IHK-Magazin Ausgabe 4/2026

TIPPS

ENTGELTTRANSPARENZ Auf was müssen sich Betriebe einstellen?

RECHT & STEUERN

Anfang Juni soll die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Noch sind nicht alle Details klar, vorbereiten sollten sich Unternehmen trotzdem.

schädigungsansprüche zu umgehen. Denn es wird eine Umkehr der Beweislast zu- gunsten der Beschäftigten gelten. • Im Bereich „Organisation und Schwellenwerte“ bedeu- tet das Prozesse so aufzuset- zen, dass Auskunftsanfragen innerhalb der vorgesehenen Zwei-Monats-Frist zuverlässig beantwortet werden können. • Im Themenfeld „Recruiting und Bewerbungsprozess“ sind unter anderem folgen- de Aspekte relevant: Sind Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen bereits vollständig geschlechts- neutral formuliert? Sind Interviewleitfäden bereits angepasst, sodass unzuläs- sige Fragen nach bisherigen Gehältern künftig nicht mehr gestellt werden? • Bei der Vergütung ist zu überprüfen: Basiert das Ver- gütungssystem schon auf klaren, objektiven und ge- schlechtsneutralen Kriterien, die für alle Beschäftigten zugänglich sind? Gibt es bei Entgeltgruppen, die überwie- gend von einem Geschlecht ausgeübt werden? Könnte dort eine strukturelle Unter- bewertung vorliegen? INFO: Die IHK führt am 11. Juni ein Seminar zur EU- Entgelttransparenzrechtlinie durch.

Stimmt alles? Mit der neuen Entgelttrans- parenz-Richt- linie steht auch der Ablauf von Bewerbungsge- sprächen auf dem Prüfstand.

• Ausweitung des Auskunfts- rechts auf Stellenbewerber • Berichtspflichten ab 100 Be- schäftigten • Bereitstellung von Informa- tionen zur Entgeltstruktur an alle Beschäftigten Wie sollten Betriebe reagieren? • Für alle Unternehmen gilt: Eine systematische Bestands- aufnahme hilft, den eigenen Handlungsbedarf zu erkennen und Risiken zu minimieren. Und damit möglicherweise Schadenersatz- und Ent-

Um was geht es? • Mit der EU-Entgelttranspa- renzrichtlinie (EU 2023/970) kommt spätestens am 7. Juni eine große Reform im Bereich Entgeltgleichheit auf deutsche Unternehmen zu. • Das Ziel: gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit – unabhängig vom Ge- schlecht. Welche Änderungen sind zu erwarten? • Auskunftspflicht für alle Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten

Was muss außer- dem beachtet werden?  ihk.de/rhein- neckar/entgelt- transparenz

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IHK Magazin Rhein-Neckar 04 | 2026

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