LEGATbroschüre

Wie kann ich jemanden in meinem

Unter Berücksichtigung der Pflichtteile können Sie frei entscheiden, welchen Personen oder Orga- nisationen Sie etwas von Ihrem Vermögen hinterlassen möchten. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie jemanden in Ihrer letztwilligen Verfügung (d. h. Ihrem Testament) berücksichtigen können: Erbeinsetzung: Sie können für die ganze Erbschaft oder einen Teil davon einen oder mehrere Er- ben einsetzen. Dazu halten Sie in Ihrem Testament fest, wer zu welchen Teilen etwas von Ihrem Nachlass erhält. Beispiel: Sie haben einen Ehegatten, aber keine Kinder. Ihr Ehegatte erhält seinen Pflichtanteil (½ des gesamten Erbes). Die andere Hälfte können Sie frei aufteilen – ¼ Ihres Nachlas- ses können Sie zum Beispiel Ihrem Patenkind und ¼ einer gemeinnützigen Organisation vererben. Haben Sie keine gesetzlichen Erben, können Sie frei entscheiden, wen Sie zu welchen Teilen als Erben einsetzen . Legat (auch Vermächtnis genannt): Mit einem Legat ist es möglich, einer Person oder Organisation etwas zu hinterlassen, ohne diese als Erbe einzusetzen . Die begünstigte Person oder Organisa- tion erhält nicht wie bei der Erbeinsetzung einen Anteil des gesamten Vermögens, sondern etwas klar Definiertes – beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag, eine Liegenschaft oder einen (Wert-)Gegenstand. Auch beim Legat müssen die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigt werden: Das Legat darf nur so hoch sein wie der freie Betrag (Freie Quote). Verschaffen Sie sich in aller Ruhe einen Überblick, nehmen Sie sich Zeit zum Gebet und legen Sie ohne Druck fest, wen Sie in welcher Art begünstigen möchten.

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