Februar 2026 bewusst auf ein pauschales Verbot verzichtet und stattdessen ein abgestuftes Modell mit Elternzustimmung für 13- bis 16-Jährige vorsieht, zeigt zudem, dass Portugal Teilhabe als Abwägungsgut gegenüber Schutzinteressen aktiv mitdenkt.
3.3 Wirkung In der Wirkungsdimension zeigt sich ein ambivalentes Bild. Einerseits lassen sich erste positive Erfahrungen benennen, insbesondere dort, wo nationale Strategien bereits in konkrete Pflichten, Aufsicht und Nachsteuerung übersetzt wurden. Andererseits bleibt die Evidenzlage insgesamt begrenzt, weil viele Regulierungen noch jung sind – insbesondere im Bereich der Regulierung von Social-Media-Plattformen 6 , belastbare Evaluationen häufig fehlen (DJI 2025: 5) und Nebenfolgen schwer messbar sind. Der aktuelle Bericht des Europäischen Ausschusses der Regionen nennt dies als eine von sechs zentralen Herausforderungen für Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum: Es gibt kein systematisches EU- weites Bild davon, was lokale und regionale Behörden unternehmen, um digitalen Schäden zu begegnen, und auch nicht davon, welche Bedarfe und Kapazitäten sie dafür haben (CoR 2026: 4). Für die Bewertung internationaler guter Praxis ist es zudem wichtig, zwischen erster Compliance- Wirkung, sichtbaren Systemänderungen und tatsächlich nachgewiesenen Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu unterscheiden: rechtliche Aktivität und tatsächliche Schutzwirkung sind nicht automatisch deckungsgleich. Belastbare evidenzbasierte Aussagen zu den Wirkungen einzelner Maßnahmen sind daher bislang nur eingeschränkt möglich (DJI 2025: 5). 3.3.1 Wirkung: Schutz Positive Wirkungen lassen sich bislang vor allem dort erkennen, wo Regulierung konkrete Veränderungen auf Plattformebene ausgelöst hat. UK: Untersuchungen in Bezug auf die Umsetzung des Age-Approriate Design Codes (AADC) in UK zeigen, dass Technologieunternehmen bei konsequenter Durchsetzung von Gesetzen substanzielle Änderungen bewirken. Die Auswertung des AADC identifiziert anhand öffentlich zugänglicher Ankündigungen von Technologieunternehmen 91 Änderungen, die seit der Verabschiedung von AADC bei sechs der größten Plattformen und Produkte angestoßen wurden, auf die Kinder und Jugendliche zugreifen: YouTube, TikTok, Snapchat, Instagram, Amazon Marketplace und Google Search. Diese Änderungen lassen sich vier Kategorien zuordnen: altersangemessenes Design, Zeitmanagement, Privatsphäre/Sicherheit und Datenmanagement sowie Jugendschutz und Wohlbefinden (Institute of Digital Media Child Development 2024). Das Information Commissioner’s Office (ICO) in UK berichtet Ende 2025 über Verbesserungen oder bestätigte gute Praxis bei zehn Plattformen, etwa bei Privatsphäre-Einstellungen, Geolokalisierung und Altersprüfung (ICO 2025). Im Februar 2026
————————————— 6 Zum Beispiel wurden Ofcoms konkrete Kinderschutzmaßnahmen (UK) erst im April 2025 finalisiert, die Pflichten zur Kinder-Risikoanalyse und deren Umsetzung griffen ab Juli 2025; die EU-Leitlinien zum Schutz Minderjähriger nach Art. 28 DSA wurden erst im Juli 2025 veröffentlicht; Australiens Social-Media-Altersgrenze für unter 16-Jährige gilt erst seit dem 10. Dezember 2025; und die französische „majorité numérique“ von 15 Jahren ist laut offizieller Darstellung weiterhin nicht umgesetzt.
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