IHK-Global Business Ausgabe 6/2026

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de

BELARUS Weitere Harmonisierung an Russland-Sanktionen Aufgrund der Mitwirkung von Belarus an der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die Europäische Union ihre Sanktionen gegen Belarus erneut verschärft. Im Rahmen des 20. Sanktionspakets werden die bestehen- den Maßnahmen weiterhin weitgehend an die Russland-Sanktionen angeglichen. Mit der Verordnung (EU) 2026/513 vom 23. April 2026 zur Änderung der Belarus- Embargoverordnung (EG) Nr. 765/2006 wurden insbesondere erweiterte Transak- tionsverbote, zusätzliche Altvertragsregelun- gen sowie neue Dienstleistungsverbote, unter anderem für Sicherheits- und touristi- sche Leistungen mit definierten Übergangs- fristen ergänzt und erweitert. BAFA/IHK USA US-Zusatzzölle teilweise für unzulässig erklärt Mit der Proklamation 11012 vom 20. Februar 2026 führte der US-Prä- sident auf Basis von Section 122 des Trade Act of 1974 vorübergehende Importzu- schläge von 10 Prozent ein. Ziel war es, Probleme in der internationalen Zahlungs- bilanz der USA zu bekämpfen. Am 7. Mai 2026 entschied das United States Court of International Trade (USCIT), dass diese Zölle rechtswidrig sind. Nach Auffassung des Gerichts lag keine tatsächliche Zah- lungsbilanzkrise vor, und die rechtliche Grundlage wurde zu weit ausgelegt. Das Urteil hat keine landesweite Wirkung, sondern schützt nur die erfolgreichen Kläger. Für diese gilt eine dauerhafte gerichtliche Anordnung, die die Anwen- dung der Zusatzzölle verbietet. Unabhängig davon bleiben die Zölle nach Section 122 grundsätzlich weiter bestehen. GTAI/IHK

USA Neue Zölle auf Pharmazeutika

Ab dem 31. Juli 2026 führen die USA schrittweise zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte importierte, patentgeschützte Arznei- mittel und Wirkstoffe ein, um die heimische Produktion zu stärken und Unternehmen zur Verlagerung ihrer Fertigung in die USA zu bewegen. Die Maßnahmen treten zunächst für große Unternehmen in Kraft und werden ab dem 29. September 2026 auf weitere Marktteilnehmer ausgeweitet. Die Höhe der Zölle kann dabei bis zu 100 Prozent betragen, sofern keine Vereinbarung zur Produktion in den USA besteht. Für Unternehmen aus der EU, Japan, Südko- rea und der Schweiz gilt jedoch eine ausgehandelte Obergrenze von 15 Pro- zent, die die Belastung deutlich be- grenzt. DIHK/IHK

Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Endriß + Prüfer Verlags-GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 verlag@endriss-pruefer.com www.endriss-pruefer.com

Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker

Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 48 von Januar 2026 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de

NORWEGEN Neue Anforderungen an Pflanzenimporte

IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt.

Für Pflanzen und Pflanzenerzeug- nisse, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden, aber ihren Ursprung in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gelten ab 1. August 2026 strengere Anforderun- gen. Notwendig sind ein Pflanzenge- sundheitszeugnis aus dem Ursprungs- land und ein Pflanzengesundheits- zeugnis zur Wiederausfuhr. Das Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland muss dabei für das Zielland Norwegen ausgestellt sein. Vorausfuhrzeugnisse als Anhang von Pflanzengesundheitszeugnissen akzeptiert Norwegen nur noch bis zum 31. Juli 2026. GTAI/IHK

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Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung

Oliver Falk

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