Ehegatte und GESCHWISTER
Ehegatte und ELTERN
nur Geschwister
Erbschaftssteuer In der Schweiz gibt es eine Erb- schaftssteuer. Von dieser befreit sind Ehepartner, in den meisten Kantonen Kinder und in eini- gen Kantonen auch die Eltern. Geschwister, Konkubinatspart- ner, Stiefkinder und Dritte zah- len hingegen meist hohe Erb- schaftssteuern. Bei SAM global sowie anderen gemeinnützig steuerbefreiten Organisationen fallen keine Erbschaftssteuern an.
¼ Eltern ²
¼
Geschwister ² 1 1
Geschwister ²
¾
¾
Ehegatte
Ehegatte
⅜
⅜
⅛ ½ Ehegatte Freie Quote ³ Eltern ²
1 1
Ehegatte
⅝
Freie Quote ³
Freie Quote ³
3 Freie Quote: Anteil der Erbschaft, über den der Erblasser/die Erblasserin frei verfügen kann
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