TIPPS
Neue EU-Batterieverordnung
UMWELT & ENERGIE
Seit dem 18. Februar gelten die ersten Regelungen der neuen EU-Batterieverordnung. Diese beinhaltet zahlreiche zusätzliche Anforderungen an Hersteller,
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) melden. Ent- scheidend ist dabei der sogenannte Rezepturidentifikator: der UFI-Code („Unique Formula Identifier“), der auf dem Kennzeichnungsschild oder gegebenenfalls auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben wird. Spätestens bis zum 1. Januar 2025 muss dieser auf allen Gemischen, von denen physikalische und gesundheitliche Gefährdungen ausge- hen, angegeben werden. ihk.de/rhein-neckar/leitfaden-giftinformationen Geld für Projekte Die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Ener - gie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) ist in Kraft getreten. Mit dem Programm unterstützt das BAFA Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme investieren. www.kfw.de/295
Importeure oder Händler von Batterien – und auch für viele Geräte, Maschinen oder Fahrzeuge, die Batterien enthalten. Zahlreiche der Vorschriften werden erst schrittweise wirk- sam. Schon 2024 müssen Voraussetzungen (etwa Konfor- mitätsbewertung und CE-Kennzeichnung) eingehalten und Informationspflichten (beispielsweise Anleitungen, Sicher - heitshinweise, Haltbarkeit) erfüllt werden. ANSPRECHPARTNER Klaus Peter Engel 06221 9017-693 klaus.engel@rhein-neckar.ihk24.de Gefährliche Gemische Seit Jahresanfang müssen Unternehmen, die giftige Gemische zur industriellen Verwendung in den Verkehr bringen, entsprechende Informationen darüber an das
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IHK Magazin Rhein-Neckar 03 | 2024
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