaten In- vestitionen sollen in den nächsten vier Jahren in die Gesundheits-inf- rastruktur Mexikos fließen.
QUELLE: GTAI
12
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
ASIEN-PAZIFIK
INDIEN Kfz-Fertigungskapazitäten wachsen
Die robusten und langfristigen Wachstumsaussich‑ ten für Indien sorgen für Zuversicht bei den Kfz-Her‑ stellern. Dies spiegelt sich in den Investitionen wider. Zu den Gründen für den Aufwuchs der Kfz-Fertigung gehören die wachsende Nachfrage und die Erwartung, dass diese noch Jahrzehnte anhalten wird. In Indien gibt es schät‑ zungsweise erst 35 Pkw pro 1.000 Einwohner. In Deutsch‑ land beträgt der Vergleichswert 590 Pkw pro 1.000 Per- sonen. Zudem hat sich in Indien mittlerweile ein leistungs‑ fähiges Netz an Zulieferern etabliert, die in Mengen und Qualität den Anforderungen internationaler Kfz-Hersteller entsprechen können. Nach einem erfolgreichen Jahr 2024/2025 mit Umsät‑ zen in Höhe von knapp über 80 Milliarden US-Dollar, se‑ hen die Automobilzulieferer ihre Umsätze weiter wachsen. Industrievertreter erwarten eine weiterhin robuste Nach‑ frage aus dem Inland. Hinzu kommt die positive Nachricht einer Einigung im Handelsstreit mit den USA. Nordameri‑ ka steht für 27 Prozent der Branchenexporte und ist damit der wichtigste ausländische Absatzmarkt. Zunehmend wichtiger wird das Zuliefergeschäft im Bereich Elektro‑ mobilität. Branchenmeldungen zufolge macht E-Mobilität mittlerweile 5 Prozent der Umsätze von Zulieferern im Geschäft mit Kfz-Herstellern aus. GTAI/IHK
5,06 MILLIONEN Pkw wurden im Finanzjahr 2024/2025 in
Indien produziert. Das waren 3,3 Pro - zent mehr als im Vorjahr.
QUELLE: GTAI
Die Zahl der Elektrofahrzeuge in Indien nimmt zu. In einigen Kategorien wandeln sich E-Fahrzeuge vom Nischenthema zum Mainstream.
WEBINAR-REIHE
7. MAI 2026 Export von Waren und Dienstleistungen nach Indien
TEILNAHMEENTGELT: 180 Euro pro Person für IHK-Mitglieder (beide Veranstaltungen) 120 Euro pro Person für IHK-Mitglieder (Export von Waren) 90 Euro pro Person für IHK-Mitglieder (Besteuerung von Dienstleistungen in Indien) PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/indien-export IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN:
Das kürzlich ausgehandelte Freihandelsabkommen (FTA) zwischen der EU und Indien wird den Handel mittelfristig erleichtern und fördern. Jedoch stellt die Abwicklung von Waren- und Dienstleistungsexporten nach Indien deutsche Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen. In unserer Webinar-Reihe informieren indienerfahrene Experten über die wichtigsten Schritte, um den Export von Waren und Dienstleistungen nach Indien erfolgreich zu gestalten. Das Webinar gliedert sich in zwei Teile: Export von Waren findet am Vormittag, Besteuerung von Dienstleis - tungen am Nachmittag statt. Die Veranstaltungen können einzeln oder zusammen gebucht werden. TERMIN UND UHRZEIT:
Gabriele Borchard 0621 1709-131 gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de Sabrina Weigold 0621 1709-130 sabrina.weigold@rhein-neckar.ihk24.de
Donnerstag, 7. Mai 2026, 10:00 bis 12:00 Uhr (Export von Waren) und 14:00 bis 15:00 Uhr (Export von Dienstleistungen), online
13
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
ASIEN-PAZIFIK
TAIWAN KI-Gesetz in Kraft
Am 14. Januar 2026 ist das neue taiwane‑ sische Gesetz zur künstlichen Intelligenz (Artificial Intelligence Fundamental Act) in Kraft getreten. Das Regelwerk, das insgesamt 20 Artikel umfasst, legt den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung und Anwendung von KI fest. Im Mittelpunkt stehen sieben Grundprin‑ zipien, an die sich die Regierung bei der Förderung von KI-Technologien halten muss: nachhaltige Entwicklung und Gemeinwohl, menschliche Autonomie und menschliche Aufsicht, Datenschutz und Daten-Governance, Informationssicherheit bei der Entwicklung und Anwendung der KI, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Ergebnissen, Fair‑ ness und Nichtdiskriminierung sowie eine klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten. Zuständige Behörde für das Thema KI ist auf zentraler Ebene der National Science and Technology Council (NSTC). Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass risikobasierte Verwaltungsvorschriften, auch branchenspezifische, erarbeitet werden. Werden bestimmte KI-Systeme als Hochrisiko-Systeme eingestuft, sind besondere Vorsichtsmaßnah‑ men zu ergreifen und Warnungen anzubringen. Weitere Vorschriften betreffen zum Beispiel das Thema Finanzierung und die Bereit‑ stellung bestimmter KI-bezogener Steuer‑ anreize. Zudem wird die Basis geschaffen für
branchenspezifische Reallabore („regulatory sandboxes“), um Innovationen im Bereich der KI-Technologie zu erproben. Mit dem Schutz geistiger Eigentumsrechte sowie personenbe‑ zogener Daten befasst sich das KI-Gesetz eben‑ falls. GTAI/IHK Die Pressemeldung des Ministry of Digital Affairs finden Sie hier (in Englisch):
Leitplanken für KI: Das neue Gesetz zielt darauf ab, neue Technologien zu fördern und dabei die ethischen und kulturellen Werte des Landes einzuhalten.
moda.gov.tw/en/press/press-releases/18316
SÜDKOREA Militärisches Engagement mit und in Europa
Die unmittelbare Bedrohung durch Nordkorea treibt die Verteidigungsindust‑ rie in Südkorea an. Angesichts des sicherheits‑ politisch schwierigen Umfelds gibt das Land große Summen für Verteidigung aus. Die Militärausgaben beliefen sich laut dem Verteidi‑ gungsministerium 2025 auf 43 Milliarden US-Dollar (US$). Das stetig wachsende Budget soll 2026 um 8,2 Prozent zulegen. Bis 2030 will Südkorea zum viertgrößten Rüstungsexporteur aufsteigen. Im Fokus: der Nahe Osten und die EU. Die Halbinsel interes‑ siert sich für den Beitritt zum 150 Milliarden Euro schweren Kreditpaket „Security Action for Europe (SAFE)“, um Zugang zu EU-Beschaf‑
fungsprojekten zu erhalten. Deutsche Firmen können von den Exportambitionen Südkoreas profitieren und als Technologiepartner eine Brücke zu europäischen Anforderungen schla‑ gen. Auch deutsche Branchenvertreter in Korea berichten vom Interesse an Partnerschaften auf dem EU-Markt. Seit September 2023 gilt Südkorea im deut‑ schen Rüstungsexportrecht als NATO gleich‑ gestelltes Land. Damit müssen Unternehmen für bestimmte nicht sensitive Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter keine vorherige Einzelfall‑ prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einholen. Stattdessen reicht eine Meldung. GTAI/IHK
2,6 PROZENT betrug der Anteil der Rüstungs- aufwendungen an Südkoreas BIP 2024.
QUELLE: GTAI
14
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
ASIEN-PAZIFIK
KASACHSTAN Automobilbranche auf der Überholspur
In der kasachischen Kfz-Industrie jagt ein Rekord den nächsten. Während der Absatz fabrikneuer Pkw boomt, wandelt sich das Land vom reinen Importeur zum regionalen Produk‑ tionsstandort. Kasachstan hat sich 2025 mit einem Absatzre‑ kord von fast 235.000 fabrikneuen Pkw, einem Plus von 14 Prozent zum Vorjahr, als einer der dynamischsten Märkte der Region etabliert. Ge‑ tragen wird dieses Wachstum von einer jungen, konsumfreudigen Bevölkerung und attraktiven Finanzierungsmodellen. Besonders spannend für den deutschen Mittel‑ stand: Kasachstan gibt sich nicht mehr mit der einfachen Endmontage (SKD, Semi-Knocked- Down) zufrieden. Der Druck zur Lokalisierung steigt massiv. Ab 2027 müssen laut staatlicher Vorgabe 50 Prozent der Produktion im soge‑ nannten CKD-Verfahren (Completely-Knocked- Down) erfolgen. Auch die Kfz-Produktion selbst verzeichnet starke Wachstumszahlen und erreichte 2025 mit einem Plus von 18 Prozent einen Rekord‑ wert. Der Automobilverband Kasachstans schätzt, dass die Branche ihren Wachstumskurs 2026 fortsetzt: Dank Neu- und Ausbauprojekten dürfte der Ausstoß um weitere 22 Prozent auf über 200.000 Fahrzeuge ansteigen.
Investitions- boom in der Kfz- Produktion: Im September 2025 eröffnete Astana Motors eine neues Multi-Brand-Werk bei Almaty. 120.000 Fahrzeuge sollen hier jährlich vom Band laufen.
Für deutsche Automobilzulieferer, sowie An‑ bieter von Anlagenbau, Robotik und Automati‑ sierungstechnik eröffnen sich hier erstklassige Chancen. Die großen Player wie die Allur Group und Astana Motors investieren hunderte Millio‑ nen Dollar in neue Werke und Technoparks, um Komponenten wie Sitze, Leitungen und Kunst‑ stoffteile vor Ort zu fertigen. GTAI/IHK
AUSTRALIEN / EU Freihandelsabkommen steht
Die EU und Australien haben ihre Verhandlun‑ gen über ein Freihandelsabkommen abge‑ schlossen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der australische Regierungschef Anthony Albanese unterzeichneten am 24. März 2026 in Canberra die entsprechende Vereinbarung. Mit dem Handelsabkommen werden über 99 Prozent der Zölle auf EU-Exporte nach Australien abgebaut. Zudem werden regulatorische Hürden gesenkt und der Marktzu‑ gang für Unternehmen auf beiden Seiten deutlich verbes‑ sert. Die EU-Kommission rechnet mit bis zu einer Milliar‑ de Euro an jährlichen Zollersparnissen für EU-Exporteure sowie mit einem Anstieg der jährlichen EU-Exporte um 33 Prozent im Laufe des nächsten Jahrzehnts. EU-Expor‑ teure von Maschinen, Kraftfahrzeugen und Chemikalien profitieren am unmittelbarsten davon. Auch Branchen wie IT und Telekommunikation können mit erheblichen Er‑ leichterungen rechnen.
Auf der Importseite spielt Australien mit 23 von der EU als kritisch eingestuften Rohstoffen eine Schlüsselrolle für Bat‑ terien, erneuerbare Energien, Digitalisierung und Sicherheit. Bei deren Gewinnung eröffnen sich auch Exportchancen für deutsche Industrie-, Bergbau und Anlagentechnik. Für sensible Agrarsektoren – darunter Rind-, Schaf- und Ziegen‑ fleisch, Zucker, Reis und bestimmte Milchprodukte – sieht das Abkommen vor, dass Einfuhren aus Australien nur in begrenzten Mengen und unter bestimmten Bedingungen zollfrei oder zu ermäßigten Zöllen erfolgen dürfen. Als nächstes muss das Abkommen vom australischen Parlament und der EU ratifiziert werden. In der EU müssen der Ministerrat und das EU-Parlament zustimmen. Mit einem Inkrafttreten ist 2027 zu rechnen. DIHK/IHK Mehr Informationen auf der Seite der EU-Kommission: commission.europa.eu/topics/trade/eu-australia-trade- agreement_en
15
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
MENA/AFRIKA
TUNESIEN Ehrgeizige Ziele bei den Erneuerbaren
Windenergie: Neue Dynamik in 2026 Auch im Windenergiesektor zeichnet sich neue Bewegung ab. Insgesamt plant die Regierung im Konzessionsregime den Bau von Windparks mit einer Gesamtleistung von 600 Megawatt, bei denen die Projektentwickler die Standorte vor‑ schlagen sollen. In einer ersten Runde wurden zunächst zwei Projekte à 75 Megawatt ausge‑ schrieben. Drei Unternehmen beteiligten sich am Verfahren, den Zuschlag erhielt schließlich ein Projekt in Zaghouan. Parallel bereitet der Staat weitere Vorhaben vor; nach Angaben des Energieministeriums sollen dort Anfang 2026 standortspezifische Künftig soll Strom aus Tunesien über eine Netz‑ kopplung auch Europa erreichen. Das Großprojekt ELMED – Teil der EU Initiative Global Gateway – sieht ein Unterseekabel vor, das Tunesien ab 2028 mit Italien und der EU verbinden und den Strom‑ handel in beide Richtungen ermöglichen soll. Für dieses strategisch wichtige Vorhaben stellen die EU sowie EBRD, EIB und KfW Entwicklungsbank im Auftrag des Bundesministeriums für wirt‑ schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) insgesamt 472,6 Millionen Euro bereit. Netzausbau als Schlüsselelement Mit dem beschleunigten Ausbau der erneuerba‑ ren Energien rückt auch der Ausbau des Strom‑ netzes in den Fokus. Um zusätzliche Erzeugungs‑ kapazitäten aufnehmen und effizient verteilen zu können, ist eine umfassende Modernisierung not‑ wendig. Die Digitalisierung und Ertüchtigung des Verteilnetzes bildet daher einen zentralen Schwer‑ punkt der aktuellen Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Tunesien. Im Rahmen des von der KfW Entwicklungsbank umgesetzten Projekts IntelliGrid soll die nationale Stromleitwarte für das Management erneuerbarer Energien und für den Anschluss an das europäi‑ sche Netz im Zuge von ELMED fit gemacht werden. Die Ausschreibung durch den staatlichen Windmessungen starten. Stromverbund mit Europa Stromversorger STEG ist für 2026 geplant. Ins‑ gesamt sind 13 Millionen Euro der Bundesre‑ gierung und zehn Millionen Euro der EU für das Projekt vorgesehen. GTAI/IHK
Wartungsarbeiten am Solarkraftwerk Tozeur. Die Anlage wurde mit Hilfe der deutschen KfW finanziert und nahm 2019 den Be - trieb auf. Ein zweiter Solarpark in Tozeur geht in Kürze ans Netz.
Nach Jahren der Verzögerungen erzielte Tunesien beim Ausbau erneuerbarer Energien einen Durchbruch: Am 16. Dezember 2025 ging in Kairouan ein 120-Megawatt-Solar‑ park ans Netz – das erste realisierte Projekt der 2018 ausgeschriebenen Konzessionsrunde. Internationale IPPs dominieren Solarenergie Projektentwickler des Solarparks in Kairouan war AMEA Power aus den Vereinigten Arabi‑ schen Emiraten. Im Januar 2026 wurde zudem ein 60-Megawatt-Solarpark von Scatec in Sidi Bouzid ans Netz angeschlossen. Ein zweiter 60-Megawatt-Solarpark in Tozeur könnte bald folgen. Sie gehören zur ersten Konzessionsrunde mit fünf Projekten und 500 Megawatt. In weiteren Konzessionsrunden sollen 1,1 Gigawatt hinzukommen. Großprojekte aus Ausschreibungen über fast 700 Megawatt wur‑ den zugeteilt, bei vier Projekten wurden die Ver‑ träge bereits im März 2025 unterzeichnet. Auch bei kleinen und mittelgroßen Vorhaben gibt es gute Neuigkeiten: Bis Anfang 2026 wurden in der fünften Genehmigungsrunde insgesamt 187 Lizenzen für Anlagen mit einer Gesamtleis‑ tung von 287 Megawatt erteilt.
4,9 GIGAWATT Kapazität an er- neuerbaren Ener- gien will Tunesien im Jahr 2030 zur Stromproduktion nutzen. Derzeit sind 950 Megawatt am Netz.
QUELLE: GTAI
16
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
VERANSTALTUNGEN Mehr Infos und Anmeldung unter: ihk.de/rhein-neckar/international/veranstaltungen
LÄNDERVERANSTALTUNGEN
12. MAI 2026, MANNHEIM Akkreditive in der Praxis Ansprechpartner: Georg Müller, Tel. 0621 1709-228 georg.mueller@rhein-neckar.ihk24.de 12. MAI 2026, WEBINAR Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland 13. MAI 2026, WEBINAR Umsatzsteuer bei Reihen- und Dreiecks- geschäften 10. JUNI 2026, HYBRID-VERANSTALTUNG Unterlagencodierung: Der Weg durch den Codierungsdschungel
9. JULI 2026 Vertriebsstrategie Indien Ansprechpartnerinnen: Gabriele Borchard, Tel. 0621 1709-131 gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de Sabrina Weigold, Tel. 0621 1709-130 sabrina.weigold@rhein-neckar.ihk24.de 13. BIS 15. OKTOBER 2026 Markterkundungsreise Frankreich: Chancen für deutsche Medizintechnik Ansprechpartner: Frédéric Carrière, Tel. 07821 2703-650 frederic.carriere@freiburg.ihk.de
15. APRIL 2026, WEBINAR Die neue Verpackungsverordnung: Erweiterte Herstellungsverantwortung in Frankreich Ansprechpartnerin: Heide Schmidt, Tel. 0621 1709-147 heide.schmidt@rhein-neckar.ihk24.de 21. APRIL 2026, WEBINAR Zertifizierung und Zulassung von Maschinen für USA und Kanada Ansprechpartnerin: Kathrin Fausel, Tel. 0621 1709-226 kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de 3. BIS 7. MAI 2026 Geschäftsanbahnungsreise nach Spanien und Portugal für Anbieter von Präzisions- technik Ansprechpartnerinnen: Catarina Da Costa Meira, Tel. 0731 173-151 dacostameira@ulm.ihk.de Elena Skiteva, Tel. 0751 409-151 skiteva@weingarten.ihk.de 7. MAI 2026, WEBINAR-REIHE Export von Waren und Dienstleistungen nach Indien Ansprechpartnerinnen: Gabriele Borchard, Tel. 0621 1709-131 gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de Sabrina Weigold, Tel. 0621 1709-130 sabrina.weigold@rhein-neckar.ihk24.de 11. MAI 2026, WEBINAR Mobiles Arbeiten im EU-Ausland am Beispiel Frankreich, Italien und Spanien Ansprechpartnerin: Heide Schmidt, Tel. 0621 1709-147 heide.schmidt@rhein-neckar.ihk24.de 8. BIS 10. JUNI 2026 Geschäftsanbahnungsreise Niederlande: Sicherheit von Offshore-Windkraft- anlagen Ansprechpartner: Mirza Karahodža, Tel. 0621 1709-142 mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de 11. JUNI 2026, WEBINAR Erbringen von Dienstleistungen in der Schweiz: Melde- und Umsatzsteuer- pflichten Ansprechpartnerin: Heide Schmidt, Tel. 0621 1709-147 heide.schmidt@rhein-neckar.ihk24.de
EXPORTSEMINARE
Ansprechpartnerin für alle Exportseminare: Andrea Förster, Tel. 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de
16. JUNI 2026, HYBRID-VERANSTALTUNG Basiswissen Zoll
23. JUNI 2026, WEBINAR Die Dual-Use Güterlisten - Klassifizierung von Gütern nach Anhang I der EG-VO und der Ausfuhrliste
14. APRIL 2026, MANNHEIM Internationale Kaufverträge souverän gestalten: Rechtsgrundlagen & zweisprachige Formulierungen (DE/EN)
2. JULI 2026, HYBRID-VERANSTALTUNG Warenbegleitpapiere im Export
15. APRIL 2026, WEBINAR Praxiswissen für Zollbeauftragte
17. APRIL 2026, WEBINAR Wie vermeide ich häufige Fehler bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen
KENNEN SIE SCHON UNSEREN VERANSTALTUNGS-NEWSLETTER?
22. APRIL 2026, HYBRID-VERANSTALTUNG Carnet ATA/CPD
Als Abonnent erhalten Sie einmal pro Woche per E-Mail einen Überblick über das aktuelle IHK-Veranstaltungs- angebot. Sie möchten zu außenwirtschaftlichen Themen up-to-date bleiben?
23. APRIL 2026, WEBINAR Antragstellung AES und zugelassener Ausführer 5. Mai 2026, Hybrid-Veranstaltung: Ursprungszeugnisse und Bescheinigun- gen 6. MAI 2026, WEBINAR Zolltechnische Abwicklung von Repara- tur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen
Dann melden Sie sich jetzt an unter ihk.de/rhein-neckar/newsletter
17
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Page 16 Page 17 Page 18 Page 19 Page 20Made with FlippingBook Learn more on our blog