Inhalt TIPPS
FACHKRÄFTE In sechs Schritten zum Ausbildungsbetrieb Um ausbilden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
AUS- BILDUNG
• In der praktischen Prüfung warten dann eine Präsentation einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch auf Sie, die zusammen eine halbe Stunde in Anspruch nehmen. Übrigens können Sie die Präsentation auch durch eine praktische Demonstration ersetzen, in der eine zweite Person die Rolle des Azubis übernimmt. Im anschließenden Fachgespräch erläutern Sie die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungs- situation. 4. Wo kann ich mich vorab über Ausbildungsinhalte informieren? • Die Ausbildungsinhalte finden Sie unter dem je- weiligen Berufsbild in der Ausbildungsordnung. • Im Anhang der jeweiligen Ausbildungsverord- nung finden Sie den Ausbildungsrahmenplan. Dies sind die Ausbildungsziele, die Sie als Be- trieb zwingend vermitteln müssen. • Anhand des Ausbildungsrahmenplanes kön- nen Sie vorab abschätzen, ob eine Ausbildung (ggf. mit externer Unterstützung) in Ihrem Unternehmen durchführbar ist. 5. Was muss ich vor Ausbildungsbeginn vorbereiten? • Auf Grundlage der Ausbildungsordnung er- stellen Sie einen betrieblichen Ausbildungs- plan. Darin wird festgelegt, in welchem Ausbildungsjahr, über welchen Zeitraum und in welchen Abteilungen oder Bereichen die Ausbildungsinhalte vermittelt werden. • Der Plan ist notwendiger Bestandteil jedes Ausbildungsvertrages und muss vor Beginn der erstmaligen Ausbildung an die IHK über- mittelt werden. Wann beginnt die Ausbildung? • Für den Start der Ausbildung gibt es kein fest- 6. geschriebenes Datum. Da sich der Start der Ausbildung überwiegend am Schuljahr aus- richtet, beginnen Ausbildungen in der Regel nach den Sommerferien (August/September). • Je nach Absprache können Ausbildungen aber auch zu anderen Zeiten starten. QUELLE: IHK DARMSTADT
Was muss ich grundsätzlich erfüllen?
Auf dem Weg ins Berufsleben: eine Gruppe junger Menschen an ihrem ersten Ausbil - dungstag
1.
• Sie können in Ihrem Unternehmen ausbilden, wenn ein IHK-Ausbildungsberater gemeinsam mit Ihnen vor Ort festgestellt hat, dass Ihr Unternehmen nach Art und Einrichtung ge- eignet ist, • wenn die durchgängige Betreuung des Auszu- bildenden durch einen Ausbilder gewährleistet ist • und wenn die Ausbildungsinhalte des Berufs- bildes im Arbeitsalltag abgebildet werden.
Wer kann im Unternehmen ausbilden?
2.
• Sie bilden selbst aus. Oder Sie benennen eine Person in Ihrem Unternehmen, die als Ausbilder im vorgesehenen Beruf bei der IHK eingetragen wird. Diese Person muss persön- lich und fachlich geeignet sein. Das gleiche gilt für Sie. • Die fachliche Eignung wird nachgewiesen durch einerseits berufliche Kenntnisse und Erfahrungen, die mindestens dem Niveau des vorgesehenen Ausbildungsberufes entspre- chen und andererseits durch den Nachweis der arbeits- und berufspädagogischen Kenntnisse (auch bekannt als ADA-Schein, AEVO-Prüfung oder Ausbilderschein). • Die Eignung als Ausbilder wird durch die IHK- Ausbildungsberatung überprüft.
Wann darf eine Person nicht ausbilden? ihk.de/rhein- neckar/ausbil- dungseignung
Was beinhaltet die Ausbildereignungsprüfung?
3.
• Mit der AEVO-Prüfung weisen Sie Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach. Dabei geht es unter anderem darum, wie Sie an der Einstellung von Auszubildenden mitwirken oder die Ausbildung planen, durchführen und natürlich auch abschließen. • Der schriftliche Teil der bundesweit einheit- lichen AEVO-Prüfung dauert 180 Minuten, in denen Sie 70 Fragen aus der Ausbildungspra- xis in reiner Multiple- Choice-Form beantwor- ten müssen. Haben Sie mindestens 50 von 100 Punkten erreicht, ist dieser Teil schon mal geschafft.
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IHK Magazin Rhein-Neckar 04 | 2026
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