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RIGHT TO REPAIR
Was sich für Hersteller und Händler ändert
Was steckt hinter dem „Right to Repair“? Mit der neuen Richtlinie will die EU Produkte langlebiger machen. Für Betriebe bedeutet das jedoch mehr Bürokratie. Diverse Branchen sind betroffen. Das große Problem: Der deutsche Referentenentwurf geht über die europäischen Mindestvorgaben hinaus. Er sieht vor, die Reparierbarkeit als mögliches allgemeines Beschaffenheitsmerkmal zu definieren und die Gewährleistungsfrist zu verlängern, wenn sich Verbraucher für eine Reparatur entscheiden. Um welche Produkte geht es? Haushaltsgeräte: etwa Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlgeräte IT und Elektronik: unter anderem Smartphone, Tablets, Server und Displays Sonstige: beispielsweise Staubsauger, Schweißgeräte und Batterien für E-Bikes Was bedeutet das für Hersteller? Es gilt eine verbindliche Reparaturpflicht für die genannten Produkt - gruppen. Bedeutet: Hersteller müssen künftig auch nach Ablauf der Gewährleis - tung Reparaturen zu angemessenen Bedingungen anbieten. Die große Herausforderung: Je nach Produktgruppe müssen Ersatztei - le über mehrere Jahre verfügbar sein. Hersteller müssen außerdem Reparaturinformationen zur Verfügung stellen. Und für Händler? Sie werden künftig stärker eingebunden; unabhängig davon, welche Waren sie vertreiben. Konkret heißt das: Händler müssen Verbraucher über das Wahlrecht zwischen Austausch und Reparatur informieren und darauf hinzuwei - sen, dass sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate verlängert, wenn eine Reparatur gewählt wird. Zudem müssen die von den Herstellern bereitgestellten Reparaturin - formationen zugänglich gemacht werden. Wann treten die Pflichten in Kraft? Stichtag ist der 31. Juli. Ab diesem Datum gelten die neuen kaufrecht - lichen Regelungen für alle neu geschlossenen Verträge.
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STAHL HALLEN Andre -Michels.de
Beilagenhinweis: Diese Auflage enthält einen Mitteleinhefter der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg.
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IHK Magazin Rhein-Neckar 04 | 2026
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