EUROPA/ZENTRALASIEN
GROSSBRITANNIEN Importzölle für zahlreiche Produkte ausgesetzt Die britische Regierung hat vorübergehend die Einfuhrzöl- le für über 120 Produkte aufgehoben. Die Maßnahme soll Unternehmen entlasten, die Inflation weiterhin dämpfen und so die Wirtschaft insgesamt stärken. Die Zollbefreiung gilt für eine breite Palette von Produkten und umfasst sowohl landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Lebensmit- tel und Getränke als auch eine Vielzahl von nicht-landwirtschaft- lichen Waren wie Automobile, Keramik und Leder. Britischen Unternehmen in diesen Sektoren soll so geholfen werden, ihre Importkosten zu senken und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Entscheidung der Regierung zur Aussetzung der Einfuhr- zölle auf diese Produkte ist am 11. April 2024 in Kraft getreten. Sie läuft bis 30. Juni 2026. Vor Ablauf wird eine Überprüfung auf eine mögliche Verlängerung der Maßnahme stattfinden. IHK Weitere Informationen und eine Liste der zollbefreiten Produkte finden Sie auf der Website der britischen Regierung unter:
gov.uk/guidance/duty-suspensions-and-tariff-quotas „List of accepted 2023 suspensions applications”
Zollfreie Fahrt: Künftig dürften wieder mehr Lkws mit Produkten aus Deutschland in Dover von der Fähre rollen.
WEBINAR
RUMÄNIEN UND BULGARIEN Personenkon- trollen entfallen
16. MAI 2024 No-Russia-Clause Umsetzung und Vertragsanwendung
konkret in der Geschäftspraxis umsetzen und in Ihre Geschäftsverträge einbauen können. Auch können individuelle Frage - stellungen diskutiert werden.
Mit dem 12. Sanktionspaket hat die Europäische Union
Rumänien und Bulga- rien sind zum 31. März
die sogenannte „No-Russia-Clause“ eingeführt. Mit ihr soll der Weiterverkauf bestimmter Güter wie Stecker, Steckdo - sen, Halbleiterbauelemente, Schaltungen, Kugellager oder Kraftstoffadditive nach Russland verhindert werden. EU-Expor - teure müssen nun bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien in ein Drittland die Ausfuhr nach Russland und Wiederausfuhr zur Verwendung nach Russland vertraglich untersagen. In unserem Webinar erfahren Sie, für welche Warengruppen die No-Russia-Clause gilt und welche Zielländer betroffen sind. Unsere Expertin erläutert, welche Fristen gelten, welche Abhilfemaßnahmen getrof - fen werden müssen und wie die Muster- klausel genutzt werden kann. Sie erfahren zudem, wie Sie die No-Russia-Clause
2024 dem Schengen-Raum beige- treten. Damit entfallen Einreise- kontrollen an Luft- und Seegren- zen. Einen entsprechenden Beschluss hatten die EU-Mitglied- staaten bereits am 30. Dezember 2023 gefasst. Die Kontrollen an den Landes- grenzen bleiben allerdings be- stehen. Wann die beiden EU-Länder dem Schengen-Raum vollständig beitreten können, darüber beraten die Mitgliedsstaaten im Lauf des Jahres. Mit dem teilweisen Beitritt von Rumänien und Bulgarien gehören nun 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten dem Schengen-Raum an. Darüber hinaus auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. IHK
TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 16. Mai 2024, 10:00 bis 11:15 Uhr, online
TEILNAHMEENTGELT: 80 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 100 Euro pro Person für Nichtmitglieder
PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/no-russia-clause
IHRE ANSPRECHPARTNERIN:
Anastasia Stykow 0621 1709-124
anastasia.stykow@ rhein-neckar.ihk24.de
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IHK Global Business 05/2024
ihk.de/rhein-neckar
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