IHK-Magazin Ausgabe 3/2024

rung auch auf Wunsch ihrer Kunden vor. Darüber hinaus sollten deutsche Unternehmen aber bestehende Stan- dardvertragsklauseln weiter beibe- halten. Die Gültigkeitsdauer des Beschlus- ses ist zeitlich nicht begrenzt. Eine regelmäßige Überprüfung durch die EU-Kommission, ob alle relevanten Elemente des US-Rechtsrahmens in der Praxis wirksam sind, ist jedoch vorgesehen. Die erste Überprüfung soll innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten stattfinden, weitere mindestens alle vier Jahre. Bei Ent- wicklungen, die sich negativ auf das Schutzniveau der Daten in den USA auswirken, kann der Beschluss ange- passt oder zurückgezogen werden. Unsicher ist auch, ob das Abkommen vor Gericht standhalten würde. Die beiden Vorgänger – Privacy Shield und Safe Harbor – hatte der EuGH nach Klagen des Datenschutzaktivis- ten Max Schrems für ungültig erklärt. Schrems hatte kurz nach Inkrafttre- ten des neuen Beschlusses angekün- digt, erneut klagen zu wollen. Daher bleibt abzuwarten, ob der EU-US Data Privacy Framework eine langfristi- ge, verlässliche Rechtsgrundlage für Unternehmen bieten wird.

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IHK Magazin Rhein-Neckar 03 | 2024

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