Expertise Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

3.3.3 Wirkung: Beteiligung Die Wirkungsevidenz im Bereich Beteiligung ist insgesamt noch begrenzt, nicht zuletzt weil einzelne Ausnahmen institutionalisierter Beteiligungsformate – wie in Australien, Brasilien und Irland – noch jung sind und belastbare Evaluationen fehlen. Dennoch lassen sich erste qualitative Befunde benennen. EU: Auf europäischer Ebene zeigt das BIK Youth Panel (48 Jugendliche aus 28 Ländern) erste Wirkung darin, dass jugendliche Perspektiven in die BIK+-Strategie eingeflossen sind. Die Studie der 5Rights Foundation weist allerdings darauf hin, dass Beteiligung international nach wie vor überwiegend konsultativ und projektförmig organisiert ist, selten strukturell verankert und kaum mit messbarem Einfluss auf Regulierungsentscheidungen verbunden (5Rights Foundation 2026: 41). Beteiligungsformate, die strukturell verankert, gesetzlich abgesichert und mit realem Einfluss auf Entscheidungsprozesse ausgestattet sind, haben das größte Potenzial für wirksame Jugendbeteiligung in der digitalen Governance. Konsultative Formate ohne Bindungswirkung bleiben nach dem aktuellen Stand der internationalen Beobachtung häufig symbolisch (European Youth Forum 2025: 3). Der Europäische Ausschuss der Regionen fordert daher ausdrücklich strukturelle Mechanismen auf EU-, Mitgliedstaaten- und kommunaler Ebene, die Jugendbeteiligung zur Standardanforderung an regulatorische Governance machen (CoR 2026: 58). 3.3.4 Wirkung: Teilhabe Die Wirkungsevidenz im Bereich Teilhabe ist international am dünnsten, nicht zuletzt, weil Teilhabe als eigenständiges Regulierungsziel selten operationalisiert und noch seltener systematisch evaluiert wird. Dennoch lassen sich aus dem internationalen Vergleich erste Befunde ableiten. Schutzmaßnahmen, die Teilhabe nicht mitdenken, haben nachweislich Ausschlusswirkungen, insbesondere für marginalisierte Jugendliche. Das DJI (2025: 13) weist explizit darauf hin, dass Social-Media-Zugangsbeschränkungen für marginalisierte Jugendliche, namentlich Migrant*innen, LGBTQIA+ Personen und junge Menschen mit Behinderungen, zu verstärkter sozialer Isolation führen können, da ihnen wichtige Interaktionen mit Gleichaltrigen und Zugang zu Community-Strukturen entzogen werden. Dieser Befund deckt sich mit der Einschätzung des Europäischen Jugendforums (European Youth Forum 2025: 3): „This is especially true for vulnerable or marginalised groups [...] for whom online communities may provide social support networks." Das ungarische Beispiel (Act LXXIX of 2021) zeigt die schärfste Form dieser Wirkungsumkehrung. 4. Übertragbarkeit auf Deutschland 4.1 Von Regeln zu Umsetzungssystemen Viele Staaten debattieren Altersgrenzen, der entscheidende Engpass ist jedoch die Implementations- architektur. Der Vergleich zeigt sehr deutlich, dass die größten Probleme nicht nur aus fehlenden Regeln, sondern aus mangelnder Umsetzung und schwacher Durchsetzungskapazität entstehen. Robuste Durchsetzung kann nachweislich Plattformänderungen anstoßen wie dies bereits für Australien und UK oben dargestellt wurde. Doch Sanktionen sollten so ausgestaltet sein, dass Nichtbefolgung von Technologieunternehmen nicht als Kostenfaktor einkalkuliert wird. Das britische Modell (Ofcom plus ICO) verdeutlicht, wie Regulierungsklarheit und Durchsetzungskapazität zusammenwirken können. Die jüngste

Seite 18

Made with FlippingBook - Online catalogs