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CE-VERORDNUNG Neuer „Reisepass“ für Maschinen kommt
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INDUSTRIEBETRIEBE AUFGEPASST: Die seit 2006 geltende Maschinenricht- linie 2006/42/EG (die sogenannte „CE-Verordnung“) soll zeitnah von der „EU-Verordnung über Maschinenpro- dukte“ (EU-VMP) abgelöst werden. Mit der Neufassung als EU-Verordnung wä- ren die Vorgaben in allen EU-Ländern sofort gültig. Nach dem Entwurf der neuen EU-VMP soll es eine 30-monati- ge Übergangsfrist geben. Wichtig: Nur wer nach Inkrafttreten der neuen Verordnung und Ablauf der Übergangsfrist die entsprechenden Anforderungen erfüllt, darf seine Ma- schinen weiter in der EU bereitstellen, verkaufen oder importieren. Denn der „Reisepass“ für Maschinen ist die soge- nannten CE-Kennzeichnung. Sie ist für Maschinen Pflicht. Mit der CE-Kenn-
zeichnung erklärt ein Hersteller gegen- über den Marktaufsichtsbehörden, dass ein Produkt mit allen anzuwendenden Rechtsvorschriften konform ist, welche eine Anbringung des CE-Zeichens vorsehen. Wesentliche Ziele der neuen EU-Maschinenverordnung sollen unter anderem sein: • Die Zulassung von Hochrisiko- maschinen wird neu geregelt. • Risiken, die von neuen Technologien ausgehen, sollen erfasst werden – beispielsweise, wenn künstliche Intelligenz genutzt wird. Fragen zur CE-Verordnung? Mehr unter ihk.de/rhein-neckar/ce-sprechtage
STAHL HALLEN Andre -Michels.de
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TIPPS
UNTER- NEHMENS- FÜHRUNG
CHANCE ODER GEFAHR? Online-Bewertungen im Gastgewerbe
erfahren im kostenfreien IHK-Online-Seminar „Online- Bewertungen bewusst nutzen“ am 8. Februar 2023, wie sie Bewertun- gen als Marketinginstrument ein- setzen und mit ihrem Google My Business-Profil weitere Kommuni- kationskanäle aufbauen können.
DIE EMPFEHLUNG eines zufriedenen Kunden war schon immer die beste Werbung für ein Unternehmen. Das hat sich auch im Internet-Zeitalter nicht geändert. Im Gegenteil: Wäh- rend früher unzufriedene Kunden statistisch gesehen „offline“ bis zu acht Freunden und Bekannten von ihren Erfahrungen berichteten, lesen heutzutage online hunderte oder gar tausende Internetnutzer die posi- tiven oder negativen Bewertungen.
Trotzdem haben nur wenige Gastro- nomen und Hoteliers einen Eindruck davon, was ihre (ehemaligen) Gäste über sie online – zum Beispiel auf den Bewertungsplattformen – be- richten. Doch diese Ahnungslosig- keit kann negative wirtschaftliche Folgen haben, denn das Motto „Re- den ist Silber, Schweigen ist Gold“ gilt hier nur bedingt. Dagegen bieten positive Bewertungen die Chance, neue Gäste zu gewinnen. Betriebe
Anmeldung unter ihk.de/rhein-neckar/fit
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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2023
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