IHK-Magazin Ausgabe 05/2022

wer zuerst kommt malt zuerst. Dies will das Insolvenzrecht mit seinen Möglichkeiten gerade verhindern und eine Gleichbehandlung der Gläubiger herstellen. Soweit sich der Kleinun- ternehmer beraten lässt und sich um seine Angelegenheiten kümmert und spätestens zur Verfahrenseröffnung einen Restschuldbefreiungsantrag stellt, hat er als redlicher Schuldner, der nicht durch kriminelle Machen- schaften in die Insolvenz geraten ist, gute Chancen wieder auf die Füße zu kommen. Nach Ablauf der dreijährigen Rest- schuldbefreiungsphase und Gewäh- rung der Restschuldbefreiung, ist der selbstständige Unternehmer, Hand- werker oder Freiberufler unbelastet mit Verbindlichkeiten aus der Vergan- genheit. Er kann die Chance nutzen wirtschaftlich und gesellschaftlich neu zu starten. Wie geht es nach der Insolvenz weiter?

Damit es nicht zur Insolvenz kommt Als Einzelunternehmer haften Kleingewerbebetreibende, Handwerker, Selbstständige und Freiberufler mit ihrem gesamten Vermögen für die Ver - bindlichkeiten. Das bedeutet: Manifestieren sich Risiken aus dem Geschäfts - betrieb, sind die daraus resultierenden Verbindlichkeiten auch mit Mitteln aus dem Privatvermögen zu begleichen. Wie können Kleinunternehmen frühzeitig handeln, um eine Insolvenz zu verhindern? Die folgenden Aspekte helfen, die eigene Situation besser einzuordnen: 1.  Geschäftsmodell überdenken: Ist mein Unternehmen zukunftsfähig? Hat sich ggf. meine Zielgruppe verändert? Wird mein Produkt, meine Dienst - leistung noch nachgefragt? Muss ich aktiv werden? 2.  Auftraggeber analysieren: Welchen Risiken können diese ausgesetzt sein? Ist deren Liquidität gesichert? Bekomme ich im Schadensfall mein Geld bzw. wie kann ich mich dafür absichern? 3.  Frühzeitig handeln: Es läuft nicht mehr rund? Reichen meine Rücklagen (und die vorhandene Liquidität), um eine Krisensituation zu überstehen? Falls nicht – dringend Unterstützung suchen. Ihr Unternehmen steckt in einer Krise?

Mehr zum IHK-Unterstützungsangebot unter: ihk.de/rhein-neckar/unternehmenssicherung

Kleinunternehmen aufgepasst

Neue Prüfung zum zertifizierten Verwalter Wohnungseigentümer haben laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ab 1. Dezember 2022 grundsätz- lich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Als zertifizierter Verwalter darf sich künftig bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätig- keit als WEG-Verwalter notwendi- gen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse ver- fügt. Die Prüfung wird voraussicht- lich ab September 2022 von der IHK Rhein-Neckar angeboten.

Die Speisekarte als Marketinginstrument Setzen Sie die Speisekarte als besten Mitarbeiter ein: Clever konzipiert bringt sie bis zu 20 Prozent mehr Um- satz. Sie lassen die Karte erfolgreich als Genussverführer, Zusatzverkäufer, Produktberater, Imageförderer und Serviceentlaster arbeiten. Textlich und auch gestalterisch optimiert er- weist sie sich als wertvoller Verkäufer. Behandelt werden Grundelemente und Gestaltungsmöglichkeiten (inklu- sive Allergene und Zusatzstoffe) sowie die vier umsatzfördernden Ebenen der Speisekarte. Die IHK informiert dazu virtuell am 14. September 2022:

Die kostenfreien Webinare „Digitale Impulse“ sind speziell auf Soloselbst- ständige und Kleinstunternehmen zugeschnitten. Themen wie Online- Marketing, Vertrieb, Arbeitsrecht und Selbstmanagement stehen im Fokus.

ihk.de/rhein-neckar/webinare- kleinunternehmen

Vom Schaufenster zum Wow-Fenster

Besonders und anders zu sein, spielt heutzutage bei der Gestaltung der Schaufenster eine wichtige Rolle. Ein gut gestaltetes Schaufenster sollte emotional aufgeladen werden. Nicht die Vielfalt der ausgestellten Ware zählt, sondern das Erleben und Ent- decken. Erfahren Sie mehr dazu im IHK-Webinar am 9. August 2022:

ihk.de/rhein-neckar/ event/153163280

ihk.de/rhein-neckar/verwalter

ANZEIGE

Beilagenhinweis Das IHK-Magazin enthält in dieser Ausgabe einen Einhefter der Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg. Wir bitten unsere Leser um Beachtung!

ihk.de/rhein-neckar/ event/153163044

39

IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2022

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog