nach Festlegung wesentlicher Inhalte einsetzt. Das australische Beispiel illustriert dies exemplarisch: Die Konsultation des eSafety Youth Advisory Councils zum Social-Media-Verbot fand erst nach Verabschiedung des Gesetzes statt und beschränkte sich auf Fragen der Umsetzung, nicht des Inhalts (Australian Government 2025). Demgegenüber zeigen einzelne Länder, dass strukturell verankerte Beteiligung möglich ist und einen qualitativen Unterschied macht. Irland: Das Youth Advisory Panel beim Coimisiún na Meán ist gesetzlich verankert, berät die Regulierungsbehörde direkt und ist Teil der institutionellen Governance, d.h. es handelt sich nicht um eine nachgelagerte Konsultation. 3.2.4 Umsetzung: Teilhabe Im Bereich Teilhabe fehlt international eine eigenständige Umsetzungsarchitektur. Teilhabe wird als Regulierungsziel selten klar operationalisiert; digitale Ungleichheiten werden überwiegend an andere Politikfelder – wie Bildung, Infrastruktur, Sozialleistungen delegiert – ohne dass eine koordinierte Governance-Struktur entstünde. Der BIK Policy Monitor 2025 identifiziert dies als systemische Lücke: Während Schutz in fast allen EU- Ländern regulativ stark verankert ist, fehlen kohärente Governance-Ansätze für digitale Inklusion und Teilhabe oder sind fragmentiert und nicht koordiniert (O'Neill/Dopona 2025: 10). Nationale Strategien, die Schutzmaßnahmen stärken, ohne gleichzeitig die Teilhabedimension zu adressieren, laufen Gefahr, Ungleichheiten im digitalen Raum zu verfestigen, Diskriminierung zu verankern und marginalisierte Gruppen zu benachteiligen. Dies zeigt sich sehr deutlich am Beispiel von Ungarn. Wie das anders gestaltet werden kann, zeigt das Beispiel von Japan. Japan: In der laufenden Regulierungsdebatte wird Teilhabe aktiv als Abwägungsargument eingebracht: soziale Medien als Schutzraum für Kinder mit Schulverweigerung, Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit als Verfassungsschutzgüter. Das ist im internationalen Vergleich bemerkenswert, da Teilhabe selten explizit gegen Schutzmaßnahmen in Stellung gebracht wird (Asia News Network 2026). Japan hat mit dem GIGA-Programm flächendeckend eine Geräte- und Infrastrukturbasis geschaffen, die strukturelle Zugangshürden für Schüler*innen weitgehend beseitigt. Die Internetnutzungsrate unter 10- bis 17-Jährigen liegt bei 98,7% (Nippon 2026). Vor GIGA zählte Japan zu den OECD-Ländern mit den größten Lücken bei der Lernfähigkeit im digitalen Umfeld entlang sozioökonomischer Linien (CSIS 2020: Japan war viertschlechtester Performer im OECD-Vergleich hinsichtlich digitaler Lernvoraussetzungen). GIGA hat diese Lücke strukturell deutlich verringert, obwohl sozioökonomische Unterschiede in der Nutzungsqualität jedoch bestehen bleiben. Aus dem europäischen Raum bietet Portugal ein gutes Beispiel für digitale Inklusion von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen: Portugal: Mit einem nationalen Netz von 25 IKT-Ressourcenzentren für sonderpädagogischen Förderbedarf, eingebettet in reguläre Schulverbünde, hat Portugal als einziges untersuchtes Land eine institutionalisierte Struktur geschaffen, die Kinder mit langfristigem Förderbedarf gezielt mit angepassten Technologien ausstattet und gleichzeitig Lehrkräfte, Fachkräfte und Familien qualifiziert (O'Neill/Dopona 2025: 96). Das ist im europäischen Vergleich strukturell singulär: Digitale Inklusion wird hier nicht als nachgelagerte Maßnahme für besonders gefährdete Gruppen behandelt, sondern als integraler Bestandteil der schulischen Regelinfrastruktur verankert. Dass der Gesetzentwurf zur Regulierung sozialer Medien vom
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