Systemebene zuständig; das ICO adressiert Design und Datenschutz auf Produktebene. Die Kombination hat sich als synergetisch erwiesen: Plattformen werden nicht nur auf die Entfernung schädlicher Inhalte, sondern auf die strukturellen Ursachen von Risiken verpflichtet (ICO 2025; Ofcom 2025). Australien: Die australische eSafety Commissioner-Behörde hat eine eigenständige, gesetzlich abgesicherte Aufsichtsarchitektur aufgebaut, die neben Plattformaufsicht auch Sensibilisierung/Aufklärung, Forschung und Jugendbeteiligung vereint. Das Modell hat den Vorteil funktionaler Bündelung, aber auch den Nachteil, dass Reichweite und Kapazität an die Ressourcen einer einzelnen Behörde gebunden sind. Ein strukturelles Problem betrifft alle untersuchten Modelle: Die begrenzte Reichweite gegenüber global agierenden Plattformen, die in anderen Jurisdiktionen ansässig sind. Hier erweist sich die EU-Ebene (DSA) als notwendige Ergänzung nationaler Regulierungsansätze: Nur die Europäische Kommission hat gegenüber sehr großen Online-Plattformen unmittelbare Durchsetzungsbefugnisse, unabhängig vom Unternehmenssitz (Art. 56 Abs. 1 DSA). 3.2.2 Umsetzung: Befähigung Im Bereich Befähigung ist die entscheidende Herausforderung nicht das Fehlen von Strategien, sondern ihre institutionelle Verankerung: Projekte entstehen, werden gefördert und enden, ohne in ein dauerhaftes Umsetzungssystem übersetzt zu werden. Dagegen behaupten sich institutionell verankerte Lösungen wie das Beispiel Finnland zeigt oder Länder wie Luxemburg und Irland, in denen das jeweilige Safer Internet Center (SIC) Kompetenzentwicklung in den Bereichen Digitalität und Medialität koordiniert. Fragmentierte Maßnahmenlandschaft: In vielen Ländern (darunter auch Deutschland) koexistieren zahlreiche Einzelmaßnahmen ohne koordinierende Governance-Struktur. Das DJI konstatiert für Deutschland, dass das vorrangige Problem nicht der Mangel an Curricula sei, sondern das Scheitern an der Umsetzung aufgrund fehlenden Fachpersonals, mangelnder Lehrkräftefortbildung und fehlender fachübergreifender Behandlung als Querschnittskompetenz (DJI 2025: 11, unter Bezug auf Brailovskaia et al. 2025). Die OECD (2025b: 139) bestätigt diesen Befund länderübergreifend: Lehrkräfte benötigen angemessene Qualifikation im Umgang mit digitalen Werkzeugen, um Medienkompetenz wirkungsvoll zu fördern. Ohne entsprechende Aus- und Fortbildungsstrukturen bleibt curriculare Verankerung wirkungslos. Am Beispiel Tschechien zeigt sich aber, dass auch Teilfortschritte möglich sind. Tschechien: Die Curriculumreform 2021 hat Informatik ab der Primarstufe als Pflichtfach eingeführt, und 69,1% der Bevölkerung verfügen über digitale Grundkenntnisse, deutlich über dem EU-Schnitt von 55,6% (Europäische Union 2025 Länderprofil Tschechien). Bulgarien: Bulgarien wiederum illustriert einen anderen Zugang: Das Cyberscouts-Programm erzielt Wirkung nicht über institutionelle Tiefe, sondern über einen niedrigschwelligen Ansatz, der dort greift, wo formale Bildungsstrukturen fehlen oder ungleich verteilt sind.
3.2.3 Umsetzung: Befähigung Der internationale Vergleich zeigt ein wiederkehrendes Muster: Beteiligung wird dort wirkungslos, wo sie projektförmig organisiert ist, ohne institutionelle Verankerung in Governance-Strukturen, und wo sie erst
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