Refugees welcome – auch in der Internationalen Jugendarbeit

38 Der kommunale Integrationsansatz im Programm „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“

Der kommunale Integrationsansatz im Programm „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“

D amit die Wege für geflohene Kinder und Jugendliche sowie die aufneh- menden Kommunen leichter werden, hat die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) zusammen mit dem Bundesmini- sterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Programm „Willkom- men bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“ ins Leben gerufen. Junge Menschen mit Fluchtgeschichte sollen da- mit in den Kommunen so aufgenommen und willkommen geheißen werden, dass sie ihr Grundrecht auf Bildung und Teilha- be wahrnehmen können, die ihnen zuste- hende Begleitung und Förderung erhalten und die Möglichkeit bekommen, sich aktiv ins Gemeinwesen einzubringen. Das ist das übergreifende Ziel des Vorhabens. Sechs regionale Servicebüros unterstüt- zen Städte und Landkreise dabei, junge Geflüchtete in Kita und Schule willkom- men zu heißen und beim Übergang ins Berufsleben zu begleiten. Sie bieten nicht nur Beratungen und Qualifizierungen für Mitarbeiter/-innen der Verwaltung sowie kommunaler Einrichtungen an, sondern unterstützen auch bei der Etablierung lo- kaler Bündnisse aus Behörden, Vereinen sowie Bildungs- und Flüchtlingseinrich- tungen. Das Servicebüro Frankfurt unter- stützt Kommunen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland- Pfalz und Saarland.

Dagmar Gendera, Kommunalberatung „Willkommen bei Freunden“ bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), beschreibt den kommunalen Integrationsansatz des gemeinsam mit dem Bundes­ familienministerium ins Leben gerufenen Programms zur Integration und Förderung junger Geflüchteter.

Strukturen aufzunehmen. Der internatio- nalen Jugendarbeit kommt hierbei ganz besondere Bedeutung zu. Oft gibt es hier interkulturelle Ansätze, die niedrig- schwellig sind und Sprache bildet keine Barriere. Jugendliche mit Migrations- oder auch Fluchthintergrund können sich aktiv beteiligen. Allerdings müssen recht- liche Situationen vorab geklärt sein. Viele Fragen kommen erst dann auf, wenn die konkrete Situation vor Ort in den Blick genommen wird: So können sich bei- spielsweise Bedarfe zur Schulung von Mit- arbeitenden des Jugendamtes und freien Trägern in asyl- und ausländerrechtlichen Grundlagen ergeben, um die Frage zu be- antworten, ob ein 15-Jähriger, der in einer Wohngruppe lebt und gerne sportlich ak- tiv sein will, auch einen anderen Landkreis aufsuchen darf, um hier in der Sportju- gend aktiv zu werden. Welche Zugänge zu beruflichen Bildungsmaßnahmen stehen offen und welche sind nur eingeschränkt

Bündnispartner sind auf kommunaler Ebene städtische Verwaltungen, wie z. B. Jugendämter, aber auch Vereine und Verbände, sowie Jugendzentren und Trä- ger der Jugendbildungsarbeit vor Ort. Im Idealfall bildet die Kommune mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren eine Ko- operation, die so gestärkt werden kann, dass ein funktionsfähiges und nachhaltig wirkendes Bündnis etabliert wird. Im Vordergrund steht dabei, die Bedin- gungen für gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation junger Geflüchteter und ihre Familien so zu gestalten, dass sie diese wahrnehmen können. Die DKJS unterstützt Kommunen ge- meinsam mit zivilgesellschaftlichen Ak- teuren (Selbsthilfenetzwerke, Migrantin- nen-Organisationen, Jugendverbände) Kommunikationsbedingungen zu schaf- fen, die es ermöglichen, junge Geflüchte- te in die bestehenden Netzwerke und

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