TIPPS
UMWELT & ENERGIE
Gastronomen aufgepasst: Ob dieser Kaffeebecher schon den ab 2023 geltenden To-Go-Regeln unterliegt?
VERPACKUNGSGESETZ Was Unternehmen wissen müssen
packen lassen und in Verkehr bringen. Für sie gelten be- stimmte Herstellerpflichten:
wendung der Mehrwegverpa- ckung über ein Anreizsystem (in der Regel ein Pfandsystem) garantieren. „Die Kommunen sollten einheitliche Lösungen für alle Anbieter offerieren. Alles andere wäre kontra- produktiv“, betont IHK-Ex- perte Engel. Solche Systeme sind bereits deutschlandweit im Aufbau. So existiert etwa die Initiative „Bleib Deinem Becher treu“ für Kaffeebecher. Dennoch dürfte die konkrete Umsetzung für den gesamten Take-Away-Bereich schwierig werden. Die gute Nachricht: Kleinere Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern können statt einer Mehrweg-Variante die mitgebrachten Behältnisse
DAS DEUTSCHE VERPA - CKUNGSGESETZ soll die Aus- wirkungen von Verpackungsab- fällen auf die Umwelt über eine möglichst hohe Recyclingquote geringhalten und zugleich für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Doch vielen Unter- nehmen ist unklar, welchen Pflichten sie unterliegen. „Das hat auch damit zu tun, dass einige Passagen im Gesetzes- text nicht einfach zu verstehen sind“, erklärt Klaus Peter Engel, Umweltberater bei der IHK Rhein-Neckar. So setzt das Gesetz bei den „Herstellern“ von Verpackungen an. Der Gesetzgeber versteht hierunter aber nicht die Produzenten von Verpackungsmaterialien, sondern all jene Unternehmen, die Waren einpacken bzw. ein-
Mehrwegalternative im To-Go-Bereich ab 1. Januar 2023
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Ab 1. Januar 2023 gibt es im gastronomischen Bereich eine bedeutende Änderung, die eingehender Vorbereitung be- darf: Wer Take-Away-Geträn- ke oder -Essen zum direkten Verzehr anbietet und dazu Einwegkunststoff-Lebensmit- telverpackungen oder -Ge- tränkebecher nutzt, muss ab 2023 eine Mehrwegalternative anbieten. Diese darf nicht teurer als die Einwegalterna- tive sein. Eine entsprechende Logistik muss die tatsächliche Rücknahme und Wiederver-
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IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2022
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