ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Beitragsordnung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 14. September 2022 gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2 des Ge- setzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), sowie gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 b) der Satzung der IHK Rhein-Neckar die Beitragsordnung vom 12. Dezember 2018 wie folgt geändert: § 15 Beitragsveranlagung (1) Die Beitragsveranlagung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Dieser ist dem IHK-Zugehörigen in einem verschlossenen Umschlag zu übersenden. Mit Zustimmung des Mitgliedsunternehmens kann der Beitragsbescheid auch digital auf einem sicheren Übertragungsweg übersandt werden. § 22 Inkrafttreten Diese Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen gilt die Beitragsordnung in der bisherigen Fassung vom 1. Januar 2019 unverändert fort. Für die Festsetzung/Berichtigung von Beiträgen aus Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2023 gilt die Beitragsordnung in der für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Fassung. Mannheim, 14. September 2022
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Präsident
Hauptgeschäftsführer
Die vorstehenden Änderungen wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg am 31. Oktober 2022 unter dem Akten- zeichen WM42-42-361/77 gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920) i.V.m. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg vom 27. Januar 1958 (GBI. S. 77) genehmigt.
Die vorstehende Rechtsvorschrift wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.
Mannheim, 14. November 2022
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Präsident
Hauptgeschäftsführer
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