ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
EU Neuer Unionszollkodex tritt schrittweise in Kraft Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2026/2108 im Amtsblatt der EU ist die umfassende Reform des europäischen Zollrechts beschlossen. Der revidierte Unions- zollkodex (R-UZK) ist am 20. Septem- ber 2026 formell in Kraft getreten und wird nun schrittweise umgesetzt. Grundsätzlich gelten die neuen Regelungen ab dem 21. September 2027. Die bisherigen delegierten und durchführenden Rechtsakte bleiben zunächst weiter anwendbar, bis sie durch neue Vorschriften ersetzt oder aufgehoben werden. Ein zentrales Element der Reform ist der EU Customs Data Hub, der die Digitalisierung der Zollverfahren vorantreiben soll. Für bestimmte E-Commerce-Importe wird dessen Nutzung ab dem 1. Juli 2028 ver- pflichtend. Ab dem 1. März 2031 steht das System weiteren Wirt- schaftsbeteiligten freiwillig offen, bevor die Nutzung des Data Hubs ab dem 1. März 2034 grundsätzlich ver- pflichtend wird. DIHK/IHK
EU Aktualisierung der Dual-Use-Güterliste
BAFA Verlängerung der AGG 48
Die EU-Kommission hat die Aktualisierung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 auf den Weg gebracht. Die Änderungen sollen voraussichtlich ab November 2026 nach dem üblichen zweimonati- gen Prüfungszeitraum für Rat und Europäisches Parlament gelten und berücksichtigen die internationalen Beschlüsse aus dem Jahr 2025. Neu erfasst werden unter anderem bestimmte Technologien und Aus- rüstungen für die Halbleiterfertigung, leistungsfähige Computerchips (Advanced Computing ICs), spezielle Hochleistungswerkstoffe, additive Fer- tigungsanlagen sowie weitere sensible Hochtechnologien. Darüber hinaus werden bestehende Kontrollparameter und technische Definitionen an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Unternehmen sollten frühzeitig prü- fen, ob ihre Produkte, Software oder Technologien künftig unter die Ex- portkontrolle fallen und gegebenen- falls Anpassungen in ihren Complian- ce-Prozessen vornehmen. BAFA/IHK
Die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 48 wurde bis zum 15. September 2027 verlängert. Die AGG Nr. 48 wurde im März 2026 eingeführt und gilt für die Ausfuhr oder Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marine- verteidigung (einschließlich Maßnah- men zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen) nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine, soweit alle Voraussetzun- gen der AGG Nr. 48 vorliegen. BAFA/IHK
IHR ANSPRECHPARTNER:
Oliver Falk
0621 1709-223 oliver.falk@ rhein-neckar.ihk24.de
WEBINAR
23. NOVEMBER 2026 Exportkontrolle für Führungskräfte
Fragestellungen des Außenwirtschafts- rechts vertraut gemacht – und so in die Lage versetzt, ihren Aufsichtspflichten
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Ausfuhrverantwortlicher benannt, hat dieser der Geschäftsleitung anzu- gehören. Eine funktionierende, innerbetrieb- liche Exportkontrolle ist aus Unterneh- menssicht unerlässlich, damit Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrif- ten wie der unternehmensinternen Grundsätze gewährleisten („Complian- ce“). Die Verantwortung dafür liegt bei der Geschäftsleitung. Unser Experte gibt Ihnen einen praxisbezogenen Überblick über die Anforderungen des Außenwirtschafts- rechts an Verantwortliche in Unterneh- men. Sie erhalten wertvolle praktische Tipps zur Umsetzung der innerbetrieb- lichen Exportkontrolle. Sie werden mit den wichtigsten Begriffen und
Als Unternehmen der Export- wirtschaft haben Sie durch geeignete organisatorische Maßnah- men sicherzustellen, dass die Vor- schriften des Außenwirtschaftsrechts eingehalten werden. Verstöße gegen diese gesetzlich normierten „Spielre- geln“ werden mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen, Bußgel- dern sowie gegebenenfalls mit der Einziehung der unberechtigten Ausfuhrerlöse geahndet. Die Folgen von Verstößen können für Unternehmen existenzbedrohend sein. Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmensleitung sich der Ver- antwortung bewusst ist und ihren Aufsichts- und Organisationspflich- ten nachkommen kann. Wird gegen- über dem Bundesamt für Wirtschaft
besser nachzukommen. TERMIN UND UHRZEIT: Montag, 23. November 2026, 08:30 bis 10:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 120 Euro für IHK-Mitglieder 180 Euro für Nichtmitglieder
PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/exportkontrolle- fuehrungskraefte IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de
18
IHK Global Business 11/2026
ihk.de/rhein-neckar
Made with FlippingBook Learn more on our blog