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E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen Vor- schriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung entsprechen.
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Da- tenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, geordnete und zeitgerechte Er- fassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die IT-gestützte Rechnungslegung gewährleistet die hinreichende Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten und damit eine Verarbeitung entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 238 HGB. Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfah- rensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Die Finanzbuchhaltung erfolgt über eine eigene hauseigene EDV-Anlage des Eigenbetriebes unter Verwendung der Software DATEV-PRO (ReWe) der Firma DATEV (inklusive Debitoren- und Kredi- torenbuchhaltung). Der Eigenbetrieb verfügt über eine eigene DATEV-Lizenz.
Die Anlagenbuchhaltung des Eigenbetriebes wird ebenfalls in DATEV geführt.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung der dem Eigenbetrieb zugeordneten Mitarbeiter obliegt dem städ- tischen Personalamt.
Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und ordnungsgemäß ge- führt. Die Belegfunktion ist erfüllt.
Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen des Eigenbetriebes angemessen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt. Die vom Eigenbetrieb verwendete Software der Firma DATEV eG wurde von der EY GmbH & Co. KG, München, geprüft. Ergebnis der Prüfung war, dass das Produkt Kanzlei-Rechnungswesen die Voraussetzungen für eine den Ordnungsmäßigkeitskriterien entsprechende Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses erfüllt. Die Softwarebescheinigung datiert vom 28. Februar 2023.
Als zusammenfassendes Ergebnis unserer Prüfung, die sich auf
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