TIPPS
EU-VERPACKUNGSVERORDNUNG Wer betroffen ist Warum die neue EU-Verpackungsverordnung für weit mehr Unternehmen relevant ist als gedacht. Achtung: Einige der Pflichten gelten bereits seit August. W enn von Verpackungen die Rede ist, denken viele zuerst an Hersteller von Kartons, ordnung das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und Verpackungen nachhaltiger zu gestalten. Damit steigen auch die An- forderungen an Unternehmen.
UMWELT & ENERGIE
mit den einhergehenden Pflichten neu zu prüfen. So wird man beispiels- weise durch kleine Veränderungen oder Firmenkennzeichnung der Ver- packung schnell zum „Erzeuger“. • Und auch B2B-Unternehmen sollten aufmerksam sein. Ein häufiger Irr- tum lautet: „Wir verkaufen nur an andere Unternehmen, daher betrifft uns das nicht.“ Genau das kann der falsche Ansatz sein: Die Verordnung beschränkt sich nicht ausschließlich auf den Endverbrauchermarkt. Auch Transport-, Versand- und Gewerbe- verpackungen geraten zunehmend in den Fokus. Damit können zahlreiche B2B-Unternehmen von neuen Anfor- derungen betroffen sein.
Versandhändler oder die Lebens- mittelbranche. mittelbranche. Doch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) reicht deutlich weiter. Sie betrifft nicht nur Unternehmen der Verpackungs- oder Umweltwirtschaft, sondern potenziell nahezu jedes Unternehmen, das Produkte ver- packt, versendet, importiert oder an Geschäftskunden und Verbraucher weitergibt. • Kurz gesagt: Wer Verpackungen nutzt, könnte betroffen sein. Die neue Verordnung nimmt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in den Blick. Dabei geht es nicht nur um die Verpackung eines Produkts im Verkaufsregal. • Auch Versandkartons, Transportver- packungen, Umverpackungen, Folien, Füllmaterialien oder Verpackungen für Werbeartikel können unter die Regelungen fallen. • Das betrifft beispielsweise folgende Betriebe:
• Künftig spielen daher unter ande- rem Themen wie Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Mehrweglösun- gen, Kennzeichnungspflichten oder Dokumentationsanforderungen eine größere Rolle. • Unterschätzte Zielgruppe der neuen Pflichten: Unternehmen mit Liefer- ketten. Viele Betriebe nutzen Verpa- ckungen, die von Lieferanten bereit- gestellt werden. Dennoch können sie mittelbar von den neuen Vorgaben betroffen sein. • Denn Kunden werden künftig häu- figer Informationen zu verwendeten Verpackungen, Materialzusammen- setzungen oder Nachhaltigkeitsanfor- derungen einfordern. Wer diese Infor- mationen nicht liefern kann, riskiert Nachfragen oder zusätzlichen Auf- wand entlang der Lieferkette. Zudem ist eigene Rolle als Wirtschaftsakteur
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Ein neues Design entsteht. Auch hier könnte die Verpackungsverordnung eine Rolle spielen, siehe Versand des Produkts.
Maschinen- und Anlagenbauer
1.
Handwerksbetriebe
2.
Großhändler
3.
Industrieunternehmen
4.
5. Online-Shops 6. Dienstleister mit Produkt- versand 7. Importeure und Exporteure • Selbst Unternehmen, die Umwelt- oder Nachhaltigkeitsthemen bisher nicht zu ihren Kernthemen gezählt haben, sollten prüfen, welche Verpa- ckungen sie einsetzen. • Denn die EU verfolgt mit der Ver-
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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2026
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