TITELTHEMA | DIGITALISIERUNG
IT-Sicherheit und Recht: der Cyber Resilience Act (CRA)
gesichert werden. Ein Beispiel für ein solches Gerät ist eine Speicherpro- grammierbare Steuerung (SPS, engl. PLC). Was bedeutet der CRA konkret? Wenn ein Unternehmen ein Produkt mit digitalen Funktio- nen entwickelt, importiert oder vertreibt, muss es künftig über eine sogenannte Konformitätserklärung nachweisen, dass dieses Produkt beim Inverkehrbringen cybersicher ist. Das CE-Kennzeichen (Conformité Européenne) umfasst damit künftig ausdrücklich auch Cybersicherheits- aspekte. Hersteller müssen über den vorgesehenen Produktlebens- zyklus hinweg Schwachstellen be- obachten, Sicherheitsupdates oder
andere Gegenmaßnahmen bereitstel- len und über relevante Sicherheitsrisi- ken informieren, zum Beispiel auf der Webseite des Herstellers. Die Verant- wortung für die Installation bereitge- stellter Updates kann je nach Produkt und Betriebsmodell beim Anwender bzw. Betreiber liegen. Seit dem 11. September diesen Jahres müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Die Erstmeldung hat grund- sätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung zu erfolgen; weitere Meldungen sind nach 72 Stunden sowie abschließend nach Bereitstellung von Gegenmaßnahmen vorgesehen.
Weshalb gibt es den CRA? Die EU will mit dem CRA digitale Produkte möglichst flächendeckend sicherer gestalten. Wer ist von dem CRA betroffen? WICHTIG: Der Digitalisierungs- grad eines Unternehmens ist beim CRA unerheblich. Allein entscheidend ist die Frage, ob die Hersteller, Importeure oder Händler vernetzte Produkte mit digitalen Funktionen herstellen, importieren und/oder verkaufen. Betroffen sind alle Geräte, die Software enthalten und bei denen die Möglichkeit besteht, im Betrieb über Schnittstellen mit dem Internet zu kommunizieren. Diese sollen gegen Manipulation und den ungeregelten Abfluss von Daten
ihk.de/rhein-neckar/cra
Rechtliche Unsicherheiten und technische Hürden bremsen Antwort auf die Frage nach den Herausforderungen bei der Datennutzung im eigenen Unternehmen (in Prozent)
60
Rechtliche Unsicherheiten
59
51 50
Technische Hemmnisse
36
Fehlendes Know-how zur Verwertung
37
2025 2024
31
Mangelnde Datenqualität
28
30
Kosten
35
15
Fehlender Zugang zu Daten Dritter
17
0
20
40
60
QUELLE: DIHK
20
IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2026
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