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grünes Kennzeichen erhalten kann, son- dern nur land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, wusste man bei der Versi- cherung leider auch keine weitere Mög- lichkeit.
Ist das, wie hier, nicht der Fall, muss der Holder zugelassen und eine Kfz-Haftpflicht- versicherung abgeschlossen werden. Nur der Anhänger als Sitzkarre ist zulas- sungsfrei, nur für den Anhänger reicht
Steuerfrei ist der Holder nur bei ausschließlicher Verwendung in der Land- oder Forstwirtschaft
Können Sie mir da weiterhelfen? Die meisten Informationen, die man findet, be- ziehen sich fast nur auf die Problemstellung von Betrieben. Was ja verständlich ist, vie- le Privatpersonen fahren ja auch nicht mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine über die Straße. Es muss doch einen bun- desweit gültigen Erlass geben, wonach sich alleVersicherungen richten? Für Ihre Hilfe bedanke ich mich imVor- aus und freue mich auf die nächste Aus- gabe. Christoph Vetter Lieber HerrVetter, zwar ist richtig, dass es 2024 eine Reform gab, aber eineVeränderung für selbstfah- rende Arbeitsmaschinen bzgl. Zulassungs- pflicht ist nicht durch den Bundesrat gekommen. Der Holder E6 ist aber keine selbstfah- rende Arbeitsmaschine. Es ist eine einach- sige Zugmaschine, die zulassungsfrei (da- mit steuerfrei) ist, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke benutzt wird.
dann die private Haftpflichtversicherung. Wir hoffen, Ihnen damit einen Schritt wei- tergeholfen zu haben! Dr. Christian Peter, Rechtsexperte Ich seh’ doppelt! Liebe Redaktion, das war wohl nix: Auf Seite 89 des Motor- revisionsartikels in Heft 5 findet sich zwei- mal dasselbe Bild, jeweils mit einer anderen Bildunterschrift. Was ging denn da schief? Otto Sandholz, Ibbenbühren Lieber Herr Sandholz, wir bitten die Sache zu entschuldigen, selbstverständlich gehört da ein anderes Bild hinein. Sie finden es mit der Bild- unterschrift hier. Ganz, ganz selten mogelt sich in der automatischen Datenverarbei- tung gegen Ende des Herstellungsprozesses ein Bild doppelt ins Layout und verdrängt das ursprüngliche – wir geben unser Bestes, dass so etwas nicht mehr passiert. Ihre Redaktion
Holder Einachser – wie versichern? Liebes Team der Traktor Classic, Der Holder E6 kam 1959 auf den Markt und wurde bis weit in die 1970er-Jahre hinein gebaut
erst einmal möchte ich mich bei Ihnen für ein immer sehr kurzweiliges und mit tollen Artikeln sehr abwechslungsreich gestalte- tes Magazin bedanken.Vielen Dank und weiter so. Jetzt habe ich ein Problem und hoffe, dass Sie mir da weiterhelfen können. Ich bin Besitzer eines Holder-E6-Ein- achsschleppers einschließlich dem dazu- gehörigen Anhänger und benutze ihn manchmal auch im öffentlichen Straßen- verkehr. Hierzu habe ich mir 2013 extra eine neue Betriebserlaubnis ausstellen las- sen und das Fahrzeug als „zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschine (kleiner 20 km/h)“ versichert. Das Ganze lief bisher für mich als Pri- vatperson über eine private Haftpflichtver- sicherung. Nach meinem Kenntnisstand ist seit 2025 dieseVersicherungsart nicht mehr möglich, Betriebe können ihre Fahrzeuge teilweise weiterhin über ihre Betriebshaftpflichtver- sicherung absichern, Privatpersonen aber nicht. Meine Versicherung hat mir jetzt ein Angebot unterbreitet, wonach ich mei- nen Holder als LOF-Fahrzeug mit grünem Kennzeichen anmelden müsste. Nach Rück- sprache, dass ich als Privatperson kein
Hier das durch eine Dopplung fehlende Bild des Deutz-Motors Deutz F3L 912 aus Heft 5/2025, Seite 89. Die Bildunterschrift muss lauten: „Unter den drei Ventildeckeln sieht es schwarz aus. Das alte Motoröl hat deutliche Spuren hinterlassen“
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