LEGATbroschüre

Ehegatte und GESCHWISTER

Ehegatte und ELTERN

nur Geschwister

Erbschaftssteuer In der Schweiz gibt es eine Erb- schaftssteuer. Von dieser befreit sind Ehepartner, in den meisten Kantonen Kinder und in eini- gen Kantonen auch die Eltern. Geschwister, Konkubinatspart- ner, Stiefkinder und Dritte zah- len hingegen meist hohe Erb- schaftssteuern. Bei SAM global sowie anderen gemeinnützig steuerbefreiten Organisationen fallen keine Erbschaftssteuern an.

¼ Eltern ²

¼

Geschwister ² 1 1

Geschwister ²

¾

¾

Ehegatte

Ehegatte

⅛ ½ Ehegatte Freie Quote ³ Eltern ²

1 1

Ehegatte

Freie Quote ³

Freie Quote ³

3 Freie Quote: Anteil der Erbschaft, über den der Erblasser/die Erblasserin frei verfügen kann

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