EU / INDONESIEN
Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr ist der prä‑ ferenzielle Ursprung der Ware. Die Ursprungsregeln stellen sicher, dass nur Produkte mit ausreichender Wertschöpfung in der EU oder in Indonesien von den Zollpräferenzen profitieren. Die produktspezifischen Ursprungsregeln sind in Chapter 3 - „Rules of Origin and Origin Procedures” festgelegt. Dort zu finden sind die gängigen Regeln wie der Positionswechsel oder eine Wertschöp‑ fungsregel zwischen 40 und 55 Prozent. In man‑ chen Fällen auch ein spezifischer Produktionspro‑ zess. Als Ursprungsnachweis wird ausschließlich die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten gemäß „Anhang 3 C“ dienen. Der Wortlaut lautet: „The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No ... (4)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ... (5) preferential origin.“ Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrie‑ rung als REX („Registrierter Ausführer“) vorgese‑ hen. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die Ur‑ sprungsregeln für ausgewählte Produktgruppen.
Produkt
Warentarif- nummer
Ursprungsregel
Wasserpumpen
84132010 Positionswechsel oder Wertschöp- fungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
Schleifmaschinen
84602200 Positionswechsel oder Wertschöp- fungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
85115031 Positionswechsel oder Wertschöp- fungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
Motoren (in Fahrzeugen der Position 8701)
87039092 Wertschöpfungsregel von 45 Prozent (Ex Works) 87042126 Wertschöpfungsregel von 45 Prozent (Ex Works)
Personenkraft- wagen
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
Chemikalien – Schmiermittel
34031111
Eine Änderung der Partikelgröße, Iso- merentrennung oder biotechnologische Verarbeitung wird durchgeführt oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
Arzneimittel – Antibiotika
30032000 Eine Änderung der Partikelgröße, Iso- merentrennung oder biotechnologische Verarbeitung wird durchgeführt oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent (Ex Works)
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