AUS DEN UNTERNEHMEN
Unterstützt Firmen in Deutschland beim Thema U.S.-Patente: Dr. Siegfried Ruppert.
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RUPPERT U.S. IP Deutscher Fachmann für amerikanisches Patentrecht
Ü ber Patente in den USA zu verfügen, ist gerade für deutsche Life Scien- ces- und Biotechnologieunter- nehmen von großem Interesse, weiß Dr. Siegfried Ruppert. Schließlich bietet der wich- tigste Markt der Welt große ge- schäftliche Chancen. Doch die Hürden sind hoch. „Die An- forderungen des Patentrechts in Europa und den USA sind recht unterschiedlich. Auch- muss man sich ständig anhand der neuesten Gesetzesent- scheide in den USA auf dem Laufenden halten“, berichtet der Heidelberger. Ein Bei- spiel: Während ein Patent in Deutschland nicht erteilt wird, wenn die Erfinder bereits vor dem Einreichen der Patentan- meldung die Innovation publik gemacht haben, gewährt die USA noch eine „Gnadenfrist“ von einem Jahr. Ruppert kennt sich mit diesen Details aus, ist er doch nach eigenen Angaben einer der ganz wenigen U.S.- Patentanwälte, die in Deutsch- land praktizieren. Als sich der Molekularbiologe 1991 für den Sprung über den
ist oder einen U.S.-amerikani- schen Pass hat“, blickt Ruppert zurück. Dass das Gründungs- datum ausgerechnet in die Zei- ten der Coronapandemie fiel, erschwerte den Start natür- lich, doch die Aufträge seiner treuen U.S.-Kunden hielten ihn über Wasser. Start-ups, aber auch größere Firmen mit eigener Rechtsab- teilung, profitieren von seinem Know-how rund um das Thema Patente in den USA. Mit europäischen Patentan- wälten in Deutschland arbeitet Ruppert ebenfalls eng zu- sammen, um U.S.-spezifische Anforderungen schon mög- lichst bei der Aufsetzung von hiesigen Patentanmeldungen zu berücksichtigen. Die Koope- ration mit Kollegen in anderen Ländern ermöglicht es, für seine Mandanten internationa- le Patent-Portfolios zu erstel- len. Ansprechpartner ist der Unternehmer im Übrigen bei allen juristischen Themen, die U.S.-Recht beinhalten – auch außerhalb des Patentrechts. Hier vermittelt er Kontakte zu seinem Netzwerk in Übersee.
Atlantik entschied, um seine wissenschaftliche Karriere weiter voranzubringen, war eigentlich ein viel kürzerer Aufenthalt in den Vereinig- ten Staaten geplant. Doch es kam anders. Er nahm eine Gruppenleiterstelle in dem Biotechnologieunternehmen Genentech an, wo seine Arbei- ten patentbezogene Fragen aufwarfen – und kam so in den Kontakt zu einem Thema, das seiner Karriere eine neue Richtung geben sollte. Ruppert nutzte seinen wissenschaft- lichen Abschluss, der in den USA eine Voraussetzung für die Zulassung zum U.S.-Patent- anwalt ist, als Basis für einen Einstieg in den juristischen Bereich. Seine Spezialität: Patente in den Bereichen Life Sciences und Biotechnologie. Erst 2019 kehrte er wieder an seinen Studienort Heidelberg zurück und eröffnete Anfang 2020 eine eigene Kanzlei. „Für diesen Zweck nahm ich sogar die U.S.-Staatsangehörigkeit an, denn vor dem U.S.-Patent- amt darf nur agieren, wer entweder in den USA ansässig
Vor dem U.S.-Patent- amt darf nur agieren, wer entweder in den USA ansässig ist oder einen U.S.-amerika- nischen Pass hat.“ Dr. Siegfried Rup- pert, Gründer der Ruppert U.S. IP. GmbH
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IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2022
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