EU / INDONESIEN
UNSER TIPP: Über das Portal „Access2Mar‑ kets“ der EU-Kommission erhalten Sie mit Ihrer Warentarifnummer Informationen zum aktuellen Zollsatz und bestehenden Handels‑ hemmnissen. Das Portal finden Sie unter: trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de Von welchen Vorteilen können Unternehmen in Zukunft profitieren? Ein zentraler Bestandteil des Abkommens ist der Abbau von Importzöllen. Vorgesehen ist die Abschaffung von über 98 Prozent aller Zolltarifpositionen, wobei bereits zum Zeit‑ punkt des Inkrafttretens rund 80 Prozent zoll‑ frei sein sollen. Besonders Branchen wie die Automobilindustrie, der Maschinenbau und die Chemieindustrie erhalten dadurch einen privilegierten Zugang zum Inselstaat. Vor allem Maschinen und chemische Erzeugnisse profitieren unmittelbar nach Inkrafttreten von der Zollfreiheit.
Mehr Chancen für Dienstleistungen: Der erweiterte Marktzugang stärkt unter anderem IT- und Telekom - munikationsunter- nehmen. Gleichzei- tig erleichtert das Abkommen den digitalen Handel.
600 MILLIONEN EURO an Zöllen werden europäische Ex- porteure jährlich durch das Frei- handelsabkommen einsparen. QUELLE: EU-KOMMISSION
Wann werden welche Zölle abgeschafft? Der Zollabbau erfolgt nach sogenannten Zoll‑ abbaukategorien („staging categories“). Diese Kategorien legen fest, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Zeitraum ein Zollsatz reduziert oder vollständig abgeschafft wird. Folgende Kategorien sind vorgesehen: Kategorie A: Der Zoll wird mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abgeschafft. Kategorie B3: Der Zoll wird schrittweise re‑ duziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des dritten Jahres nach Inkrafttreten. Kategorie B5: Der Zoll wird schrittweise re‑ duziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des fünften Jahres. Kategorie B7: Der Zoll wird schrittweise re‑ duziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des siebten Jahres. Kategorie C: Der Zoll wird schrittweise redu‑ ziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des zehnten Jahres. Kategorie D: Der Zoll wird schrittweise redu‑ ziert und entfällt vollständig zum 1. Januar des fünfzehnten Jahres. Die konkreten Zollabbauverpflichtungen sind im sogenannten Zollabbauplan des Abkommens festgelegt. Für jede einzelne Warentarifnummer (HS-Code) werden dort der aktuelle Zollsatz sowie die jeweilige Zollabbaukategorie ausgewiesen. UNSER TIPP: Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien sind im Abkommenstext im „Annex 2-A – Elimination of Customs Duties“ zu finden: circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438- 40fd-a7af-fe32e36cbd0e/library/e986f- baa-73b7-4223-b883-de64111b1edf/de- tails?open=true
Außenhandel Baden-Württemberg mit Indonesien 2025 Aus- und Einfuhr nach Produktgruppen (in Millionen Euro) – Top 5
120,1
Ausfuhr
Einfuhr
81,2
48,2
41,7
37,3
24,2
22,8
21,1
18,1
16,6
11,8
10,7
0,1
0,05
2,8
0,1
QUELLE: DESTATIS
5
IHK Global Business 04/2026
ihk.de/rhein-neckar
Made with FlippingBook Learn more on our blog