DRK GB 2021

Frauen und Familie

Arbeitsfeld Frauen und Familie

• Zukunftsperspektive für Klientinnen: Zielplanung, Verselbstständigung und Nachsorgeangebot

Beschreibung des Angebotes Die Trennung vom gewalttätigen Partner bedeu- tet neben der Befreiung aus der Gewaltbeziehung gleichzeitig auch eine eigenverantwortliche Neuorga- nisation des Alltags. Mit dem Einzug in die Schutzwohnung können die Betroffenen in einem sicheren und geschützten Um- feld zur Ruhe kommen, sich Zeit zur Entscheidungs- findung für ihre Zukunft nehmen. Da die Frauen häu- fig gezwungen sind, ihre sozialen Ressourcen und Sicherheiten aufzugeben, ist die Stärkung der Frau für ein selbstbestimmtes, autonomes Leben, das Ziel der psychosozialen Begleitung. Das bedeutet neben der Stärkung des Selbstwertgefühls, das Aufzeigen und Einüben von Handlungsalternativen und die Ent- wicklung einer positiven Zuversicht wozu auch die selbstständige Organisation des Alltags für sich und die Kinder gehört. Letztere werden durch altersge- rechte Angebote, die ihre Bedürfnisse und Interessen in den Blick nehmen und durch Unterstützung der Mutter in der neuen Lebenssituation begleitet. Im Alltag müssen die Frauen nach ihrem Einzug zu- nächst ankommen. In der Eingewöhnungsphase, werden durch eine intensive Begleitung die individu- ellen Bedarfe erhoben und Zielvereinbarungen getrof- fen. Hier spielen viele individuelle Faktoren eine Rolle. Ein kooperatives Miteinander schließt für uns ein Be- teiligungsmanagement ein. Die Aufwendungen für die Schutzwohnungen wer- den über Tagessätze finanziert, die der Träger dieses Jahr mit dem Landratsamt neu verhandelt. Tages- satzfinanzierung bedeutet, dass jede Frau bei der Aufnahme einen Antrag auf Kostenübernahme beim Landkreis stellen muss. Nichtverdienerinnen müssen einen Antrag nach SGB II stellen, um die Miet- und Lebenshaltungskosten zu sichern. Rückblick Mit dem Bezug der ersten Schutzraumwohnung im Juni haben bis heute acht Frauen und neun Kinder Sicherheit, Unterstützung sowie Begleitung durch er- fahrene Fachkräfte in einer herausfordernden Lebens- situation erfahren. Freie Plätze werden in der Regel schnell belegt. Dies zeigt die große Not und den Bedarf der Frauen an Schutz und Sicherheit vor Gewalt sowie den bestehenden Mangel an Plätzen und den prekären Wohnungsmarkt für ein eigenständiges Wohnen im An- schluss an den Aufenthalt in einer Schutzwohnung.

Schutzwohnungen des DRK Schutzwohnungen für von Gewalt betroffene Perso- nen stellen als sichere Orte eine Ergänzung zu Frau- enhäusern dar. Sie werden nicht nur als Unterkünfte genutzt, sondern umfassen auch Beratungsangebo- te, um Frauen umfassend bei der Entwicklung neuer Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten zu unter- stützen und sie bei notwendigen Schritten in ein selbstständiges Leben ohne Gewalt, beispielsweise bei Behördengängen sowie bei der Unterbringung der Kinder in Betreuungseinrichtungen, zu begleiten. Flankiert wird die Arbeit des DRK im Bereich Schutz- wohnen durch vielfältige präventive Angebote des Kreisverbands, die für besonders schutzbedürftige Personengruppen einen Raum für Empowerment, positive Erlebnisse, neue Begegnungen, Ressour- cenförderung sowie Selbstausdruck und -entfaltung bieten. Die Frauen leben in der Schutzwohnung in Selbstver- sorgung und in eigener Verantwortung für sich selbst und ihre Kinder. Ihr Zusammenleben auf Zeit mit an- deren Bewohnerinnen ist eine Notgemeinschaft. Jede Frau bewohnt mit ihren Kindern ein eigenes Zimmer. Küche, Bäder, Toiletten sowie Wohn-/ Esszimmer werden gemeinschaftlich genutzt. Für die Hauswirtschaft und die Pflege der Räumlich- keiten sind die Frauen eigenverantwortlich tätig. An- leitung und Unterstützung ist im Rahmen der Betreu- ung möglich. Die Versorgung mit Essen und Trinken liegt ebenso in deren Eigenverantwortung wie auch die Pflege des eigenen Hab und Gutes, der Wäsche und sich selbst. Die Beschaffung von Lebensmitteln, Reinigungs- und Hygieneartikeln setzt eigenes Geld voraus. Zielgruppe Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Frau- en und ihre Kinder. Diese können jedoch unabhängig von sozialem Status, Bildung, Einkommen, Alter, Reli- gion, Ethnizität, Familienstand und sexueller Orientie- rung von Gewalt betroffen sein. In Fällen, in denen wir aufgrund festgelegter Aufnahmekriterien Frauen nicht aufnehmen können, beraten wir diese oder die Fach- stellen hinsichtlich weiterer und passendere Hilfsan- gebote und stellen gegebenenfalls den Kontakt her.

unser Interesse zur Mitwirkung an der Umsetzung der Konzeption zur Prävention von Häuslicher Gewalt und Hilfen für Betroffene im Rhein-Neckar-Kreis. Das Ver- fahren basiert auf Empfehlun- gen des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul Konvention). Diese sehen mindestens einen Fami- lienplatz pro 10.000 Einwohnerin- nen vor. Entsprechend liegt der Bedarf im Rhein-Neckar-Kreis bei mindes- tens 28 Frauenplätzen und 42 Plätzen für Kinder. Im Rhein-Neckar-Kreis wurden je- doch bisher keine derartigen An- gebote vorgehalten, wodurch ein „blinder Fleck“ auf der Landkarte

Das Arbeitsfeld Frauen und Fami- lie besteht nun seit knapp einem Jahr und hat den Sitz in Weinheim. Angebote der Familienbildung und Mobilen Beratung finden sich seit- her in dem Bereich wieder. Neu hinzugekommen ist der Auf- gabenschwerpunkt des Aufbaus von geschützten Wohnmöglich- keiten für Frauen und Kinder im Rhein-Neckar-Kreis, die von Ge- walt im nahen sozialen Umfeld be- troffen sind.

der Unterbringungsmöglichkeiten für betroffene Frauen entstand. Der DRK-Kreisverband Mannheim hat sich, in Zusammenarbeit mit dem DRK-Kreisverband Rhein- Neckar/Heidelberg, zum Ziel ge- setzt, das Versorgungsangebot durch geschützte Wohnmöglich- keiten im gesamten Rhein-Ne- ckar-Kreis zu verbessern. Es folgten Monate der intensiven Vorbereitung sowie des Aufbaus eines lebendigen Netzwerks. Durch viele informative Gesprä- che und Kooperationstreffen so- wie eine offene und interessierte Haltung im Rhein-Neckar-Kreis konnten wir in der Aufbauphase auf das Wissen und die langjäh- rigen Erfahrungen vieler Expert/ innen zurückgreifen. Schutzwohnungen bieten: • Bürokratiearmen und schnellen Zugang zu freien Plätzen, Zuwei- sung in Kooperation mit erfahre- nen Partnern • Wohnungen verbinden funk- tionalen Lebensraum, Sicherheit und Schutz mit sozialer Nähe • Zielgruppenorientiertes Betreu- ungskonzept: lebensweltorien- tiert und inklusiv • Vernetzung mit relevanten Ak- teuren der Hilfestruktur, um ziel- orientiert zu arbeiten

Schutzwohnungen

Hintergrund Im Jahr 2020 folgten wir einem Aufruf des Landkreises und be- kundeten gemeinsam mit dem DRK-Rhein-Neckar/Heidelberg

Schutzwohnung Grün

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