TIPPS
SCHLICHTEN STATT RICHTEN Streitfälle außergerichtlich regeln Um Streitigkeiten im geschäftlichen Alltag beizulegen, gibt es andere - vor allem kostengünstigere - Wege als den vor Gericht.
Mediation und Schlichtung: Die zehn wichtigsten Fakten
7. Diese außergerichtlichen Verfahren sind freiwillig, vertraulich und nicht öffentlich. Beide Parteien müssen mit diesem Weg einverstanden sein. Sie bieten die Chance, den Konflikt zu lösen, lassen aber im Fall des Scheiterns auch den Weg zum Gericht offen. 8. Anders als bei einem Prozess findet das Verfahren nicht öffentlich statt. Es gibt auch keinen „Sieger“ oder „Unterlegenen“, vielmehr geht es darum, eine einvernehm- liche Lösung für die Ursachen eines Konfliktes zu finden. Ein weiterer Vorteil ist, dass man vor Gericht hoffen muss, dass der zuständige Richter sich in der Materie auskennt – im außergerichtlichen Verfahren liegt die Auswahl des Schlich - ters oder Mediators hingegen in der Hand der Parteien. Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam eine Person zu bestim- men, die sich auch mit den besonderen Bedingungen und Eigenheiten der Branche auskennt: Das erhört die Chancen auf eine sachgerechte Lösung. 9. Es gibt wenige Situationen, in denen eine Mediation nicht sinnvoll ist. Sehr oft geht es im unternehmeri- schen Umfeld um Themen, die einen Gesellschaftsvertrag betreffen, etwa wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte und eine Abfindung verlangt. Häufig geht es auch um Auseinandersetzungen über Lieferungen, die vermeint - lich nicht die vereinbarte Qualität oder Quantität aufweisen. In solchen Fällen sind meistens auch schon Sachverständi- ge tätig geworden und zu unterschiedlichen Auffassungen gelangt. 10. Sehr gute Erfahrungen werden in der Mediation bei stark emotionsbeladenen Streitigkeiten in Familien- unternehmen gemacht. Denn hier hilft die nüchterne juristische Analyse nicht immer weiter, vielmehr sind ganz viel Fingerspitzengefühl und eine individuelle Herange- hensweise gefragt.
RECHT & STEUERN
1. Sowohl die Mediation als auch die Schlichtung sind Verfahren, mit denen Unternehmer ohne richterliche Hilfe mittels einer neutralen Person eine Streitigkeit beilegen können. 2. Das Schlichtungsverfahren bei der IHK wird von einem Juristen geleitet. Dieser stammt in aller Regel aus einem Unternehmen oder einer Wirtschaftskanzlei. Er hört sich die unterschiedlichen Positionen der Unterneh- men an und schlägt eine Einigung vor. Diese unterschreiben die Unternehmen, wenn sie damit einverstanden sind. Rein rechtlich wirkt die Einigung wie ein Urteil, das anschließend vollstreckt werden kann. 3. Eine Stufe darunter ist das Mediationsverfahren angesiedelt. Die Parteien erarbeiten dabei selbststän- dig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Konfliktes. 4. Sie werden dabei von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt, der kein Jurist sein muss. Vielmehr kann Mediator auch ein Unternehmer sein, der eine entsprechende fachliche Qualifikation besitzt. 5. Der Mediator begleitet die streitenden Unternehmen und unterstützt sie bei der Beilegung der Auseinan - dersetzung, ohne unbedingt selbst einen Einigungsvor- schlag zu präsentieren. Am Ende steht eine vertragliche Absprache der Unternehmen, die die streitenden Unter - nehmer selbst entwickelt haben. 6. Für eine Mediation sollte man ein bis zwei Monate einplanen – je nachdem, wie komplex der Sachverhalt ist und wie verhärtet die Fronten sind.
und Verfahrensweise stehen Konfliktparteien unterschiedli- che außergerichtliche Streit- schlichtungsverfahren zur Verfügung, um Streitigkeiten aus dem geschäftlichen Alltag unbürokratisch, kostengüns- tig und schnell beizulegen. Ob das im Einzelfall in Frage kommt und welche Möglich- keit die passendste ist, erfährt man bei der gemeinsamen Mediations- und Schlichtungs- stelle der IHK Rhein-Neckar, der IHK Karlsruhe und der Rechtsanwaltskammer Karls- ruhe, die bei solchen Verfah- ren berät und sie begleitet. Hier wird Unternehmen der Region neben der klassischen Schlichtung auch ein einfaches und kostengünstiges Media- tionsverfahren angeboten – es kostet in der Regel nicht mehr als 1.000 Euro, die sich die Unternehmer am Ende teilen.
Wer zuletzt lacht, lacht am besten: Nicht so bei Schlichtungs- und Mediationsverfahren; hier profitieren beide Seiten des Verfahrens.
O hne Frage: In Streitfäl- len steht Unternehmen der Weg zu den staat- lichen Gerichten offen. Nicht immer ist das aber der beste Weg, um einen Konflikt zu lösen. „Vermutlich die meisten Unternehmen haben bereits selbst erfahren, dass ein Prozess hohen Aufwand und Kosten mit sich bringt, selbst wenn man ihn gewinnt. Daher lohnt es sich auf jeden Fall zu prüfen, ob auch eine andere Möglichkeit der Beilegung in Frage kommt“, rät IHK-Rechts- expertin Sanja Mülbert. Hinzu kommt, dass man gegebenen- falls mit der gegnerischen Partei auch im Falle eines –
Wann ist eine Schlichtung ungeeignet?
überstandenen – Konfliktes konstruktiv im Kontakt bleiben möchte. Aber auch wenn es auf einen Prozess hinauslaufen sollte: In einigen Fällen muss man sogar auf jeden Fall zunächst einen Schlichtungsausschuss anrufen, bevor man sich an ein staatliches Gericht wenden kann, zum Beispiel wenn in einem Vertrag eine Schlichtungsklausel vereinbart wurde. Je nach Rechtsgebiet
Auswahl von außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren
Sie haben Fragen rund um die The- men Mediation und Schlichtung?
Verfahren bei Ausbildungsstreitigkeiten Sühneverfahren Verfahren vor Schiedsgerichten Einholung von Schiedsgutachten Verfahren vor anerkannten Gütestellen
Verfahren vor Schlichtungsstellen Mediation Grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten
Wenn der Gegner ein Schlichtungsverfahren endgültig ablehnt. Wenn der Gegner zahlungsunfähig ist. Wenn der Streitfall auch Dritte berührt.
ANSPRECH- PARTNERIN
Sanja Mülbert
06221 9017-657 sanja.muelbert@ rhein-neckar. ihk24.de
QUELLE: JUSTIZPORTAL BW
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IHK Magazin Rhein-Neckar 02 | 2024
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ihk.de/rhein-neckar
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