IHK-Global Business Ausgabe 6/2026

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

EU Neues HS 2028 veröffentlicht

EU Mercosur in Lieferantenerklärungen

Die Weltzollorganisation hat das Harmonisierte System (HS) 2028 veröffentlicht, das ab dem 1. Januar 2028 das aktuelle HS 2022 ersetzt. Das auf einem sechsstelligen Code basie- rende System dient weltweit als Grundlage für die Wareneinreihung und wird regelmäßig (in der Regel alle fünf Jahre) aktualisiert – die aktuelle Revision verzögerte sich pandemiebe- dingt. Zur Umstellung stehen Korrela- tionstabellen zur Verfügung, die Änderungen wie neue Positionen, Umnummerierungen und neue Zuordnungen zeigen; sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Wichtige Anpassungen betreffen insbesondere: • Öffentliche Gesundheit (zum Bei- spiel neue Codes für Impfstoffe und Schutzausrüstung) • Nahrungsergänzungsmittel (klarere Abgrenzung zu pharmazeutischen Produkten) • Kunststoffabfälle (differenziertere Einteilung gemäß internationalen Vorgaben) WCO/IHK

Für die Ausfertigung von Lieferantenerklärungen ist die offiziell zulässi- ge Abkürzung MERCOSUR. Die Angabe von MERCOSUR ist zwingend erforderlich. Einzelne Staaten alleine aufzuführen, ist nicht ausreichend. Sie können allerdings in Klammern genannt werden: MERCOSUR (BR, AR, UY,PY). Zoll/IHK

RUSSLAND 20. Sanktionspaket der EU

Am 24. April 2026 ist das 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten. Es verschärft den Druck auf Russlands Energieexporte, auf den militärisch-industriellen Komplex sowie auf den Finanzsektor. Das Paket enthält eine Reihe weiterer Handelsbeschränkungen durch die Erweite- rung bestehender Kauf- und Einfuhrverbote (Erweiterung von Anhang XXI), die Erweiterung bestehender Verkaufs- und Ausfuhrverbote (Erweiterung von Anhang VII und Anhang XXIII) und die Einführung einer Quote für den Import von Ammoniak. Erstmals setzt die EU ihr Anti-Circumvention-Tool (Instrument gegen Sanktionsumgehung) in Kraft und verbietet mit der Russland-Embargoverord- nung bestimmte Exporte nach Kirgistan (Artikel 12f, Anhang XXXIII). Bei den betroffenen zwei Waren handelt es sich um sogenannte High-Risk-Güter: Be- arbeitungszentren zum Bearbeiten von Metall (häufig im Einsatz zur Produk- tion von Rüstungsgütern) sowie von Geräten zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern und anderen Daten (geeig- net zur Verwendung für Drohnen). Hintergrund ist, dass die Auswertung von Zolldaten auf Re-Exporte dieser Güter nach Russland hinweist. DIHK/IHK

HYBRID-VERANSTALTUNG

2. JULI 2026 Warenbegleitpapiere im Export

Im Einzelnen werden behandelt: • H armonisiertes System (HS) und Bedeutung der Warennummern • Ausfuhrverfahren, Ausfuhranmel- dung, Internet-Zollanmeldung Plus IAA + • E infuhrvorschriften der Bestim- mungsländer (Access2Markets) • Legalisierungsbestimmungen anderer Länder • Vorübergehende Verwendung mit Carnet ATA • Lieferantenerklärungen • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/Ursprungserklärungen • Warenverkehrsbescheinigung A.TR

TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 2. Juli 2026, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

Die Abwicklung von Exportge- schäften erfordert die Kenntnis einer Vielzahl von Dokumenten. In unserem Seminar werden nach einer Einführung in die Exportsystematik die allgemein notwendigen Exportdoku- mente vorgestellt und teilweise ausgefüllt. Gleichzeitig werden wichtige Hilfsmittel (Ausfüllanleitun - gen, Konsulats- und Mustervorschrif- ten, einfache Programme für die Dokumentenerstellung und andere) präsentiert. Den Teilnehmern wird das notwendi- ge Rüstzeug im Wesentlichen anhand praktischer Übungen vermittelt.

320 Euro für IHK-Mitglieder 480 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/ warenbegleitpapiere IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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IHK Global Business 06/2026

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