ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 7 Es wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags/Ge- winns aus Gewerbebetrieb erhoben. Soweit der IHK keine amtlich festgesetzten Gewerbeerträge/Gewin- ne vorliegen, erfolgt die vorläufige Veranlagung auf der Basis von Angaben des IHK-Zugehörigen oder aufgrund einer Schätzung ent- sprechend § 162 AO. § 8 Die Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen werden insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Investitionsaus- gaben werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Zinserträge aus Finanzanlagen, die im Anlagevermögen verblei- ben sollen, können bis zu ihrer tatsächlichen Höhe im Geschäftsjahr wieder in dieser Anlageform/-art angelegt werden. § 9 Kredite 1. Investitionskredite Für Investitionen können Kredite in Höhe von EUR 10.000.000,00 aufgenommen werden. 2. Kassenkredite Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dür- fen Kassenkredite bis zur Höhe von EUR 10.000.000,00 aufgenom- men werden.
Mannheim, 14. Dezember 2022 IHK Rhein-Neckar
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Präsident
Hauptgeschäftsführer
Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und gemeinsam mit dem Wirtschaftsplan im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.
Mannheim, 16. Dezember 2022 IHK Rhein-Neckar
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Präsident
Hauptgeschäftsführer
Hinweis: Der Erfolgsplan zum Wirtschaftsplan 2023 sowie der Investitionsplan zum Wirtschaftsplan 2023 werden zusätzlich im Internet zusammen mit der vorstehenden Wirtschaftssatzung 2023 veröffentlicht.
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Träger der Kompetenzstelle Ressourceneffizienz Rhein-Neckar
Gefördert durch
Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
keffplus-rn.de
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IHK Magazin Rhein-Neckar 01 | 2023
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