Eine Mini-Photovoltaik-Anlage darf in Eigenleistung nur über eine Energiesteckvorrichtung angeschlossen werden. Auch ist auf die Standsicherheit auf dem Balkon und eine ordnungsgemäße Befestigung zu achten, die Module sollten nur dort angebracht werden, wo kein brennbares Material in der Nähe ist. „Wir empfehlen Mietern auf jeden Fall vor der Montage mit ihrem Vermieter zu klären, an welcher Stelle eine Mini-PV-Anlage sicher angebracht werden kann“, so Christoph Dohr. „Auch raten wir vor dem Kauf und für die Montage eine Elektrofachkraft einzuschalten und später zu einer fachgerechten Wartung.“ WELCHE VERSICHERUNGEN SIND FÜR MINI-PV-ANLAGEN RELEVANT? Versicherungsschutz über Hausratversicherung: Für Mini-PV-Anlagen bis 600 Watt besteht im Rahmen der Hausratversicherung der Provinzial Versicherungsschutz für die Gefahren Feuer und Leitungswasser. Versicherungsschutz über Wohngebäudeversicherung: Ist die Mini-PV-Anlage fachgerecht fest mit dem Gebäude verbunden und soll der Versicherungsschutz, der über die Hausratversicherung besteht, erweitert werden, kann diese auch über die Wohngebäudeversicherung der Provinzial abgesichert werden. Dieses kann in Abstimmung mit dem Vermieter ebenso für eine vom Mieter angeschaffte Anlage erfolgen.
Auch empfiehlt es sich in den einzelnen Verträgen zu über- prüfen, ob auch die Ladestationen für Elektrofahrzeuge über den Gebäudeversicherungsvertrag mit abgedeckt sind. KOMPLETTSYSTEM ZUM EINSTECKEN Die so genannten „steckerfertigen“ Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt ähneln technisch den her- kömmlichen Photovoltaikanlagen, die in der Regel auf dem Dach installiert werden. Die Mini-PV-Anlagen sind jedoch weniger komplex und verfügen über eine deutlich geringere Leistung. Das Interesse an diesen kompakten Anlagen steigt rapide. „Umso wichtiger ist es, hier nicht leichtsinnig vorzu- gehen“, sagt Christoph Dohr, Hauptabteilungsleiter Scha- denprävention & Risikomanagement der Provinzial. So ist bei den Steckverbindern darauf zu achten, dass nur Geräte des gleichen Herstellers miteinander verbunden werden. Die Provinzial empfiehlt aus Sicherheitsgründen, beim Kauf auf geprüfte Komplettsysteme zurückzugreifen. „Wer Anlagen aus Einzelkomponenten selbst zusammenstellt, wird zum Hersteller der Anlage, ist für deren Sicherheit verantwortlich und haftbar bei Folgeschäden“, führt Dohr weiter aus.
Starke Partner. Die Provinzial und Haus & Grund.
Versicherungsschutz über Privat-Haftpflicht- versicherung:
Schäden, die einem Dritten durch die Mini-PV-Anlage ent- stehen (z.B. durch das Herunterfallen) sind über die Privat- Haftpflichtversicherung abgesichert. Welcher Versicherungsumfang genau der richtige ist, lässt sich am besten in einer individuellen Beratung klären. Die Provinzial arbeitet seit vielen Jahrzehnten eng mit der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund zusammen. Für eine ausführliche Beratung steht das dichte Netz der Provinzial Agenturen in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN UND MINI-PV-ANLAGEN ERFREU- EN SICH SEIT JAHREN ZUNEHMENDER BELIEBTHEIT: FÜR DEN SICHEREN BETRIEB UND DEN NÖTIGEN VERSICHERUNGS- SCHUTZ GILT ES EINIGES ZU BEACHTEN.
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