aber aufgrund der Vertragsbeziehung zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten angehalten werden.
3.000 Mitarbeitern Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette ein- zuhalten und dies zu dokumentieren. Ab 2024 werden die gesetzlichen Regelungen auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden aus- geweitet. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz sollen nach EU- Recht niedrigere Schwellenwerte von 500 bzw. 250 Mitarbeitern gelten, welche vermutlich ab Ende 2025 zu beachten sind. Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, müssen regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Für Unternehmen, die nicht unter den Anwendungsbe- reich des LkSG fallen, entstehen zwar zunächst keine Verpflichtungen, auch unterliegen sie keinen Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen des BAFAs. Als direkter Zulieferer von Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, wird man
auf eine erhebliche Neuerung einstel- len. Die Türkei hatte 2022 mitgeteilt, dass auf allen Handelsdokumenten nur noch der Begriff „Türkiye“ ak- zeptiert wird (anstatt „Turkey“ oder „Türkei“). Dies gilt unter anderem für Carnets, Ursprungszeugnisse und Warenverkehrsbescheinigungen (zum Beispiel A.TR, EUR.1). Die Türkei hat zwar eine Übergangszeit zugesichert, die IHK empfiehlt aber Unternehmen, die Namensänderung in Handelsdo- kumenten zeitnah umzusetzen. Die IHK Rhein-Neckar bietet im 1. Quartal 2023 ein Webinar zum Thema „Lieferkettengesetz – was kommt auf Lieferanten zu?“ an. ANSPRECHPARTNERIN Gabriele Borchard gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de INFO
Ägypten und Türkei – öfter was Neues
Der Warenverkehr mit Ägypten stellte die Unternehmen auch im Jahre 2022 vor Herausforderungen, zum Jahres- wechsel gab es weitere Änderungen. Nachdem seit Oktober 2021 die Ein- fuhrabfertigung für Seefrachtsendun- gen auf das Advanced Cargo Infor- mation System (ACI) verpflichtend umgestellt wurde, wurde zum 1. Januar 2023 diese ebenfalls für Luftfrachtsendungen verpflichtend. Dabei muss sich der ägyptische Im- porteur über das Portal Nafeza regis- trieren, welche eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID) vergibt. Im Warenverkehr mit der Türkei muss man sich ebenfalls
GROSSBRITANNIEN CE und EU-Prüfzertifikate verlängert Die britische Regierung hat die Möglichkeit des Inverkehrbringens von CE-gekennzeichneten Produkten um weitere zwei Jahre bis Ende 2024 verlängert. Ab dem 1. Januar 2025 müssen kenn - zeichnungspflichtige Waren das UKCA-Label tragen. UKCA- und Importeurs-Kennzeichnung sind bis 2027 als Aufkleber oder Begleitdoku - ment zulässig. Ab 2028 müssen UKCA-Label und die Adressdaten des Importeurs am Produkt selbst angebracht werden. Begleitdokumente müssen die Ware begleiten, bis sie ihren End- verbraucher erreichen. CE-Konformitätsbewer - tungen, die durch eine in der EU ansässigen Benannten Stelle (EU Notified Body) vor dem 31. Dezember 2024 zertifiziert sind, werden für die UKCA-Kennzeichnung anerkannt. Somit können Hersteller das UKCA-Zeichen – bis maximal zum Ablauf des Zertifikats oder Ende 2027 – auf ihren Produkten anbringen, ohne eine erneute Prüfung durch eine britische Prüfstelle (UK Approved Body) zu durchlaufen. CE-gekennzeichnete Medizinprodukte werden in Großbritannien bis 30. Juni 2024 akzeptiert. Die ursprüngliche Deadline 30. Juni 2023 wurde um ein Jahr verlängert. Aktuelles zum UK-Geschäft unter ihk.de/rhein-neckar/brexit
Veranstaltungs-Tipps:
Irland: Geschäftsan- bahnungsreise zum Thema „Offshore/Onshore-Wind- kraftprojekte“ 12. bis 14. Juni 2023, Dublin
Export von Waren nach Indien 26. Januar 2023, Webinar
Ansprechpartnerin: Gabriele Borchard 0621 1709-131
Ansprechpartner: Mirza Karahodža 0621 1709-142
Dienstleistungserbringung für indische Unternehmen 26. Januar 2023, Webinar Ansprechpartnerin: Sabrina Weigold 0621 1709-130
ihk-exportakademie.de/ irland-2023
Polen: Firmengemeinschafts- stand auf der TRAKO 2023 19. bis 22. September 2023, Danzig Ansprechpartnerin: Heide Schmidt 0621 1709-147 ihk-exportakademie.de/ polen-2023 Weitere IHK-Veranstaltun- gen zum Auslandsgeschäft sind abrufbar unter
Vertriebsverträge weltweit optimieren 2. Februar 2023 Ansprechpartnerin: Andrea Förster 0621 1709-164 USA-Beratungstag 8. Februar 2023 Ansprechpartnerin: Kathrin Fausel 0621 1709-226
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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2023
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