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50 RATGEBER | FINANZIERUNGSTIPP

Finanzierungstipp

Mit energieeffizienten Häusern zu mehr Klimaschutz

Klimaschutz wird häufig mit der Entwicklung moderner Technologien und dem Erschaffen neuer Systeme verbunden. Doch auch die energe­ tische Sanierung bereits bestehender Gebäude kann einen großen Beitrag dazu leisten. Hausbesitzer können durch die Verbesserung der Energieeffizienz ihres Eigentums den Klimaschutz aktiv unterstützen und vorantreiben. Für Eigenheimbesitzer gewinnen in Zeiten stark steigender Energiepreise die Themen Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien auch in finanzieller Hinsicht immer mehr an Bedeutung. Sie setzen sich in der aktuellen Situation intensiv mit Fragestellungen zur Umsetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten auseinander. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert im Auftrag des Landes neben dem Neubau von bezahlba­ rem sowie energetisch hochwertigem Wohnraum auch Investitionen in den Gebäudebestand. Dafür bietet sie ihren Kunden unterschiedliche Förderdarlehen und Zuschüsse aus Bundes-, Landes- und eigenen Mitteln an.

Mit dem Darlehen IB.SH Immo Effizienz­ haus fördert die IB.SH die energetische Sanierung von Eigenheimen, die aus dem Bestand erworben werden. Dabei muss der geforderte energetische Standard (Standard Effizienzhaus SH 100) innerhalb von 12 Monaten nach Voll­ auszahlung des Darlehens erreicht sein. Für die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum und die Umstellung auf erneuerbare Energien (z. B. Photovoltaik) bietet die IB.SH weitere Darlehen aus eigenen Mitteln an, deren Vergabe an keine bestimmten energetischen Standards gebunden sind. Diese Darlehen werden im Nachrang besichert und sind kombinierbar mit anderen Förder­ mitteln, wie z. B. mit Darlehen und/ oder Zuschüssen der KfW-Förderbank. KfW-Fördermittel können sowohl für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch für energetische Einzelmaß­ nahmen direkt bei der IB.SH beantragt werden. Zusätzlich können barrierere­ duzierende Einzel- oder kombinierte Maßnahmen sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien bei bestehenden Immobilien mit KfW-Darlehen über die

IB.SH gefördert werden. Dabei gelten jeweils die aktuellen Förderbedingungen der KfW. Derzeit können Eigenheim­ besitzer sogar eine zusätzliche Förde­ rung für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung erhalten. Neben Wohnungsunternehmen fördert die IB.SH in der sozialen Wohnraum­ förderung des Landes Schleswig-Holstein auch private Vermieter, die Wohnraum modernisieren oder sanieren möchten, indem sie vergünstigte Förderdarlehen und Zuschüsse vergibt. Eine Fördervor­ aussetzung ist, dass die Wohnungen für eine bestimmte Zeit zu reduzier­ ten Mieten an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden (sog. Zweckbindung). Die Höhe der Förderung ist abhängig von dem geplanten Investitionsgrad. Um Förder­ mittel beantragen zu können, müssen durch die Modernisierung und Sanie­ rung bestimmte energetische Standards erreicht werden. Bevor Sie eine Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme planen, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend bei der IB.SH über aktuelle Förder- und Finanzierungs­ möglichkeiten zu informieren.

Die IB.SH bietet Ihnen wieder Beratungstermine nach vorherigen Terminvereinbarungen vor Ort an. Sie finden die IB.SH jetzt in ihrem neuen Bürogebäude an der Hörn in Kiel (Zur Helling 5-6, 24143 Kiel).

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